27 O 529/09 - 20.08.2009 - Verwertung der Persönlichkeitsrechte von Helene Fischer

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Helene Fischer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH

20.08.09: LG Berlin 27 O 529/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Behauptung, Florian Silbereisen sei eine Affäre angedichtet worden.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Reich
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer; RA Herrmann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

20.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um die Berichterstattung über eine angebliche Affäre. Es wird gesagt, Florian Silbereisen „ist eine Affäre angedichtet worden“. Diese Formulierung wurde beklagt. Also selber Gerüchte produzieren, um sich dann beim nächsten Mal selber zu zitieren, das lassen wir nicht durchgehen. Selbst wenn die Klägerin in der Öffentlichkeit mit Anderen zu sehen ist, aber dies hier geht nicht.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Wir reden hier nur davon, ob eine falsche Tatsachenbehauptung vorliegt oder nicht.

Antragsteller- / Klägeranwalt Reich: []

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Moment …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Mal ausreden lassen.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Sie haben das Mandat erst ein halbes Jahr. Sie kennen den Fall nicht so genau.

Antragsteller- / Klägeranwalt Reich: Aber was der Silbereisen da macht …

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Es ist doch ein offenes Geheimnis in der Branche. Herr Silbereisen ruft in den Redaktionen an … Hier handelt es sich nicht um einen Wahrheitsanspruch. Sie greifen ja bewusst auch nicht den Artikel an, sondern sie haben sich nur das erste Sätzchen herausgepickt. Der Antragsgegner relativiert das selbst in seiner Berichterstattung – „treten den Gerüchten, dem Angedichteten entgegen“.

Antragsteller- / Klägeranwalt Reich: Im Fall Gabi Köster ging es um ein Dementi. Hier geht es darum, wie so eine Sache entsteht. Es wird Berichterstattung auf dem Rücken der Leute generiert.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Herr Reich, haben sie zur Kenntnis genommen – das „Neue Blatt“ wird nicht von Burda herausgegeben?

Antragsteller- / Klägeranwalt Reich: []

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Wir reden hier über eine Wertung, über die Berichterstattung aus Drittmedien. Daraus ergibt sich ein Andichten.

Antragsteller- / Klägeranwalt Reich: []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: []

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ein weltbewegender Prozess. Wir werden nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

Was ist schlimm daran, wenn einem Mann eine Affäre mit einer schönen Frau angedichtet wird? Ist es eine Schande für eine Frau, wenn ihr eine Affäre mit Florian Silbereisen angedichtet wird? Wahrscheinlich geht es hier wirklich nur um die kommerzielle Verwertung der Persönlichkeitsrechten Prominenter.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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