27 O 822/09 - 21.01.2010 - Herr Schertz verliert - peinlich, peinlich
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Korpus Delicti
Tatbestand
Der Beklagte betreibt aus dem im Verfahren 27 O 300/09 erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss der Kammer vom 20.7.2009 über 224,91 € die Zwangsvollstreckung, gegen die der Kläger unter Hinweis auf seine am 29.7.2009 erklärte Aufrechnung mit der Vollstreckungsgegenklage vorgeht.
Seines Erachtens schuldet der Beklagte die Anwaltskosten für das dem einstweiligen Verfügungsverfahren vor der Kammer 27 O 268/09 nachfolgende Abschlussschreiben seiner Verfahrensbevollmächtigten, mit denen gegen eine unzulässige Veröffentlichung des Beklagten, nämlich die mit einstweiliger Verfügung vom 17.3.2009 untersagte, zwischen den Parteien geführte Rechtsstreitigkeiten benennende Verfahrensliste, vorgegangen worden sei.
| BUSKEISMUS Bericht |
[bearbeiten] Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz vs. Rolf Schälike
21.01.2010: LG Berlin 27 O 822/09
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne Kathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; RA Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Schön & Reinecke; RA Reinecke und der Beklagte in Person
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
21.10.2010: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Beklagte erhält Schriftsatz vom 13.01.2010.
Beklagtenanwalt Reinecke: Ich bitte um Aufnahme ins Protokoll, dass ich den Schriftsatz vom 13.01.2010 erst am 20.01.2010 erhalten habe und das Gericht auch. Es ist nicht das erste Mal, dass auf den Schriftsätzen des Klägervertreters ein Datum steht, welches weit entfernt ist vom Datum des Empfanges bei Gericht und Gegenr.
Klägeranwalt Höch: Das ist nicht beabsichtigt. Es ist ein Fehler in unserer internen Postabwicklung gewesen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck diktiert zu Protokoll: Beklagten-Vertreter beantragt vorsotrglich Erkklärungsfrist auf den Schrfitsatz vom 13. januar 2010, der bei ihm und bei dem Grucht erst am 20. Januar 2010 eingegangen ist.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja. Ich weiß ja nicht, ob´s darauf ankommt. Nach der Entscheidung des 9. Senats meinen wir, dass eine Berichterstattung wohl zulässig ist. Man muss wohl doch ein öffentliches Interesse annehmen. [] Das zählt irgendwie alles noch zum Berichtsgegenstand. Es wird über ein konkretes Verfahren berichtet, dass Dr. Schertz gegen Herrn Schälike geführt hat.
Klägeranwalt Höch: Mal unabhängig von der Frage der Kanzlei, geht es doch hier um die Liste von Verfahren, weil Herr Schälike Dinge in Reihe über ihn veröffentlicht hat, die ihn nicht beruflich betreffen. Dann gibt es das mit dem Vater Schertz und die Weihnachtsgeschichte. An der Darstellung besteht kein öffentliches Interesse. Die Seite von Herrn Schälike mag sich mit Recht mit Verfahren im Prozessrecht beschäftigen. Richter Damaske vom Kammergericht hat das detailliert ausgearbeitet. Wenn aber über die Rechtsanwälte selber berichtet wird, mit Aktenzeichen und den verkürzten Tenoren, so besteht kein öffentliches Interesse für den Durchschnittsleser. Es berührt letztendlich nicht die berufliche, sondern die private Seite des Anwalts. Der 9. Senat hat das verboten. Erden das nicht ändern, wo das Kammergericht das anders entscheiden hat. Der Beschluss des Kammergerichts ist eindeutig.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann müssen wir´s anders sehen.
Schälike-Anwalt Herr Reinecke beginnt mit seinen Ausführungen, Anwalt Dominik Höch unterbricht.
Schälike-Anwalt Herr Reinecke: Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie mich nicht aussprechen lassen. Wie Sie es sagen … , so ist es anders. Die Rechtssicherheit sieht anderes vor.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Herr Reinecke redet von der Sozialsphäre.
Schälike-Anwalt Herr Reinecke: Es ist das Problem, Sie [Herr Höch] argumentieren immer mit den vorläufigen Verfügungen. Der BGH hat mehrere Urteile aufgehoben. …..
Klägeranwalt Höch fällt Herrn Reinecke erneut ins Wort.
Rolf Schälike: Herr Höch unterbrechen Sie bitte meine Anwalt nicht.
Vorsitzender Richter Herr Mauck und Richterin Frau Becker im Chor: Herr Schälike!
