27 O 274/09 - 09.07.2009 - ein gescheiterter Zensurversuch eines Managers
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Jochen Furch vs. manager magazin online GmbH
09.07.09: LG Berlin 27 O 274/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die Bezeichnung des Herrn Furch als „Bauherrn“, obwohl dies schon einige Jahre zurückliegt.
[bearbeiten] Richter
Richterin am Landgericht als Vorsitzende: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
Richter am Landgericht: Herr Seidenadel
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Junghans & Radau; RA Radau
Beklagtenseite: Kanzlei Jaschinski Biere Brexl; RA Feldmann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
09.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Die Vorgänge liegen ja schon diverse Jahre zurück. Man kann sich kaum vorstellen, dass er ein Interview gegeben hat und erst Jahre später …
Klägeranwalt Radau: []
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Der Kläger sei wegen Insidergeschäften und Verstoß gegen die Publizitätsvorschriften zu Geldstrafen verurteilt worden. Die CPU wird eindeutig erwähnt und dann wird auch der Kläger eindeutig erwähnt. Es wird an keiner Stelle gesagt, er sei verurteilt worden.
Klägeranwalt Radau: Das ist ein Premium-Medium mit fachkundigen Lesern, die auch etwas vom Fach verstehen. Bei Bewerbungen z.B. ist es jetzt schon usus, dass man gegoogelt wird. Er wurde darauf im Laufe der Jahre mehrfach aufmerksam.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir müssen den Text im Zusammenhang prüfen. Wir sehen keine Begehungsgefahr.
Klägeranwalt Radau: Er sagt, wie er´s gemeint hatte.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Es gibt noch eine zweite Äußerung. Der Kläger sei Eigentümer und Bauherr einer zehn Mio. Euro teuren Villa. Die Eigentümerin ist die Ehefrau. Die war auch Bauherrin. Es wird an keiner Stelle gesagt, er sei der Eigentümer.
Klägeranwalt Radau: Es war ja nicht fertig gestellt.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Er war am Umbau der Villa beteiligt, in der er zu leben gedachte.
Klägeranwalt Radau: Die Definition „Bauherr“ nach VOB [Verdingungsordnung für Bauleistungen] lautet: Derjenige, der Bauvorhaben in Auftrag gibt und haftet, der ist Bauherr. Das trifft nicht zu, er wird aber so bezeichnet.
Beklagtenanwalt Feldmann: Sie meinen, entscheidend ist, dass das Geld von seiner Frau kam?
Klägeranwalt Radau: Als Premium-Presseorgan muss man schon aufpassen. Umsatz wird damit nicht mehr gemacht, aber der Schaden entsteht.
Beklagtenanwalt Feldmann: []
Klägeranwalt Radau: Natürlich wissen wir, dass die Pressefreiheit ein hohes Gut ist. Wertungen und Meinungen sind möglich, aber … Ihn stört daran, dass im gesamten Duktus falsche Tatsachen über ihn …geäußert werden.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Sie stellen in Abrede, dass er gedachte, in der Villa zu leben … die Villa des Müller-Milch-Moguls übernommen …
Klägeranwalt Radau: Es wird ein Gedankengang vorgestellt, der falsch ist. Genauso „ad-hoc-König“ – er hat auch nur eine ad-hoc-Meldung geschrieben.
Beklagtenanwalt Feldmann: Das ist eine Wertung. Er veranlasst mit und gestaltet auch. Das war so. Ich weiß nicht, wieso das unzulässig sein soll. Wo ist da auch der herabsetzende Charakter? Es ist eine neutrale Behauptung.
Klägeranwalt Radau: Das ist für Außenstehende schwer zu beurteilen. Es ist eine falsche Information und Tatsachenbehauptung und die tut nicht gut.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Es ist die Frage, ob die Privatsphäre verletzt wird, wenn Wohnverhältnisse preisgegeben werden. Eine Ehrbeeinträchtigung lässt sich nicht ohne Weiteres nachvollziehen. Eine gütliche Einigung ist hier vielleicht schwer? Lässt sich der Begriff „Bauherr“ vielleicht herausnehmen?
Beklagtenanwalt Feldmann: Wir möchten ungern eine Unterbrechung des Verfahrens. Wir gucken, wenn die Entscheidung da ist.
Klägeranwalt Radau: Mein Mandant wird immer wieder darauf angesprochen. Es ist für ihn persönlich belastend, wenngleich wirtschaftlich schwer messbar.
Beklagtenanwalt Feldmann: Der Streit um den Begriff „Bauherr“ ist nicht der entscheidende Punkt.
Klägeranwalt Radau: Er wird gegoogelt. „Ad-hoc-König“ etc. taucht da auf.
Beklagtenanwalt Feldmann: Ich sehe keine Veranlassung zu einem Vergleich. Ich brauche eine Entscheidung, egal wie die aussieht.
Am Ende des Verhandlungstages wurde die Klage abgewiesen.
[bearbeiten] Kommentar
Ein typisches Beispiel für eine vorgeschobenes Anliegen, bei dem es in Wirklichkeit um andere Dinge zu scheinen ging.
Klappte diesmal nicht.
Eine interessante Entscheidung. Der Kläger machte den Eindruck eines Presserrecht-Trittbrettfahrers. Der Klägeranwalt hat bei den Zensurkammern bis jetzt wenig Glück.
Auch gegen den Fiszman-Mörder R.K. – Az.: 324 O 979/96 - blieb sein Mandant auf der Verlierer-Seite, obwohl die meisten anderen obsiegten. Dem Gerichtsberichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit ist zumindest kein OLG-Urteil bekannt, welches das Buske-Urteil aufhob, wie bei den meisten anderen Fiszman-Mörder-Verfahren.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.