324 O 522/09 - 15.01.2010 - Die Endphase eines mehrjährigen Rechtsstreits

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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[bearbeiten] Dariusz Leszek Jäger vs. Morgenpostverlag GmbH

Verhandlungen

28.04.2006 - 324 O 284/05

09.11.2007 - 324 O 284/05

23.06.2009 - 7 U 32/08

15.01.2010 - 324 O 522/09


[bearbeiten] Corpus Delicti

Zum Hintergrnd der Sache, einem Mordfall in Polen, gibt es u.a. diese polnische Seite im Internet.

Es gab schon vor mehr als drei Jahren am 16.09.05 eine Verhandlung ohne der Pseudoöffentlichkeit in der Sache 324 O 284/05 Jäger vs. Morgenpost.#

Am 28.04.06 wurde erneut verhandelt. Die Pseudoöffentlichkeit war das erste Mal dabei. Es war eine Zeugenbefragung.

Am 28.07.06 unterbreitete die Kammer einen der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Vergleichsvorschlag. Dieser wurde nicht angenommen.

Die nächste Verhandlung fand am 09.11.07 statt.

Am 08.02.08 erging das Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, eine Geldstrafe in Höhe von 50.000,00 Euro und zusätzlich in Höhe von 3.653.26 Euro mit komplizierten Zinsen als Schadensersatz zu zahlen. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 61 %, die Beklagte 39 %. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 162.467,30' Euro festgesetzt.

Beide Seiten gingen in Berufung. Am 24.06.08 wurde in der Berufungssache 7 U 32/08 verhandelt. Die Pseudoöffentlichkeit war in Berlin. Ein Jahr später am 23.06.09 wurde erneut vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Das Ergebnis: Der Kläger nahm die Berufung zurück und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen - trägt seine Rechtsschutzversicherung.

Es blieb bei der Geldstrafe. Materielle Schadensansprüche gibt es nicht. Streitwert der Berufung: 197.000,00 EUR

In der heutigen Verhandlung am 15.01.10 gibt es um 400,00 Euro. Es war lustig und peinlich.

Um was es überhaupt in den ganzen Verfahren ging, trauen wir uns angesichts der deutschen Zensur und der zu Klägeranwälten mutierenden Medienanwälte nicht. Denn wir könnten uns irren, einen falschen Eindruck erzeugen, den Stolpe-Bedingungen nicht genügen und damit vier- bis fünfstellige Beträge für die Berichtserstattungsfreiheit opfern müssen.

Wir holen einfach nach, was wir nicht geschafft haben. Wir stellen unsere Notizen über das absurde Theater, in dem Recht gesprochen wird, ins Netz.

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Bernhard Bytomski
Beklagtenseite: Kanzlei Hasche pp; Rechtsanwalt Michael Fricke

[bearbeiten] 324 O 284/05 am 28.04.06

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Für Herrn Martens als Zeugen ist die Zeit noch nicht reif.

Morgenpost-Anwalt Michael Fricke: Wer ist Zeuge dieses Gesprächs? Wenn man weiß, wer diese Person ist?

Der Vorsitzende: Vergleichen wollen Sie sich nicht?

Morgenpost-Anwalt Michael Fricke: Wir meinen, die polnische Staatsanwaltschaft hat das gesagt, was die Morgenpost geschrieben hat.

Zeugin Catharina Maria Baade, Mathematikerin, Hamburg

Herr Martens: Der polnische Staatsanwalt hat gesagt, dass der Kläger am Ende des zweiten Verhörs gestanden hat, die Frau und die Kinder umgebracht zu haben. Es war ein fremder Prozess, kann dazu nichts sagen. Bei dem Namen wurden nur die Anfangsbuchstaben genannt. Er hat nicht gesagt, Herr Jäger habe gestanden, … umgebracht zu haben. Die Zeugin hat nichts von einem Geständnis gesagt. Herr Jäger ist Informatiker uns psychisch krank.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Vergleichsvorschlag 30.000,00 werden an den Kläger gezahlt, Generalquittung. Am besten hier und heute.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Der Kläger möchte 50.000 und materiellen Schadensersatz.

Der Vorsitzende: Das macht auch viel Freude. Das fällt zu Lasten des Gesetzgebers. Wir müssen die zeugen vorher befragen. Auch das ist jetzt nicht das Thema.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Ich möchte ein Signal haben. Das verfahren ist beeindruckend genug. 30.000 zu vermitteln wird schwer sein.

Der Vorsitzende: Die Parteivertreter wiederholen ihre Anträge vom 16.09.05. Die Verfügung einer Entscheidung erfolgt am Freitag, den 28.06.07, 9:55, Saal B335.

[bearbeiten] 324 O 284/05 am 09.11.07

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Buske
Richter am Landgericht Dr. Benjamin Korte
Richterin Käfer

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Der Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter erhält die Durchschrift des Schrif5satzes vom 07.11.07. Uns fällt nicht mehr ein. Soll noch was vorgetragen werden?