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie wissen aber auch, dass das Kammergericht … Mit der Sozialsphäre muss es schon ein schwerer Eingriff sein.
Beklagtenanwalt Reinecke: Sie argumentieren immer mit vorläufigen Entscheidungen. Im einstweiligen Verfügungsverfahren kommt man nicht bis zum BGH. Das BGH hat mehrere Berliner und Hamburger Entscheidungen aufgehoben, was man auf Verlagsseite mit Aufatmen aufgenommen hat. Sie interpretieren die Entscheidungen des Kammergerichts doch sehr einseitig. Das Kammergericht hat im Beschluss 9 W 135/09 eindeutig gesagt, dass es kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist, sondern, selbst wenn wir die Prüfung vornehmen, als hätte es mit Privatrecht zu tun, kann keine Verletzung vorliegen. Hier haben wir eine Liste mit kurzen Namensnennungen der Parteien und kurzen Anreißern, worum es geht. Es ist hier nicht eine isolierte Berichterstattung, sondern eine Chronik vergangener Jahre. Hier ist auch nichts Schmähendes drin, und das Persönlichkeitsrecht ist davon nicht berührt. [] Sie müssen immer von der Schadensminderungspflicht ausgehen. Abschlussschreiben dient nur der Kostenproduktion … Den Tenor mit den xxx werden wird in der nächsten Woche diskutieren.
- Anmerkung: Die Verhandlung 27 O 540/09 ist auf den 05.05.2009 verschoben.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Da ist doch was dran. Warum machen Sie [Herr Höch] denn hier keine Hauptklage?
Klägeranwalt Höch: Weil ich an die 30 Verfahren habe. Ja, aber weil ich sie so bei dem Verweis auf das Kammerurteil anders verstand. [] Das Kammergericht sagt, dass hier kein öffentliches Interesse besteht, aber die Berichte … nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Anwalts … Wissen sie, mich nervt das auch. Ich habe im letzten Jahr mit viel Kraft die Verfahren geführt. Ausreden lassen, bitte. Danke dafür. [].Das Hauptsachverfahren kann ich so machen, muss ich aber nicht. Es kann doch nicht sein, dass es drauf ankommt, dass die Klage erhoben worden ist.
Beklagtenanwalt Reinecke: Es geht um Schadensersatz.
Klägeranwalt Höch: Warum gelten die Ausführungen zur Verfügung 27 O 1237/08 nicht? Erklären Sie [Herr Mauck], wo liegt der Unterschied?! Kann ich im Urteil lesen, möchte es aber hier hören.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wie wird der Beklagte … durch die vielen Verfahren, die ihn angehen … ? Der Beklagte wird in seiner journalistischen Tätigkeit, wie auch immer, beeinträchtigt. Sie sind vielleicht ein bisschen zu streng mit Herrn Schälike seinen Rechten umgegangen.
Richterin am Landgericht Frau Becker: Es ist ein Unterschied, ob es eine Verfahrensliste ist oder Auflistung seiner Verfahren.
Klägeranwalt Höch: Ja, aber …
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Habe das Problem erklärt. Nun, wir müssen nachdenken.
Beklagter Schälike: Ich möchte Ausdrucke aus dem Internet übergeben, welche belegen, dass der Rechtsanwalt Schertz selbst mitteilt: ja, wir klagen in eigener Sache. Auch der Anwalt Johannes Eisenberg teilt dies auf seiner web-Site mit. Andere dürfen dann darüber aber nicht berichten?
Klägeranwalt Höch: Möchte auch eine Kopie.
Beklagter Rolf Schälike: Steht alles im Internet. Ist Ihnen alles bekannt.
Beklagtenanwalt Reinecke: Ich habe eine Kopie, Herr Höch, Sie können diese erhalten.
Beklagter Rolf Schälike: Herr Reinecke geben Sie das bitte Herrn Höch, von mir nimmt er nichts an.
Vorsitzender Richter Herr Mauck diktiert ins Protokoll: Der Beklagte reicht in Kopie eine Reihe von Beiträgen ein, die sich mit den Verfahren des Klägers in eigenenr Sache befassen sollen. Klägervertreter rügt, dass ihm hiervon Abschriften nicht zugestellt wurden. Beklagten-Vertreter überreicht dem Kläger-Vertreter Abschriften.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde. Der Streitwert wurde auf 224,14 Euro festgesetzt.
[bearbeiten] Urteil 27 O 822/09
Tenor:
- 1. Die Klage wird abgewiesen.
- 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
[bearbeiten] Kommentar
Peinlich, peinlich, peinlich!
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.