27 S 15/08 - 28.04.2009 - gefährliche Zitate eines Dritten

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Zentrum Mikroelektronik Dresden AG vs. Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG

28.04.09: LG Berlin 27 S 15/08


[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall ging es um Zitate eines Dritten, die in einem Buch publiziert wurden. Es gilt zu entscheiden, inwieweit auch bei nicht unmittelbaren Tatsachenbehauptungen juristisch auf den Zitierenden zurückgegriffen werden kann.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Kalckreuth & Kollegen, RA Dr. Brunnenberg
Beklagtenseite: Rosenberger & Koch, RA Göbel

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.04.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es liegt ein Urteil des Amtsgerichts Mitte vor, wogegen fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. Die Kammer hält die Entscheidung des Amtsgerichts nicht für richtig. Es wird behauptet, die Klägerin habe einen Beratervertrag abgeschlossen. Es ist nicht mehrdeutig, sondern eindeutig, dass die Klägerin solche Verträge geschlossen hat. Im „Panorama“-Beitrag kommt nur Herr Roth zu Wort. Die Verbreiterhaftung gilt nur bei geschäfts- und ehrverletzender Behauptung. Das Unternehmen muss sich nicht einfach etwas nachsagen lassen. Hier gilt die Verbreiterhaftung. Eine grundlegende Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt hier vor. € 30.000,- entsprechen dem Gefüge der Kammer. Die Zeitung erscheint in der Region, dafür sind € 30.000,- angemessen. Eine Abmahnung von Verlag und Online-Verlag entscheiden wir separat.

Klägeranwalt Dr. Brunnenberg: Es sind auch unterschiedliche GmbH´s.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es wurde bisher auch separat entschieden.

Klägeranwalt Dr. Brunnenberg: Es gab auch in anderen Fällen Unterscheidungen zwischen Print und Online, deswegen separate Verhandlungen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Soviel Mühe sich das Amtsgericht auch gegeben hat, wir können der Entscheidung nicht folgen.

Beklagtenanwalt Göbel: Die inkriminierte Äußerung …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … wird beispielhaft ausgesucht …

Beklagtenanwalt Göbel: Der Mann bekam Beraterverträge.

Klägeranwalt Dr. Brunnenberg: […]

Beklagtenanwalt Göbel: Zum Punkt der Ehrverletzung: Das ist zweifelhaft.

Klägeranwalt Dr. Brunnenberg: Herrr Roth fängt ja an. Er baut einen Berg von Vermutungen auf. Der Leser wird sich nichts Legales darunter sich vorstellen.

Beklagtenanwalt Göbel: Es ist komplett in Anführungszeichen gesetzt. Der Verlag gibt keine eigene Wertung, sondern zitiert nur die Meinung eines Dritten.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es besteht eine Prüfpflicht bei entsprechender Schwere des Inhalts.

Klägeranwalt Dr. Brunnenberg: Ein Anruf hätte klären können.

Beklagtenanwalt Göbel: Anhand des ersten Urteils sehen wir ja auch, dass der objektive Betrachter, sprich der Richter, das anders sehen kann.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es bleibt doch was hängen.

Beklagtenanwalt Göbel: Es ist keine unmittelbare Tatsachenbehauptung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Kontext ist entscheidend. Spielraum besteht, aber hier ist er ausgeschöpft. Wir werden drüber nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Berufung stattgegeben wurde und der Beklagte die Kosten zu tragen hat.

[bearbeiten] Kommentar

Wir kennen nicht die Details dieses Falls. Wahrscheinlich wurde aus dem Buch von Jürgen Roth Mafialand Deutschland zitiert und irgenwie auch bei Panorama gab es dazu etwas.

Das Buch ist gefährlich. Da werden Einzelfälle herausgesucht und verboten. Alles nach dem Gesetz und der deutschen Zesurrechtsprechung zulässig. Über viele Klagen kann solch ein Autor rechtsstaatlich einfach kaputt gemacht werden. Selber schuld.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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