324 O 386/09 - 02.10.2009 - Deutsche Sprache und Persönlichkeitsrechte von Günther Jauch

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Es geht um die Präposition bei. Darf das Wörtchen bei in der Passage "bei der Aufzeichnung einer Fersehshow von Jauch" so verwendet werden, dass Tätigkeiten oder Äußerlichkeiten beschrieben werden, welche sich ereignet haben, wo die Fernsehkameras schon ausgeschaltet waren? Es ging um den leger gekleideten Kläger mit seinem Pullover. Der Kläger wollte nicht abgebildet werden.

Wir vermuten, dass die Persönlichkeitsrechte von Günther Jauch vermarktet und verwertet werden, und dass der Mensch Günther Jauch eine Marke ist. Darf deswegen aus rein kommerziellen Gründen die Defitinion der Deutschen Sprache den Persönlichkeitsrechtsverwertern und den Zensurrichtern/Innen mit den Zensuranwälten/Innen überlassen werden?

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Jauch vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag „Das Neue Blatt“

02.10.09, 09:45: 324 O 386/09 Jauch vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag „Das Neue Blatt“

Nicht das erste Mal erlebten wir eine Verhandlung, deren Hintergrund die Vermarktung und die Verwertung der Persönlichkeitsrechte von Günther Jauch sowie seiner Person als Marke ist.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Buske
Richterin am Landgericht Dr. Renate Goetze
Richterin am Landgericht Gabriele Ritz

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Schertz Bergmann; vertreten durch RA’in Dr. Yvonne Klainke
Beklagtenseite: Kanzlei: Klawitter pp.; vertreten durch RA Dr. Gerald Neben

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wir finden nicht, dass die Gegendarstellung offensichtlich unwahr ist. Es heißt, „Bei der Aufzeichnung der Show“. „Bei“ wirft zwingend den Eindruck, „während“ der Show ab. Sonst hätte der Antragsgegner schreiben können, während der Show. Es gibt das Urteil mit dem „fünfter Stock der Deutschen Botschaft“ Es gibt [bei Jauch] ein berechtigtes Interesse, dass richtig berichtet wird, wie man sich kleidet. Für den einen ist das belanglos, für den anderen bedeutend.

Der Vorsitzende verrät jetzt, was Vermarktung und Verwertung der Persönlichkeitsrechte ist: Man muss es schon dem Antragsteller überlasen, ob er die Gegendarstellung für wichtig hält. All das, was er an hat, ist für ihn wichtig.

Jauch-Verwertungs-Anwältin Frau Dr. Yvonne Kleinke: Es war … Fashion …Modenmacher … Alabama … Der Pullover ist ein …

Der Vorsitzende: Der Pullover … gut. Wir meinen, es gibt ein berechtigtes Interesse. Zur Unverzüglichkeit: Am 18. Juni 2009 war die Veröffentlichung. 16.-17. ist der Erstverkaufstag. Am 2. Juli gab es das fax. Danach gab es eine Vergleichsgespräch. Für die gerichtliche Geltendmachung gilt die Unverzüglichkeit. Erst. Wenn das rechtsmissbräuchlich ist, entfällt die Unverzüglichkeit. Der Antragsgegner erhält die Durchschrift des Schreibens vom 13.Augist 2009.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Diesen Schriftsatz kenne ich nicht.. Thea-Sihler-Jauch …

Richterin Ritz: Es war Thea. Man hofft aber … als Gesamtpaket.

Der Vorsitzende: Ergibt sich. Wann läuft die Frist ab?

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Der Artikel ist abgedruckt worden vom hiesigen Antragsteller und seiner Frau. Verhandelt wurde mit seiner Frau.

Der Vorsitzende: Am 18. Juni ist Schertz losgerannt. Ob Jauch schon am 18. Juni Kenntnis hatte, wissen wir nicht. 2. Juli erhalten. 3. Juli gesagt, dass … .Am 7. Juli gesagt, kein Verschulden.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben greift die Verwertungsformalien des Persönlichkeitsrechts von Jauch an: Es geht um die Zuleitung, die Originalunterschrift. Per Fax hätte nur verzögert. Warum nicht 02.07.?

