325 O 142/10 - 17.08.10 - Schlammschlacht unter der Gürtellinie
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Dieses Verfahren ist Teil einer Schlammschlacht. Im Internet konnte man kurze Zeit viel Unsinn - eingestellt von den Kontrahenten - lesen.
Der Antragsgegner ist der aktive Abmahnanwalt Hagen Hild der Augsburger Kanzlei Hild & Kollegen. Der Antragssteller ist Guerilla-Spezialist.
Vermeintlich Unwahres stand im Blog des sich im Medienberiech versuchenden Antragsgegners über den Antragsteller. RA Hagen Hild reagierte auf den provokatorischen Blogeintrag nicht professionell, ließ sich auf das untere Niveau der Auseinadersetzungen ein. Das Ergebnis war die heute streitgegenständliche einstweilige Verfügung.
| BUSKEISMUS Bericht | Video bei YouTube |
[bearbeiten] D.F. vs. Rechtsanwalt Hagen Hild
17.08.2010, Landgericht Hamburg, Zivilkammer 25, Az. 325 O 142/10
Die heutigen Verhandlung ist die dritte, die wir mit dem Anmahnanwalt Hagen Hild erlebten.
Die erste war am 05.05.2010 in Köln. 5.000 Euro verlangte der Abmahner als Vertragsstrafe für AGBs. Er erhielt die 5.000 Euro von der Richterin Reske zugesprochen.
Die zweite Verhandlung erlebten wir life in Köln und haben darüber berichtet: 28 O 211/10 - 07.07.2010 - RA Hagen Hild & Kollegen gewinnen. Hagen Hild klagte auf Feststetllung gegen die Kollegin G.M. und gewann.
Wie bei allen beobachteten Verhandlungen vertritt sich Rechtsanwalt Hagen Hild in eigener Sachen selbst. Wir haben gelernt: das lässt die ZPO zu. Es ist aber unprofessionell. Es fehlt der notwendige Abstand zwischen Mandant und Anwalt. Zu emotional geladen sind die Verhandlungen.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Dr. Wölk
Richter am Landgericht Dr. Graf
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt J. Erik Millgramm
Beklagtenseite: Kanzlei Hild & Kollegen; Rechtsanawalt hagen Hild
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 17.08.2010
17.08.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Rechtsanwalt Hagen Hild kommt verspätet mit zwei Gepäckstücken. Der große Koffer erzeugt den Eindruck, als ob sich Anwalt Hagen Hild auf eine große Schlacht vorbereitet hat.
Vorsitzender Richter Schulz: Antragsgegner persönlich?
Rechtsanwalt Hagen Hild nervös: Jawohl.
Vorsitzender Richter Schulz: Der Antragsgegner überreicht einen Schriftsatz vom 16.08.10 für Gericht und Gegner. Es geht um die einstweilige Verfügung vom 07.06.10. Nach dem Vorbringen haben wir es so verstanden, dass es einen Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung gegeben hatte.
D.F. Für die GmbH.
Vorsitzender Richter Schulz: Gegen Sie als Geschäftsführer von Greativphone GmbH.
D.F.: Gab es aber nicht zu dem Zeitpunkt, wo das im Internet stand.
Vorsitzender Richter Schulz: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert, ob es einen Haftbefehl gegen ihn als Geschäftsführer der Greativphone Gmbh gab, F. erklärt: Ja, das ist richtig. .. aber nicht zum Zeitpunkt, der hier zu Rede steht. Ist der Haftbefehl aufgehoben worden?
D.F.: Ja in Berlin erging der Haftbefehl. Der Sitz der Gesellschaft ist aber Köln. Es wurde sofort erledigt. War im April … Es handelte sich um einen Fehler der Justizkasse Berlin. Am 03.05.10 hatte das Amtsgericht Hohenschönhausen … . … eine Bescheinigung bekommen.
Vorsitzender Richter Schulz diktiert: Amtsgericht hatte … in Köln. Daraufhin habe ich mich sofort gemeldet und sofort gezahlt. … formell … Amtsgericht Berlin, wo das gelöscht worden sei. Ja, Haben nur …Beurteilung … Es ist die Äußerung, die Gegenstand des Verbots, Ziffer 3 ist. Wir meinen nicht, dass das richtig wäre. Ziffer 2 und 3 ist kein Rechtsvergehen, welches … . Sonst zu 2 Äußerungen, die inhaltlich Gegenstand … möglicherweise hätten wir das so am10.05.10 … Im Ergebnis hatte die neue Abfrage, wie immer ergeben, dass ein Haftbefehl nicht bestehe. Es gibt eine eidesstattliche Versicherung mit der Auskunft der Kredit….…, wie zu dem Zeitpunkt. Hätten Sie ja klarstellen können im Text, dass der Haftbefehl nicht mehr existent ist, Wir meinen, ein Hinweis, der sich auf 2010 bezieht, dass die mögliche Auskunft der Kredit… nicht ausreichend sein könnte.
Rechtsanwalt Hagen Hild: Ok. Fange mit den Fragen von hinten an. Tue etwas nicht sehen. Sie sagen, die Veröffentlichung war nicht zulässig. In dem Kommentar wurde erläutert … kriminell zu Haftbefehl ... . Ist nicht zu Eigen gemacht worden. Ich habe Stellung genommen zu …. Kriminell …dass dann der Haftbefehl ergehen kann. Weshalb ohne jeglichem Recht veröffentlicht werden kann. Er hat eingeräumt, diese Aussage ist richtig eingeräumt. Bleibt auch heute noch. … Das Landgericht München sagt, er ist nicht Mitbewerber. Verhandelter Streitwert war 25.000 Euro, aber die Vermögensverhältnisse sind anders. … bei irgendwelchem Kunden. Der Betroffene durfte beim Namen genannt werden. Herr F. nimmt sich heraus, selbst das zu äußern Betroffener ... . Kann ich nicht nachvollziehen.
Rechtsanwalt Millgramm Denke, dass das Gericht alles gelesen hat. Würde nicht denken, dass .. . … Sie setzen Streitwerte von 10.000 an. Sie haben mit dem Namen meines Mandanten bei Google geworben. … mit vielen Namen zu ändern.
Vorsitzender Richter Schulz: Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung im Tenor wird verkündet am 23.08.10, 12:00,´Raum B316.
23.08.10: Die einstweilige Verfügung vom 07.06.10 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen. Anträge auf Erlass bleiben, wie in der Verfügung vom 07.06.10. Der Streitwert wird festgelegt auf 25.000 Euro.
[bearbeiten] Kommentar
Die Schlammschlacht geht weiter.
Berufungen, Strafanzeigen und Hauptsacheverfahren stehen an.
Was verspricht sich davon die Kanzlei Hild & Kollegen?
Beim Landgericht Berlin wurde die einstweilige Verfügung der C. GmbH gegen den hiesigen Antragsgegner Hagen Hild am 31.08.10 aufgehoben. Az. 27 O 418/10.
Ein PingPong-Spiel mit viel Emotionen ohne Inhalt.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.