324 O 125/09 - 16.10.2009 - Gemeinde Neu Wulmstorf klagt gegen Bürgerinitiative

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

LogPark.jpg

[bearbeiten] Saunus vs. Köppe und andere

16.10.09: LG Hamburg 324 O 125/09

Es klagten heute gegen die Bürgerinitiative Neu Wulmstorf gleich fünf Politiker:

  • 324 O 125/09 Saunus gegen Köppe und andere
  • 324 O 126/09 Rosenzweig gegen Köppe und andere
  • 324 O 127/09 Schmidt-Riediger gegen Köppe und andere
  • 324 O 128/09 Gudowius gegen Köppe und andere
  • 324 O 129/09 Lüdemann gegen Köppe und andere
  • 324 O 130/09 Gemeinde Neu Wulmstorfgegen Köppe und andere

[bearbeiten] Korpus Delicti

Zum Korpus Delicti finden wir einiges im Internet, zum Beispiel, den folgenden Bericht:

Wie immer, übernehmen wir für die Richtigkeit keine Gewähr.

Quelle: SPD Ne Wulmstorf

Um eines vorweg zu nehmen, die Mienenbüttler verlieren einen großen Teil ihrer ländlichen Idylle und werden sich einem Gewerbegebiet gegenüber sehen, dass sie in ihrem Lebensumfeld und Erholungswert einschränken wird.

Diese Entscheidung der Politik ist getroffen worden, aus der Erkenntnis, dass die Gemeinde Einnahmen für die Zukunft sichern und Menschen in dieser Region ortsnahe Arbeitsplätze bieten muss. Die Entscheidung zu diesem Gewerbegebiet ist vor über zehn Jahren gefallen, die Vergabe an einem Investor mit einem Konzept im vergangenen Jahr. Es wurde versucht das Ausmaß der Planung für die Menschen verträglich zu halten, hier hat die Bürgerinitiative im Frühjahr 2008 positives bewirkt. Die Politik hat Forderungen aufgenommen und diese in die weitere Planung einfließen lassen.

Irgendwann gehen Meinungen auseinander. Die BI wollte mehr oder besser gesagt weniger, das ist verständlich. Die Politik hat die Entscheidung für das Gewerbegebiet getroffen und zu verantworten, wie andere Entscheidungen auch, dafür ist sie gewählt.

Leider sind die Auseinandersetzungen in den vergangenen Monaten kaum noch sachlich gewesen. Sicher, Emotionen müssen erlaubt sein und wer sich in der Politik engagiert und ein Mandat ausübt muss man auch einiges aushalten können.

Doch bei aller emotionaler Auseinandersetzung gilt es gewisse Grenzen einzuhalten, dies wird von den politischen Ehrenämtlern erwartet, doch gilt es genauso für alle anderen Beteiligten.

Die letzte Veröffentlichung des BI Sprechers Michael Köppe, verletzt die Grenzen derart, dass der SPD-Ortsverein hier eine eindeutige Position beziehen möchte. Laut Herrn Köppe ist es eine Tragik unseres demokratischen Systems, dass jeder ohne Rücksicht auf Intelligenz und Bildung, Ratsmitglied werden kann. Für uns ist es keine Tragik, sondern eine Errungenschaft unserer Zivilisation, dass jeder Bürger gleich welchen „Standes“ Politik machen kann und darf! Aber wie ist die persönliche Intelligenz einzuschätzen, wenn jemand die Einwohner von Mienenbüttel in der gleichen Opferrolle durch die Gemeinde sieht, wie die Juden durch die Nazis? Oder anders beschrieben, er verharmlost die millionenfache Ermordung der Juden durch die Nazis, die auf der tragischen Wannsee-Konferenz beschlossen worden ist, in dem er diesen Vorgang mit dem Aufstellen eines B-Plans vergleicht, der demokratisch und unter Bürgerbeteiligung entwickelt wurde. Nein, diese öffentliche Äußerung ist nicht dumm, sondern gefährlich. Dieser Vergleich ist von Herrn Köppe nach langer Überlegung, wie er selber schreibt, getroffen worden und bei ihm müsste man als Amtsrichter a.D. ein hohes Maß an Intelligenz vermuten. Wir, als Sozialdemokraten lassen es nicht zu, dass diese Verunglimpfung und Geschichtsächtung öffentlich unkommentiert bleibt. Das sind wir uns als Demokraten schuldig, davon als Mitglieder einer Partei, die sich dem Naziregime entgegen gestellt hat und Genossen für ihren Mut und Courage verfolgt und ermordet wurden. Herr Köppe hat hier eine Einzelmeinung und spricht sicher nicht für die Mienenbüttler, wir haben eine andere. Diese kann er uns nicht nehmen, auch wenn er anderen Meinungen in einem anderen Zusammenhang ein „entartetes Demokratieverständnis“ unterstellt; aber auch dieser Sprachgebrauch spricht für sich. Für den SPD Ortsverein ist Herr Köppe hier unentschuldbar zu weit gegangen.

