324 O 706/09 -16.04.2010 - Trittbrettfahrer stolpert über die Passivlegitimation

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Ben Arous vs. Mogenpost Verlag

16.04.10: LG Berlin 324 O 706/09


[bearbeiten] Corpus Delicti

Über den Kläger wurde in der mopo.de voriges Jahr schlecht berichtet. Etwas von Geldgier etc.

Abgemahnt mit einer Frist von unter einer Stunde wurde der Verlag. Dieser unterwarf sich. In der Online-Ausgabe war der abgemahnte Text jedoch am 30.11.09 um 17:22 noch abrufbar.

Der Kläger verlangt Geldstrafe aus dem Unterlassungsverpflichtungsvertrag. Der Verlag meint, er sei für die Online-Ausgabe nicht passivlegitimiert.

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Raffelsseger; Rechtsanwalt Höppner
Beklagtenseite: Kanzlei Hasch pp.; Rechtsanwalt Michael Fricke

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Wiese
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

16.04.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Klägervertreter übergibt dem Schriftsatz vom 14.04.2010 für Gericht und Gegner. Der Beklagte ist laut Impressum nicht der verantwortlicher Anbieter der Online-Site von Mopo. Die Beklagte, der Morgenpost Verlag hat eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. „Umfassende Geldgier“ war noch am 30.11.2009 um 17:22 im Internet abrufbar. Die Beklagte hat Mopo Online die Abmahnung informiert und empfohlen, den Beitrag aus dem Netz zu nehmen. Damit, meinen wir, hat die Klage keinen Erfolg. Wie, wann der Vertrag zu Stande gekommen ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Morgenpost Online und der Morgenpost Verlag unterschiedliche Unternehmen sind.

Klägeranwalt Höppner: .. Das Impressum ist irreführend.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ich kann Ihnen das erklären. Wenn auf der Mopo-Web-Site im Impressum steht, das Axel Springer verantwortlich ist, dann heißt es nicht, er ist wirklich verantwortlich. Axel Springer kann nicht haften. Im Impressum steht deutlich, wer für den Online-Auftritt verantwortlich ist.

Klägeranwalt Höppner: Ober steht Verlag. Ich finde es nicht zwingend deutlich.

Richterin Ritz: Die Frage ist, welche Rechtsfolge daraus folgt. … Wir reden nicht um Schadensersatz wegen falschem Impressum.

Klägeranwalt Höppner gehört noch nicht zum engen Kreis der Creme de la Creme Zensuranwälte: Wenn ich sage .. .

Richterin Ritz: Der Verlag hat sich verpflichtet, nicht zu verbreiten.

Klägeranwalt Höppner: .Oder hat siuch auch verpflichtet, dass es andere nicht tun.

Richterin Ritz: Er hat sich an den Online-Betreiber gewandt und gesagt, nehmt raus. Man kommt gar nicht dazu, das Impressum ist irreführend. So wahnsinnig irreführend ist es auch nicht.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ich verstehe Sie schon. Sie erwarten, dass auch Mopo Online … Das habe die getan.

Mopo-Anwalt Michael Fricke:

Klägeranwalt Höppner: .Würde dann bestreiten.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Machen wir eben Beweisaufnahme draus.

Mopo-Anwalt Michael Fricke: Interessante Frage. Es würde mich interessieren, was hat der Verlag zu verantworten. Wir hatte eine Unterlassungsverpflichtungserklärung in kürzester Frist abzugeben. Ob man unter diesen Umständen gehalten ist, sauber zu sein, ob man alles so schnell sauber bekommt. Eine gewissen Änderungsfrist muss zugebilligt werden. Es war eine knappe Fristsetzung. Wir erleben immer wieder … … da wird nicht vorgehalten, nicht formuliert, dass erst nach einer bestimmten frist alles entfern wird. Eine Änderungsfrist wird stillschweigend akzeptiert. Erst recht, wenn es um eine sehr kurze Frist geht.

Richterin Ritz: Wir können noch andere Fragen des Urteilsrechts klären.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Es wird immer eine Einzelfallentscheidung bleiben. … wollen über die Veränderungen mit dem Redakteur sprechen … sie müssen reagieren.

Richterin Ritz: Die Zeit war sehrkurz. Vierzig oder fünfzig Minuten. Das war eine sehr enge Zeit.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: War nicht verkehrt, dass der Verlag informiert wurde … .

Mopo-Anwalt Michael Fricke: Wir haben kein Interesse, … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sie wollten nicht, dass die Schwester abgemahnt wird und eine einstweilige Verfügung erhält. Die Sach- und Rechtslage wurde mit den Parteivertretern ausführlich und umfassend erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass nach der Vorberatung sie die Klage nicht für aussichtsreich hält, weil die Morgenpost GmbH eine eigene juristische Person ist. Der Klägervertreter erklärt, ich bestreite, dass die Beklagte die Morgenpost GmbH informiert hat und empfohlen hat, den Artikel aus dem Netz zu nehmen. Das trifft uns unvorbereitet. Sie [Herr Fricke] müssen uns einen instruierten Vertreter schicken.

Mopo-Anwalt Michael Fricke: Kann ich. Frau Susannen Deutsch aus der Rechtsabteilung.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Können wir über den Verlag laden. Der Beklagtenvertreter erklärt, der von juns genannte instruierte Vertreter ist Susanne Deutsch, die über die Beklagten geladen werden kann. Anträge werden gestellt. Wir müssen uns noch beraten. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 07.05.10, 9:55, in diesem Saal.

[bearbeiten] Impressum

Impressum
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[bearbeiten] Kommentar

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