Morgenpost-Anwalt Michael Fricke: Wir haben alles vorgetragen.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Seit zwei Jahren passiert nichts. Wir warten auf das polnische Urteil.

Morgenpost-Anwalt Michael Fricke: … es stehen Unterlagen aus Polen an. Darauf warten wir. Die Ermittlungen sind nicht einstellungsreif. Wann dien Ermittlungen eingestellt werden, ist absolut unklar.

Der Vorsitzende: § 49 der ZPO. Kann man bei Zöllner nachlesen.Prozessverzögerung ist eine Abwägung zum Erkenntnisgewinn. Im Grunde genommen ist das Verfahren eingestellt.

Morgenpost-Anwalt Michael Fricke: Geldentschädigung … Jegliche Umstände, die zu berücksichtigen sind, wurden berücksichtigt.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Mein Mandant wird als Täter dargestellt.

Morgenpost-Anwalt Michael Fricke: Nehmen wir an, er hat angestiftet, dann gibt es keine Geldentschädigung.

Der Vorsitzende: Dann sollen die Anträge gestellt werden. Klageantrag zu 1 und 2. vom 04.05.07, Schadensersatz-Feststellungsantrag vom 08.09.05 sowie Klageantrag zu 3 aus dem Schriftsatz vom 07.11.07.. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage anzuweisen. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkündet am 28.12.07, 9:55, im Saal B335.

08.02.08, 9:55, der Vorsitzende: Es ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, eine Geldstrafe in Höhe von 50.000,00 Euro und zusätzlich in Höhe von 3.653.26 Euro mit komplizierten Zinsen als Schadensersatz zu zahlen. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 61 %, die Beklagte 39 %. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 162.467,30' Euro festgesetzt.

[bearbeiten] 7 U 32/08 am 23.06.09

Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Marion Raben
Richter am Oberlandesgandgericht Claus Meyer
Richter am Oberlandesgandgericht Dr. Lothar Weyhe

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Vorsitzende Richterin Dr. Marion Raben: Ja. Wir haben inzwischen ein Gutachten vorliegen, aus dem zweifellos zu entnehmen ist, dass Herr Jäger nicht arbeitsfähig ist. … Was rauskommt ist nicht für den Kläger. Tode der Familie, Inhaftierung in Polen, zwei rechtmäßige Berichterstattungen, eine grobe nicht rechtmäßige, später mit einem Artikel zurecht gerückte Berichterstattung. Bin der sehr gewissenhaften Meinung … Such Schuld an sich, was wäre, wenn ich mich nicht mit meiner Frau getroffen hätte. Wir müssen nicht, wie das Landgericht … Schadensersatz .. Wir müssen feststellen, dass es ohne diesen Artikeln keinen schaden gegeben hätte. Wir sehen nicht die Kausalität. Depression … Ohne diesem Artikel wäre der Schaden, die Depression auch eingetreten. Ja. Da bleibt die Verdachtsberichterstattung, hat den Verdacht auf ihn geworfen, auch bei den Kollegen. Fühlte sich überall verfolgt. Aber nicht im Ergebnis dieses Artikels. So, dass wir nicht zum materiellen Schaden kommen. Zum immateriellen Schaden haben wir uns noch nicht festgelegt. Bleibt …

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Sehe das anders. Es ist eine posttraumatische Belastungsstörung. In den USA … immanent hohe Beträge für Schadensersatz. Die Presse verstärkt gerade … Nehme die Ausführungen … Habe schon mit dem Mandanten gesprochen. Wir möchten heute das Verfahren abschließen. Nächsten Glück … Anfang nächsten Jahres, wenn nichts kommt.

Die Vorsitzende: 50.000 stehen so fest. … diese kleine Summe … Schaden… . An diese Stelle … schwer.

Morgenpost-Anwalt Michael Fricke: … ist wirtschaftlich nicht interessant. Mir fällt es schwer, etwas anzubieten, was den Kläger befriedigt. Finde richtig was Sie [Frau Dr. Raben] gesagt haben. Wir können den … besprechen, wenn Sie, die Justiz, das auch so sehen. Dann liegt es an dem Kläger.

Die Vorsitzende: Kann mit nicht vorstellen, dass Sie mit der Kostenteilung einverstanden sind.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Ja, er ist Rechtschutz versichert.

Richter Meyer: Die Berufung zurücknehmen. Das ist rechschutzversicherungsfest.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Senat weist darauf hin, dass auch nach dem Ergebnis des Gutachtens ein Ersatz des materiellen Schadens (Verdienstausfall) nicht bestehen dürfte, weil nicht erwiesen ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht auch dann eingetreten wäre, wenn der Artikel nicht erscheinen wäre. Sodann erklärt der Klägervertreter, ich nehme auf den Hinweis des Gerichts die Berufung zurück.