Stellungnahme der Bürgerinitiative „Für Mienenbüttel/Rade/Ohlenbüttel“

vom 30.01.2009

Die Bürgerinitiative “Für Mienenbüttel/Rade/Ohlenbüttel” distanziert sich ausdrücklich von den in einem Forumsbeitrag und in einer persönlichen Presseerklärung getätigten Äußerungen von Herrn Michael Köppe zu Vergleichen mit der Wannsee-Konferenz von 1942. Das Dritte Reich hat mit der Wannsee-Konferenz ein menschenverachtendes Zeugnis abgelegt, das beispiellos war. Die Beschlüsse der Wannsee-Konferenz zum Völkermord der Juden lassen sich in keiner Weise mit Beschlüssen von demokratisch legitimierten Parlamenten und Gemeinderäten der Bundesrepublik Deutschland vergleichen. Die Äußerungen von Herrn Köppe stellen seine private Meinung dar und wurden nicht im Namen der Bürgerinitiative getroffen. Diese Äußerungen werden von der Bürgerinitiative nicht toleriert, genauso wenig wie die bei einer öffentlichen Veranstaltung gemachten rechtsradikalen Äußerungen eines Mitglieds des Neu Wulmstorfer Rats. Die Bürgerinitiative ermahnt alle Beteiligten eindringlich, sowohl die Bürger in den betroffenen Orten als auch die Politiker, zu einer sachlichen Diskussion zurückzufinden. Die Bürgerinitiative setzt weiterhin auf eine themenbezogene Auseinandersetzung. Sie hat genügend sachliche Argumente, um mit ihren Positionen in der Logistikdebatte und bei der Erschließung von Anwohner verträglichen Gewerbegebieten zu überzeugen.

Um zukünftig Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass offizielle Stellungnahmen der Bürgerinitiative durch die drei unten genannten und gewählten Sprecher bzw. als im Plenum verabschiedete Pressemitteilungen im Namen der Bürgerinitiative erfolgen.

Mienenbüttel/Rade, 30.01.2009 Die Sprecher der Bürgerinitiative “Für Mienenbüttel/Rade/Ohlenbüttel” Sabine Brauer, Sabine Neumann, Marcus Smidt

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Andreas Buske
Richter am Landgericht: Herr Dr. Link
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Renate Goetze

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schrarmann pp.; RA
Antragsgegener- / Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Jenckel & Kollegen; RA

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

11.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Buske: Mal gucken, wie wir das ins Protokoll kriegen., dann haben Sie viel erreicht. … Der Beklagte zu 1. erscheint persönlich. … Ja, alle Verfahren denken wir ähnlich oder gleich zu behandeln, am meisten ist in der Gemeinde, im Verfahren 324 O 130/09. Wir haben Zweifel an der Passivlegitimation der Beklagten zu 1. Es könnte einiges dafür sprechen, dass er die Presseerklärung verfasst hat. … gleiche Formulierung … .Nach dem Stand der Dinge hat er das nicht.

Klägeranwalt: Ich stelle den Antrag der Parteivernehmung.

Der Vorsitzende: Bei den Beklagten zu 2 und 3 reicht uns das noch weniger. Wenn sie im Internet auftreten als Bürgerinitiative am 20.-30.01.2009 durch diese Pressemitteilung im Namen der Bürgerinitiative, so bedeutet das nicht, dass sie für die frühere Pressemitteilung verantwortlich sind. So muss der Kläger … .

