28 O 476/10 - 24.11.2010 - War Prinz bei Steinmeier Spion
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Ím Internet lesen wir:
Das Magazin „Focus“ berichtet, Detlef Prinz – Steinmeiers Berater - solle von 1986 bis kurz vor der Wiedervereinigung 1990 unter dem Decknamen „Erwin“ für den tschechischen Geheimdienst SNB die SPD, amerikanische Einrichtungen in West-Berlin sowie den damaligen US-Botschafter Richard Burt ausspioniert haben.
25. April 2010: Prinz' Anwälte reagierten mit einer Presseerklärung. Darin werfen sie "Focus" vor, ihrem Mandanten keine tatsächliche Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben zu haben. Stattdessen habe er einen "einseitig auf dubioses Material mit zweifelhaftem Inhalt gestützten Bericht" veröffentlicht. Quelle: bz
25. April 2010: Belege für einen solchen Verdacht gibt es bisher freilich nicht. Quelle: stern
| BUSKEISMUS Bericht |
[bearbeiten] Detlef Prinz vs. Focus Magazin Verlag GmbH u.a.
Landgericht Köln Az. 28 0 476/10 Detlef Prinz vs. Focus Magazin Verlag GmbH u.a.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Reske
Richter am Landgericht: Büch
Richter: Müller
[bearbeiten] Parteien
Klägerseite: Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. Schweizer und Partner
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
24.11.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit H.M. und Rolf Schälike
Der Termin war angesetzt für 12:10 Uhr. Das Verfahren begann um 12:25 Uhr. Man wartete kurz noch auf den Klägeranwalt.
Klägeranwalt erscheint freundlich lächelnd: So!
Richterin Reske: ... Schriftsatz angekündigt. Zustellung ... noch nicht erfolgt.
Richter Büch: ... den Nachweis haben wir noch nicht.
Beklagtenanwalt: ... entgegenstellen.
Richterin Reske: ... schwierig, insbesondere darauf ... hier jetzt ... prüfen müssen ... der Klageantrag in seiner Gesamtheit ... was passiert im Falle eines Verstoßes ... Sache des Klägers ... einige Sachen heraus ... insgesamt eine Tatsachenbehauptung ... wahr oder nicht wahr ... wir meinen, dass sie nicht eingehalten sind ... Titelseite ... Skepsis gegenüber ... meinen wir ... eingehalten ... wäre maßgeblich, wenn sie unwahr wäre ... wenn wahr ... wären ... Schwierigkeiten ... sagen Sie ... reichen ... aus ... nachweisbar wahr oder unwahr ... Akteninhalt ... es fehlen Arbeitsakten oder Unterlagen ... angebliche Äußerungen ... haben wir Zweifel ... wie die ... ist ... aber uns würde das ... möglicherweise nicht ausreichen ...
Richter Büch: ... gestern durchaus kontrovers erörtert ...
Richterin Reske: ... ist nicht Gegenstand ... zu 3 meinen wir schon ... Persönlichkeitsrecht verletzt ... würden wir ...
Beklagtenanwalt: Wenn ich Sie richtig verstanden habe ... ob es ausreicht ...
Richterin Reske: Ja! ... wissentlich Informationen ... reicht das schon aus? ... haben wir keine Beweise ... habe ich ja ... vorgelesen: bei aller berechtigten Skepsis gegenüber dem Geheimdienst ... der gesamte Vorgang ... reicht das überhaupt aus?
Beklagtenanwalt: ... würde man davon ausgehen ... ergeben sich andere Fragen. ... Wahrheitsbeweis erbracht werden ... die dieses Verfahren entscheidend beeinflussen.
Richter Büch: So war es nicht gemeint ... wie könnte man überhaupt ... Zeuge wird nicht weiterhelfen ... kann uns irgendwer helfen ... Arbeitsakten ... Geheimdienst ... oder ob wir ... zu einer Entscheidung kommen können.
Richterin Reske: ... Teilbereich von Akten ...
Klägeranwalt: ... für problematisch ... denn ... Sachverständiger ... Geheimdienstakten ... Vielzahl von Prozessen ... jemand zu Unrecht ... spricht ja eigentlich dagegen ... Aufgabe des Gerichts, das nach eigenem Ermessen ...
Richterin Reske: ... ihrer Glaubhaftigkeit ... kann ja sein ... Akten vom Geheimdienst überhaupt ... im Großen und Ganzen glaubwürdig ...
Richter Büch: ... gestern versucht ... Staatsanwaltschaft ... die dort vernommenen Zeugen ... nie zwingend, dass das was der Zeuge gesagt hat, glaubwürdig ist ... in vielen Verfahren ...
Richterin Reske: ... hat man ... von einem Psychiater untersucht ...