Beschlossen und verkündet: Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Streitwert? Habe vergessen, diesen auszurechen. Es waren zugesprochen 53.000.Der Feststellungsantrag hatte einen Wert …

Die Richter rechnen.

Die Vorsitzende: 162.000. Ist bei uns nicht mehr. Auf Widerruf 162.463,30 Euro. Dann kam der neuste Antrag. Daran können wir uns festhalten. Plus 17.000, die monatlichen x 12, 1.381,41 x 12, kommt heraus 16.676. Insgesamt ist der Streitwert 196.774,16 Euro. Machen rund 197.000,00. Wenn Sie noch einen Fehler finden, dann sagen Sie uns das.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski:

[bearbeiten] 324 O 522/09 am 15.01.10

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Buske
Richterin am Landgericht Gabriele Ritz
Richterin Wiese

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15.01.10 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nach der Vorberatung halten wir die Klage nicht für aussichtsreich. Schadensersatz nach … Vor dem 23.06.09 war der Anspruch nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar. Sicherheit ist nicht geleistet worden. Die Leistung war möglicherweise fällig. Die Beklagte befand sich nicht im Verzug. Kosten für Abmahnungen entstehen erst, wenn Verzug besteht. Der Beklagte hatte 5.104,18 Euro zu zahlen, auch wenn er aufrechnen kann. Es ist nicht streitig. Drei Tage nach Fälligfkeit mit Vollstreckung zu beauftragen … . Deswegen neigen wir dazu, die Klage abzuweisen.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Die Rechtschutzversicherung benötigt einen Vollstreckungsbeschluss, nicht die Anfechtung.

Richterin Ritz erläutert das Recht-ABC : Darum geht es nicht. Es gibt eine Anspruchsgrundlage … Verzug … .

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: … .

Richterin Ritz erläutert das Recht-ABC: Wir können nicht ins Urteil schieben, wenn jemand aufrechnet, soll er zahlen. Es geht hier um 400,00 Euro. Wir brauchen eine Anspruchsgrundlage. Zum Beispiel, eine Mahnung. Es sein denn, die Mahnung ist entbehrbar.

Die Fachjuristen streiten wie die Studenten im Seminar.

Richterin Ritz erläutert das Recht-ABC: Dann ist das falsch. Wir brauchen eine Mahnung, eine Erstmahnung. Da sind die Kosten nicht erstattungsfähig.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski begreift es immer noch nicht: Was soll ich machen, wenn er sagt, will nicht zahlen. Haben gerade .. .

Morgenpost-Anwalt Michael Fricke: Wir haben zugesagt zu zahlen.

Richterin Ritz erläutert das Recht-ABC: Normalerweise ist es ein gangbarer Weg mit der Aufrechnung. … Wie die Beauftragung zweckmäßig und erforderlich …

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Sie sagen klären. Muss die Klage zurücknehmen.

Richterin Ritz: Es geht doch bloß um 400 Euro.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Ich habe mich einfach geärgert. Verstehen Sie das. ¼.

Morgenpost-Anwalt Michael Fricke: ¼ keinesfalls. Es gibt keinen Anlass, anders zu beantragen als die Klage abzuweisen.

Der Vorsitzende: Habe überhaupt kein Urteil hier liegen.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Es ist ärgerlich, wie die Beklagte vorging.

Der Vorsitzende: Wir besprechen.

Die Richter ziehen sich zurück zur Beratung.

Der Vorsitzende: nach Wiedereintritt Wir wollen die Klage abweisen.

Klägeranwalt Bernhard Bytomski: Na, gut.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass sie die Klage nicht für aussichtsreich hält. Daraufhin erklärt der Klägervertreter, ich nehme die Klage zurück. Kostenanträge werden gestellt.

Die Protokollführerin liest vor.

Der Vorsitzende: Vorgelesen und genehmigt. Beschlossen und verkündwet: Die osten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.

[bearbeiten] Kommentar

Wir versuchen mal in des Sache 324 O 284/05 nachzurechnen, was dem Kläger übrig blieb von den zugesprochenen 50.000,00 Euro

1. Instanz mit Beweisgebühr bei einem Streitwert von 162.467,30 betragen die Verfahrenskosten ca.17.500,00. 61% wären dann 10.675,00

2. Instanz bei einem Streitwert von 197.000,00 betragen die Verfahrenskosten knapp 18.000,00 Euro

Das wären ca. 29.000,00 Euro für den Kläger. Nicht berücksichtigt sind die Zeugenausgaben, Fahrtkosten etc.

Viel bleibt von den 50.000,00 nicht übrig. Oder zahlt alles die Rechtschutzversicherung, d.h. die Allgemeinheit?

Bravo, Herr Bernhard Bytomski, Rechtsanwalt und Dolmetscher für die polnische Sprache.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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