Klägeranwalt: Es geht um einen Unterlassungsantrag. … Wenn er vertritt, dann nicht mehr in Zukunft … . Ist doch im Namen der Bürgerinitiative entstanden, … als Sprecher der Bürgerinitiative …. Wie soll es weiter gehen? … Kann ja nicht sein, … . Es geht um den Anspruch in der Zukunft.

Richter Dr. Link: Sie haben dialiktische Ansprüche. Sie müssen darlegen und beweisen, dass Sie Ansprüche gegen die Beklagten haben. Reicht die Eigenschaft, dass er Sprecher ist? Haftet er damit für alles, was die Bürgerinitiative macht? Das geht rechtlich nicht.

Klägeranwalt: Wozu ist der Sprecher da?

Richter Dr. Link: Wie wollen Sie das rechtlich lösen? Es geht um die Haftung.

Klägeranwalt: … Wenn ich Sprecher bin … . Wer ist verantwortlich für die … . Muss der Kläger alles … .

Richter Dr. Link: Was ist der Sprecher? Es geht um die Haftung.

Richterin Dr. Goetze: Ich war es nicht, dann geht es auch nicht in die Zukunft.

Der Vorsitzende: Können Sie es machen, wenn Sie es nicht waren?

Klägeranwalt: Wir brauchen Ansatzpunkte.

Beklagtenanwalt: Sie haben den Domaininhaber.

Richter Dr. Link: Wenn Sie in Domain einen OLI haben und Sie nehmen alls OILI in Deutschland in Anspruch … .

Klägeranwalt: Habe Köppe.

Richter Dr. Link: Wir brauchen einen, der beteiligt war. Für diese konkrete Äußerung brauchen wir einen Bearbeiter.

Der Vorsitzende: Für die vorliegende Unterlassung benötigen wir eine Begehungsgefahr.

Klägeranwalt: Dass der Verleger veröffentlicht, bedeutet Begehungsgefahr.

Der Vorsitzende: Von den drei, die hier sitzen?

Klägeranwalt: Bürgerinitiative.

Richter Dr. Link: Was die Bürgerinitiative betrifft, so haben wir uns damit beschäftigt, rechtlich. Diese hat überhaupt keine Rehtgsform.

Klägeranwalt: Hat eine Rechtsform.

Richter Dr. Link: Es ist kein rechtsfähiges Organ.

Klägeranwalt: Spielt keine Rolle.

Richter Dr. Link: Gerade das spielt eine Rolle.

Klägeranwalt: Die Bürgerinitiative hat zwei Leute als Sprecher bestimmt.

Kläger: Im Frühjahr 2008 … . … in Gaststätten. Ich war dabei. Man muss mit Informationen weiter helfen. Es waren etwa 50 Leute.

Beklagten-Rechtsanwältin: Sie sind nicht Zeugen. Sie sind eine Gemeinde.

Alle schweigen ein Weile.

Der Vorsitzende: Wir brauchen einen konkreten Tatbeitrag. Wir haben Fälle, das stand in der Zeitung ein Artikel von zwei Autoren. Wir brauchen den Tatbeitrag von jedem Autor. Was ist mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, wenn Sie es nicht waren?

Beklagten-Rechtsanwältin: Weshalb, wenn nicht gewesen?

Beklagtenanwalt: Es geht auch um den Inhalt. Ist erst so scharf formuliert worden … .

Der Vorsitzende: Gut, dann klappern wir die nacheinander durch. Zu 324 O 130/09: Mit den Parteivertretern ist die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Der Klägervertreter wird darauf hingewiesen, dass die Kammer Zweifel an der Passivlegitimation der Beklagten hegt. Der Klägervertreter Prof. Dr. H. erklärt, dass zum Beweis dafür, dass die Beklagte zu 1. die in rede stehende Presseerklärung vom 24.11.08 verfasst hat beziehen wir uns auf Parteivernehmung der Beklagten zu 1.

Beklagten-Rechtsanwältin: … Ist ja vorgetragen worden in der Klageschrift. Es ist nicht behauptet worden, dass er Autor ist …. Hat auf dem Briefbogen geschrieben, deswegen … .