Der Vorsitzende: 14 Tage.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Weshalb legen sie den 18.06. zu Grunde?

Richterin Ritz: Am 18. hat Schertz sich Kenntnis verschafft. Wann genau, wissen wir nicht. Wir gehen vom 18. aus.

Der Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter erhält die Durchschrift des Schriftsatzes vom 05.08.09. Es ist alles gefechtsarm.

Richterin Ritz: Wir haben reingeschaut … Antragsschrift … Wir gehen davon aus, Sie haben alles bekommen.

Der Vorsitzende: Wir können die Verhandlung auf die nächste Woche verlegen.

Jauch-Verwertungs-Anwältin Frau Dr. Yvonne Kleinke: … .

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Das reicht Ihnen alles?

Der Vorsitzende: Ja.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Was sagen Sie dazu, dass bei nicht während bedeutet?

Der Vorsitzende: Nein.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Man muss das im Kontext sehen.

Richterin Ritz: Im Kontext bei der Aufzeichnung.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: bei im Zusammenhang mit der Aufzeichnung. Es ist mehrdeutig. Die Kammer setzt ihr eigenes Wortverständnis in die Welt.

Richterin Ritz:ehrlich bezüglich der Verwertung des Persönlichkeitsrechts Ja.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Beim Rechtsverständnis kann die Kammer eigenen Wertungen haben, aber beim Wortverständnis?

Richterin Ritz mit scharfer überzeugender Logik: Als wir das im „Das Neue Blatt“ gelesen haben, bin ich gar nicht auf den Gedanken gekommen, dass bei nicht während bedeuten könnte. Kann sein, dass wir mit unserem beschränkten Horizont … .

Der Vorsitzende zur Zensur: Aber wir müssen auf den Durchschnittsleser abstellen.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Sie sind ein besonders aufmerksamer Durchschnittsleser. … Es ist schwierig, mit dem Kontext zu argumentieren, wenn es kein Kontext gibt. Bei Schlagzeilen gibt es keinen zwingender Eindruck. Eine Veranstaltung gilt als Gesamtveranstaltung. Er saß auf der Bühne.

Richterin Dr. Goetze: Es heißt, bei der Aufzeichnung.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Bei der Gegendarstellung ist der zwingende Eindruck erforderlich.

Richterin Ritz: Man muss nicht unterstellen, dass es bei der Verantaltung war, …. … dann bei … .

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Es gibt keinen Kontext.

Richterin Dr. Goetze: Während ich telefoniere, diktiere ich den Schriftsatz. Schlechtes Beispiel.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Nein, ein gutes Beispiel.

Jauch-Verwertungs-Anwältin Frau Dr. Yvonne Kleinke: Die Fernsehaufzeichnung war beendet.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Bleiben wir beim Beispiel.

Richterin Dr. Goetze: Es ist ein schlechtes Bespiel.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Nein, es ist ein gutes Beispiel. Ich kann nicht telfonieren und gleichzeitig diktieren. Trotzden ist der Satz "Während ich telefoniere, diktiere ich den Schriftsatz," zulässig und richtig. Niemand kommt auf den Gedanken, dass ich beim Telefonieren nicht denken kann. Die Kammer muss entscheiden.

Der Vorsitzende sieht sich Ausdrucke mit dem Wörtchen bei an

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Das sind die Synonyme für bei. Gebe bei Google ein „Was bedeutet bei?“

Kommentar der Paseudoöffentlichkeit: Wir haben mal auch gegoogelt und folgende Sätze gefunden:

Wir bringen Ihre Schüler bei der Aufzeichnung der Show mit ausländischen Kandidaten, die sich ebenfalls beworben haben, zusammen. Im Studio gibt es viele Möglichkeiten, die anderen Mitspieler kennenzulernen. Zusammen spielen verbindet und so können neue Partnerklassen entstehen.
Außerdem auf dem Programm der FM4-WG: ein gemeinsamer Besuch in den Fernsehstudios bei der Aufzeichnung der Show Willkommen Österreich.

Der Vorsitzende: Angrenzend, benachbart, ist räumlich getrennt … das spricht für unsere Auffassung.

