Bericht Gericht

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Rolf (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 00:22, 7. Dez. 2008

Für alle Berichte gilt: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen, die diesen Berichten zuGrunde liegen erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft ist die Zeichensetzungen falsch. Dafür haben Berichterstatter schon im Gefängnis gesessen. Die Berichterstatter möchten für mangelnde Kenntnis der deutschen Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter nichts. Auch Zeugen gibt es nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung haben die Berichterstatter nicht. Was als eine meinng erschein, ist ledioglich Spekulation und entbehrt jeglicher Grundlage. Es handelt sich meist um Verschwörungstheorien.


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