Der Vorsitzende: Verspätet ist es nicht. Herr Köppe, haben Sie es verfasst`

Herr Köppe: Ich werde erst in der Parteivernehmung mich äußern.

Der Vorsitzende: … .

Herr Köppe: Dazu muss ich weiter erklären, wie diese entstanden ist. Es legt jemand einen Entwurf vor. Dan wird im wechselnden Personenkreis diskutiert. Einiges wird verworfen, dann wird beschlossen, ja, das muss in die Presseerklärung rein. Dafür gibt es den Pressesprecher. Ich möchte nicht verhehlen, den Entwurf gefertigt zu haben. Bin aber nichjt verantwortlich für die rechtliche Verbreitung.

Klägeranwalt: Möchte, dass das ins Protokoll aufgenommen wird.

Herr Köppe: Es gab keinen Beschluss der Art, wer ist dafür, wer ist dagegen. Es gab keine formale Abstimmung.

Richterin Frau Dr. Goetze: Gegebenenfalls war Konsens erzielt, die Erklärung herauszugeben, aber nicht über eine Beschlussfassung.

Der Vorsitzende: So war es auch mit der Presseerklärung vom 25.11.2008?

Herr Köppe: Ja.

Der Vorsitzende: Wir wollen uns beraten.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Die Klägerseite hat vorgetragen, dass der Beklagte zu 2 Sprecher war, dass er einer der Sprecher war.

Beklagtenanwalt: … Bürgerinitiative … .

Der Vorsitzende: 25.11.2008?

Beklagtenanwalt: Er war es nicht. Es gibt drei Sprecher.

Der Vorsitzende: Er hat auch nicht mit verfasst?

Beklagter zu 2.: Wir haben über den Entwurf geredet. Das weiß ich nicht, weiß ich nicht, was rein gekommen ist in die verschiedenen Presseerklärungen. Es wurden wechselnde Presseerklärungen veröffentlicht. Diese Presseerklärung habe ich in dieser Form nicht in den Händen gehabt und auch nicht weiter gegeben.

Beklagten-Rechtsanwältin: Mein Mandant ist der Beklagte zu 3. Er ist kein Sprecher. Er war zu keinem Zeitpunkt Sprecher. Er hatte abgelehnt, Sprecher zu sein. Wegen ehrenamtlichen Tätigkeiten extra abgelehnt.

Der Vorsitzende: Alles gut. Was mit jetzt … .

Klägeranwalt: Werde gern im Rahmen der Parteivernehmung … die Sprecher veröffentlichen.

Der Vorsitzende: Wir machen heute keine Parteivernehmung. Sind alle da?

Beklagten-Rechtsanwältin für B. zu 3: Das ist Ausforschung.

Beklagten-Rechtsanwältin: Er sagt, er war es nicht.

Klägeranwalt: Ich habe kein Fragerecht. Nur ein recht der Parteivernehmung. Die Antworten sind so, dass ich auf Parteivernehmung bestehen muss.

Der Vorsitzende: Heute hat sich was bewegt. Dann kann was vorbereitet werden. Kann dann erwidert werden. Ich brauche einen präzisen Vortrag. Möchte Ihnen nicht mehr stellen. Wollen wir einen neuen Termin?

Beklagten-Rechtsanwältin für B. zu 3: Für meinen Mandanten brauche ich keinen neuen Termin. Es ist entscheidungsreif.

Klägeranwalt: Der Beklagte zu 3 ist Herr Pietz.

Beklagten-Rechtsanwältin für B. zu 3: Es ist falsch. Sie brauchen sich nur das Internet anzusehen. … Halte den Vortrag für nicht ausreichend.

Der Vorsitzende: Keinen neuen Termin.

Herr Köppe: Zur Prozessökonomie die folgende Anregung: Passivlegitimation. Inwieweit ist die Presseinformation inhaltlich … . Haben wir uns mit … unterhalten. Ich bitte die Kammer, sich auch zur Unterhaltung zu äußern.