Es entwickelt sich eine Diskussion zur Deutschen Sprache.

Richterin Ritz: Gerade bei der Präposition bei kommt es auf die Verwendung im konkreten Satz an. Wie man das Wort bei versteht, muss sich aus dem Satz ergeben.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Da bin ich bei Ihnen.

Alle lachen. Richterin Gabriele Ritz errötet.

Der Vorsitzende: Müssen wir entscheiden. Schriftsatzfristen?

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Muss ich eine Gehörsrüge stellen? Muss ich es noch lesen?

Richterin Dr. Goetze: Wir hatten es erörtert.

Der Vorsitzende: Der Antrags-Gegner-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Die Antragsteller-Vertreterin beantragt die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Beschlossen und verkündet: Ein Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Heinrich Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Kann ich die Kammer bitten, auch den Streitwert … .

Der Vorsitzende: 10.000,00 Euro. Was bleibt uns zu sagen: bleib bei …

Der Vorsitzende, 11:32: Wir können ein bisschen verkünden. In der Sache Jauch gegen Bauer Verlag wird die Einstweilige Verfügung vom 07.08.09 bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

[bearbeiten] Kommentar zu "bei der Aufzeichnung einer Fernsehshow"

März 18, 2009 - Mittwoch

AUFZEICHNUNG DER ZDF-FRÜHLINGSSHOW AUF GRAN CANARIA

Meine Lieben! Gestern bin ich mit den Jungs von ADORO aus Gran Canaria zurückgekommen.
Wir haben dort die 1. ZDF-Frühlingsshow aufgezeichnet, die am 12.04., also am Ostersonntag, im ZDF ausgestrahlt wird. Es war eine schöne Abwechslung und es kann sich sicher JEDER von euch vorstellen, dass es herrlich ist auf einer Insel ganz nahe am Meer zu sein wo es doch um einiges wärmer ist als im kalten Deutschland.
Natürlich war es trotzdem kein Urlaub, denn für eine solche Show, gibt es viele Besprechungen, Vorbereitungen und einiges an Proben. In der 1. Show am 12.04. treten wir u.a. mit Chris Norman, Queensberry, beFour, Semino Rossi und der Münchner Freiheit auf.
Einer der Höhepunkte „hinter den Kulissen“ war ein Gespräch mit den Jungs von der „Münchner Freiheit“, deren Lied „Ohne dich“ wir auf unserer CD interpretiert haben. Es hat mich ausgesprochen gefreut zu hören, dass ihnen unsere Version, sehr gut zu gefallen scheint.
Wir werden dann am 12.04 mit zwei Liedern zu hören sein. Es wird wahrscheinlich eine, der in Zukunft eher seltenen Gelegenheiten „Liebe ist alles“ im TV zu sehen, da wir dieses wunderbare musiklische Juwel oft dargeboten haben und es langsam Zeit wird auch andere Songs zu präsentieren. Ein zusätzliches Highlight für uns wird „Irgendwie, irgendwo, irgendwann“, dass vor einem wunderschönen Hintergrund gezeigt wird. Aber lasst euch überraschen!
Eine ganz besondere Freude für mich war, dass eine liebe Bekannte aus dem Theaterbereich durch diese Show führen wird. An der Seite des wunderbaren Ingo Nommsen moderiert Eva Maria Grein die Sendung. Manche von euch kennen sie aus „Kreuzfahrt in Glück“ oder „Tessa – ein Leben für die Liebe“. Eine unglaublich charmante und sympathische junge Dame, mit der ADORO noch eine kleine, feine Überraschung für euch zu bieten hat. Aber auch da möchte ich nicht zu viel verraten.
Jetzt stürzen wir uns wieder in die Vorbereitungen für unsere ADORO Tour und ich freue mich schon sehr auf alle von euch, die live dabei sein können.
Eines ist auf jeden Fall sicher! Der Frühling und die Sonne kommen!


Es stellt sich die deutsche Frage: Haben die Jungs bei der Aufzeichnung der Flühlingsshow schöne Tage auf Gran Canaria erlebt? Wahrscheinlich wird dieser Satz beim Hamburger Provinzgericht verboten werden.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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