Beklagtenanwalt: ... ein Kulturkreis ... Alltagstheorie ... wie überzeugen die eigentlich ... sich dafür Sachverstand aneignet ...
Richterin Reske: ... das tun wir auch!
Beklagtenanwalt: ... so ist es ... Stasiakten ... muss die Entscheidung gar nicht treffen ...
Klägeranwalt: ... mag sein, wenn die Akte schlüssig ist ... der Punkt ... vermeintlichen Hauptbelastungsgründe ... würde ... übereinstimmen ... Protokoll von 1986 ... auf wunderbare Weise ... angeblich Unterstützung ... Indiz ... Widerspruch vorhanden ...
Beklagtenanwalt: ... wenn das Protokoll durchgehend ein Wortprotokoll ... wo jemand etwas reinschreiben kann ... der Widerspruch ...
Klägeranwalt: ... wenn ...
Beklagtenanwalt: ... noch einmal äußern müssten ...
Richter Büch: ... Beweislast ... dann wird’s relativ eng. ... ist nicht Streitgegenstand ... irgendwie zu einer gütlichen Einigung ...
Klägeranwalt: ... Berichterstattung für rechtswidrig erklärt.
Richterin Reske: ...
Klägeranwalt: ... Sie sagen, wenn wir uns jetzt die Hand reichen und dann ist alles gut ...
Richterin Reske: ... unabhängig von der Frage ... wird so berichtet ...
Klägeranwalt: ... welche Folgen eine solche Berichterstattung ... nicht nur in Deutschland, sondern auch in Amerika … erhebliche ... seit dem 11. September herrscht ... großes Interesse ...
Richterin Reske: ... könnten uns theoretisch über Folgendes unterhalten ...
Klägeranwalt: ... wenn der Kläger das anders sieht ...
Richter Büch: ... sollte nicht über den Streitgegenstand hinaus gehen ...
Klägeranwalt: ... Artikel enthält ja nicht aufrecht ... Steinmeier die Hand über die Kläger ... einen engen Kontakt ... privater Natur über viele, viele Jahre entstanden ... alles eine Mischpoke ...
Richterin Reske: ... Übergabe an Bundesverfassungsschutz ... alleine das ist schon abträglich ...
Klägeranwalt: ... beantragen als Freund des Klägers ...
Beklagtenanwalt: ... unabhängig von dieser Verbindung ... ob jemand Freund ist ...
Richterin Reske: ...
Richter Büch: ... vor dem Hintergrund, ob hier nicht doch ... eng sind ... dann vom OLG überprüfen mag ...
Beklagtenanwalt: ... ich habe kein Mandat ...
Richterin Reske: ... Prozessantrag zur mündlichen Verhandlung ... Recht zur Stellungnahme ... mit dem vorgetragenen Vorschlag ... könnte leben ... aber, wie gesagt, soweit sind wir noch nicht..
Die Verhandlung wurde unterbrochen - 13.00 – 13:'06 Uhr. Der Beklagtenanwalt geht auf den Flur mit einigen Prozessbeobachter/innen.
Fortsetzung des Verfahrens.
Klägeranwalt: ... wir haben überlegt und ...
„Richter Büch: ... im Moment nicht ... nicht die Einigung ...
Klägeranwalt: Man soll sich nie einer Einigung verschließen ...
Richterin Reske: (diktiert) ... ob heute verhandelt werden kann ... im Einvernehmen mit den Parteien ... im Rahmen ... Güteverhandlung ... Berichterstattung ... soweit ... heute eine Einigung nicht möglich ... lese ich die Anträge von ... (diktiert) ... Prozessbevollmächtigter des Klägers ...
„Klägeranwalt: ... zu kompliziert ... eine neue ... a) ...
Richterin Reske wiederholt die Vorschläge des Klägeranwalts für das Diktat: ... heute nun wie folgt ...
Klägeranwalt: ... Steinmeier durch ... dereinst Mitglied des Parteirats ... seit langem ins Herz geschlossen ( ... ) dann a) und b) dahinter ...
Richterin Reske wiederholt und diktiert: ...
Klägeranwalt: Geheimdienstkoordinator Frank-Walter Steinmeier – als Bekannter des Klägers – ...
Richterin Reske: ... laut gelesen und genehmigt ... der Prozessbevollmächtigte des Beklagten beantragt Klageabweisung ...
Beklagtenanwalt: ... gerne 4 Wochen in Anspruch ...
Richter Büch: ... wäre der 22.12.10 - Hinweis auf die Weihnachtszeit - ...
Richterin Reske: ... wird unter dem Weihnachtsbaum eh nicht schreiben ... Spruch ... 26.12.10 ...
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.