Der Vorsitzende: Habe das nicht bis zu Ende … Weil …. Haben uns angeschaut. Nach der Fraport-Entscheidung vom 03.02.2009 – spätestens – ist das eine Meinungsäußerung. Das haben wir leidvoll erfahren müssen. Wenn ein Unternehmen, ein staatliches Unternehmen polemisch und überspitzt kritisiert wird, dann ist das für eine Gemeinde alle Mal …. Äußerung. A. kleinste Details verschreiben lassen; b. … .; c. möglichen Eindruck erwecken, kein externer unabhängiger Rat.

Herr Köppe: Vielleicht die Passivlegitimation offen lassen. Inhaltlich … .

Der Vorsitzende: Geht nur, wenn alle Äußerungen als Meinungsäußerungen zulässig sind.

Klägeranwalt: Nicht alle Meinungsäußerungen sind … ausgeschlossen. Keinen Rechtsrat geholt, heißt nicht korrupt.

Richter Dr. Link: Korrupt ist gerade bei Fraport erlaubt.

Klägeranwalt: Rechtsrat ist eingeholt worden.

Herr Köppe: Zur Klärung. Korrupt besteht darin, dass heimliche Informationspolitik der Gemeinde. Nicht demokratisch. Deswegen Mutmaßungen mit Nadelstichen, um die Gemeinde zu bewegen, mit Informationen herauszurücken. Es ist kein rechtlicher rat eingeholt worden. Im Fall Saunus … . Herr Saunus hat am 30.11.2008 …. Eingeholt. Am 03.01.2009 hat er reagiert. Das sind die Informationen, die die Gemeinde vorher geben musste.

Der Vorsitzende: … .

Herr Köppe: Im Rahmen der politischen Auseinandersetzung … . Ob der …. Gut … . Wir behaupten nicht mehr … .

Richterin Frau Ritz: Ist bestritten.

Beklagten-Rechtsanwältin: Offiziell … . Haben Schriftsatz vom 01.10.09 erhalten … und auch detailliert zu beschaffen. Man kann auch von Kollegen zu Kollegen fahren.

Der Vorsitzende: Wollte nur das Vorgehen beraten. Sie wollten keinen neuen Termin?

Beklagtenanwalt: Seit Februar. Die Beklagten haben das Interesse, dass … geklärt wird.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Zur Passivlegitimation wolle Sie nicht mehr vortragen?

Klägeranwalt: … .

Beklagten-Rechtsanwältin für B. zu 3: In den Anlagen sind nur Kontaktdaten. Es steht keine Position.

Klägeranwalt: In der Presseerklärung íst Herr P. als Sprecher genannt.

Der Vorsitzende: Haben einen neuen Termin Haben gesagt, dass kein Passivlegitimation. Neuer Termin oder schriftlich, und wir entscheiden. Wir machen für alle Verfahren gleich. Die Kläger-Vertreter bitten zu dem heute Geäußerten bezüglich der Passivlegitimation Stellung zu nehmen.. Nehmen wir anders auf. Kläger-Vertreter stellt Antrag aus der Klage … . Wir bitten um Entschuldigung, dass Vertreter und Vertreterin nicht unterscheiden wird.

Richterin Dr. Goetze: Nicht ein schriftliches Verfahren. Wird es interessant, dann wird die Verhandlung wiedereröffnet, ansonsten Abweisung.

Der Vorsitzende: 1. Der Klägervertreter kann auf die heute erteilten hinweise bis zum 06.11.09 Stellung nehmen. 2. Der Beklagten-Vertreter kann auf den Schriftsatz vom 01.10.09 bis zum 06.11.09 Stellung nehmen. 3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 20.11.09, 9;55, in diesem Saal. Ein schönes Wochenende.

[bearbeiten] Urteile

  • 324 O 126/09 Rosenzweig gegen Köppe und andere

18.12.09: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 33.000,00 Euro

  • 324 O 127/09 Schmidt-Riediger gegen Köppe und andere

18.12.09: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 30.000,00 Euro

  • 324 O 128/09 Gudowius gegen Köppe und andere

18.12.09: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 30.000,00 Euro

  • 324 O 129/09 Lüdemann gegen Köppe und andere

18.12.09: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 30.000,00 Euro

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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