A. vs. THE WALL STREET JOURNAL EUROPE
Aus Buskeismus
Achtung! Geheimjustiz !
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23.06.2009: 18:31
Sehr geehrter Herr Schälike,
Sie haben den WSJ-Artikel über meinen Mandanten A. veröffentlicht, obwohl Sie aus der Verhandlung wissen, dass er unwahre und erheblich rufschädigende Falschbehauptungen enthält. Noch dazu weisen Sie in diesem Zusammenhang auf Unternehmen meines Mandanten hin, die mit der Sache nicht das Geringste zu tun haben.
Sollte der Artikel und der Hinweis auf besagte Unternehmen morgen um 10.00 Uhr auf Ihrere Seite noch abrufbar sein, werde ich förmlich abmahnen und alle in Betracht kommenden Ansprüche geltend machen.
Hochachtungsvoll
Dr. Sven Krüger
Rechtsanwalt
23.06.2009: 18:36
Sehr geehrter Herr Schälike,
entfernen Sie bitte auch die türkischen Artikel zu Herrn A.
SK
23.06.2009: 19:11
Sehr geehter Herr Krüger,
zu dieser Art der Berichtertstattung - Veöffentlichung verbotener Berichte etc. - gibt es Entscheidungen des LG und KG Berlin speziell, was mich betrifft.
Stehen auch im Internet und in der NJW. 9 W 75/07
Diese Beschlüsse dürften hier ebenfalls zutreffen.
Ich habe eine ähnliche Diskusssion hinter mir mit der Kanzlei Prof. Prinz. Es ging um die für Selenz verbotene Veröffentlichung der Strafanzeige gegen Piéch. Bei mir darf diese stehen bleiben.
Ich entferne gern und komme Ihnen auch gern entgegen, aber bitte nicht so kurzfristig. Es kommt auf einige Details an. Das wissen Sie besser als ich.
Sehr ungern würde ich mich mit Ihnen vor Gericht streiten, obwohl es vielleicht Spaß machen würde, weil ich Ihre Argumente sehr achte und Sie für einen brillianten Rechtsanwalt halte.
Es ist immer ein Vergnügen und erfrischend, Sie bei Buske zu erleben.
Nebenbeibemerkt, das ist nicht der WSJ-Artikel, sondern lediglich die Kurzfassung. Von Schmiergeldern steht da wohl auch nichts drin.
Von der falschen Behauptung habe ich mich wohl ausreichend distanziert. Ihre Argumente sind alle gebracht, wie ich mir diese notiert habe. Ich kann noch mehr davon bringen. Da müssten Sie mir allerdings etwas helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike
Empfehlung eines in Mefia-Sachen erfahren Lesers
25.06.09: 12:49
Hallo,
ich würde den Namen von A. einfach streichen. Es lohnt den Ärger nicht.
Beste Grüße
Nachhilfe am 25.06.09: 16:33
Sehr geehrter Herr Schälike,
Herr Dr. Krüger, der heute auf Reisen ist, bat mich, Ihnen auszurichten, dass er die Ihnen gesetzte Frist zur Löschung Ihrer Darstellung über Herrn A. und die T.-X. AG und die darin befindlichen Links letztmalig bis morgen Mittag verlängert. Sollte der Beitrag anschließend noch abrufbar sein, wird er Sie wegen der gesamten Darstellung abmahnen müssen. Dabei weist er darauf hin, dass Sie sich gegenüber der T.-X. AG, die mit dem streitgegenständlichen Verfahren nicht das Geringste zu tun hat, schadenersatzpflichtig machen.
Mit freundlichen Grüßen
Inke Janssen
Rechtanwältin
Schwenn & Krüger Rechtsanwälte
RAin Inke Janssen, LL.M.
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