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[bearbeiten] Impressumspflicht
Leitfaden des Bundesministerium der Justiz zur Impressumspflicht
[bearbeiten] Impressum der Website Buskeismus.de
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Insofern verlassen wir uns auf die Selbstzensur, eine Art "Maulkorb-TÜV" bzw. "TÜV für sichere Meinungsäußerung", gespeist von den Zensurregeln.
Wir unternehmen alles, um keine Gefahren entstehen zu lassen, und dass diese besonders gefährliche Einrichtung stets unter verantwortungsvoller Kontrolle betrieben wird.
Verantwortlich im Sinne des Gesetzes für alle Seiten von www.buskeismus-lexikon.de ist
Rolf Schälike
Bleickenallee 8
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Die Verantwortung gilt in den Grenzen der von Rolf Schälike abgegebenen Kommentare und selbstgestalteten Seiten.
Diese unabhängige Web-Site ist keine Web-Site der Pressekammer Hamburg oder des Vorsitzenden Richters Andreas Buske. Diese Site ist vom Richter Andreas Buske weder autorisiert noch gebilligt, weder wissentlich noch willentlich gewollt. Eine Abstimmung mit der Pressekammer erfolgt nicht bzw. nur gelegentlich, auch wenn die Site der Pressestelle des Landgerichts / Hanseatischen Oberlandesgerichts bekannt ist.
Aus dem Internet übernommene Informationen - Urteile, Beschlüsse, Kommentare, Berichte u.a. - wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf deren Richtigkeit überprüft. Eine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden.
Fühlt sich jemand durch die Veröffentlichung in seinen Rechten - Copyright, falsche bzw. ungenaue Zitierung, unberechtigte Namensnennung, Recht am eigenen Bild, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede u.a. - beeinträchtigt, so bitten wir um umgehende Mitteilung an Rolf Schälike, um im Interesse aller Beteiligten eine sofortige außergerichtliche Lösung zu finden.
In der Regel (prinzipiell) berücksichtigen wir alle sachlichen sowie berechtigten Forderungen und Wünsche.
Unsere wissenschaftlich-publizistischen Untersuchungen und Analysen möchten wir nach Möglichkeit ohne Einschaltung von Richtern, die in der Regel keine Wissenschaftler sind, ungestört führen können und dürfen. Wir versuchen uns, von kranken und geldgierigen Anwälten zu schützen. Leider lediglich mit mäßigem Erfolg.
[bearbeiten] Verpflichtung Namensnennung
Ich, Rolf Schälike, berichte ausschließlich über öffentliche Gerichtsverhandlungen, bei denen die Namen der Parteien für jedermann sichtbar am Gerichtssaal ausgehängt sind. Ich veröffentliche also nur das, was prinzipiell jeder, der die Gerichtsverhandlung besucht, lesen könnte.
In der Vergangenheit gab es eine Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen ausschließlich um die Frage der "Namensnennung".
In vielen Fällen sind die Namen ohnehin bekannt, in anderen Fällen kommt es allerdings für die von mir mitgeteilten Beobachtungen nicht entscheidend auf die Mitteilung des Namens an. Wenn Sie also etwas dagegen haben, dass Ihr Name in meinen Berichten erscheint, so schicken Sie mir bitte nur eine kurze Mail, Sie können regelmäßig davon ausgehen, dass ich den Bericht dann anonymisieren werde.
Ich verpflichte mich, nach Kenntis Ihres Wunsches strafbewehrt nach dem Hamburger Brauch, allerdings ohne Anerkenntnis der Sach- und Rechtslage und der Kostenpflicht, Ihren Namen zu anonymisieren.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie deswegen eine Rechtanwältin oder einen Rechtsanwalt einschalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass angesichts dieser Erklärung Gerichte später die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht als notwendig ansehen, so dass Sie dann die Kosten des Anwaltes selber bezahlen müssen.
Achtung!
Möchte ich Ihren Namen belassen oder mich nicht strafbewehrt zu Anonymisierung verpflichten, dann erhalten Sie nach Äußerung Ihres Wunsches auf Anonymisierung umgehend Bescheid. In diesem Fall anonymisiere ich zwar ebenfalls, aber lediglich vorläufig, nicht strafbewehrt.
Wir können darüber diskutieren und Sie können mich überzeugen, oder Sie können einen Anwalt einschalten.
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