27 O 462/11 -17.11.2011 - Wieder ein Buch im Visier der Zensoren
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die identifizierende Nennung der Klägerin in einem Buch „Auf der Suche nach Geborgenheit“, welches eher nur in einem kleinen Kreis von Käufern Absatz fand.
| BUSKEISMUS Bericht | |
[bearbeiten] Frau Elxnat vs. Ramm
17.11.11: LG Berlin 27 O 462/11 Frau Elxnat vs. Ramm
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Wiewer; RA Wiewer und die Klägerin selbst
Beklagtenseite: Kanzlei Jennert; RA Jennert
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
17.11.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Mauck: Es geht hier um eine Geldentschädigung wegen Äußerungen in einem Buch des Beklagten. Wo haben sie eigentlich das Buch her?
Klägerin Elxnat: Aus dem Buchhandel.
Vorsitzender Richter Mauck: Wer außer den Betroffenen liest sowas? Einige Sachen mögen unwahr sein, die auch in die Privatsphäre eingreifen. Dem Grunde nach ist das geldentschädigungsfähig. Sie haben sich aber auch mal interviewen lassen. Die Klägerin war auch mal im Fernsehen zu sehen, der Beklagte aber nicht. Rechtlich ins Rollen gebracht haben das aber eher zwei andere Damen. []
Die Zeugin Frau Miklei wird gebeten, den Saal zu verlassen, was sie auch tut. Die Verhandlung geht weiter.
Vorsitzender Richter Mauck: Also grundsätzlich durfte berichtet werden. Sie haben nämlich selbst ihre Privatsphäre geöffnet. Bisher gibt es keine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Vielleicht dahingehend, das Ganze: das Buch nicht weiter veröffentlichen … es wird materiell nicht viel helfen … helfen würde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Klägeranwalt Wiewer: Sehr richtig. Das nehmen wir gern auf. Die Klägerin wird identifizierbar genannt auf Seite 287. Im Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft ist damit alles offen. [] Meine Mandantin rechnet damit, dass etwas zu holen ist … zwei Drittel der Klagesumme … der Katamaran [als Wertgegenstand] …€ 15.000,- ich habe bewusst weniger angesetzt.
Vorsitzender Richter Mauck: Eine Unterlassung ist nicht Streitgegenstand. Bisher geht es nur um eine Zahlung.
Beklagtenanwalt Jennert: Das Buch ist nur für den Freundeskreis, um sich was von der Seele zu schreiben. Es wurde nach dem Fernsehbericht veröffentlicht. Er will einfach nur seine Ruhe. Zum Katamaran mal: das ist strafrechtlcih längst geklärt. € 2.700,- sind geflossen. Es kommt bloß immer wieder hoch. Das Ferienhaus gehört ihm nicht. Auch aus den Kreuzfahrten kann man kein Geld generieren. Die Klägerin kennt die Vermögenssituation des Beklagten. Ich weiß nicht, ob es Sinn hat, ihn in Privatinsolvenz zu stürzen.
Klägeranwalt Wiewer: Da ist kein Cent geflossen. [] Die Mandantin wurde vom WDR-Bericht angesprochen. []
Vorsitzender Richter Mauck: Wenn das unstreitig, dass weder Name noch Ort im Beitrag genannt werden, dann brauchen wir den Beitrag nicht sehen. [] Wir haben hier nicht Axel Springer zu sitzen, sondern einen ziemlich vermögenslosen Beklagten. Zivilrechtlich ist die Klage abgewiesen.
Klägerin Elxnat: Ja.
Vorsitzender Richter Mauck: Weil sie es nicht beweisen konnten.
Klägerin Elxnat: Doch.
Vorsitzender Richter Mauck: Ja, aber zu spät.
Beklagtenanwalt Jennert: Der Beklagte fühlt sich von der Justiz verfolgt. Er hat Angstgefühle. Er hat aber immer wieder vor Gericht gewonnen.
Klägeranwalt Wiewer: Ich würde gerne die Akten beiziehen wollen. []
Vorsitzender Richter Mauck: Im Augenblick geht es um üble Nachrede und Beweislastumkehr und um ein Recht auf Äußerung zu den Vorwürfen des Beklagten. Üblicherweise kommt eine Klageerweiterung auf Unterlassung. Das kostet dann aber wieder mehr Geld.
Klägeranwalt Wiewer: Ja.
Vorsitzender Richter Mauck: [zum Beklagtenanwalt] Würden sie daher die Unterlassungserklärung abgeben?
Beklagtenanwalt Jennert: Gut, ja.
Es wird eine Unterlassungserklärung abgegeben, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz …
Vorsitzender Richter Mauck: Dann entscheiden wir über das Ob und ggf. die Höhe einer Geldentschädigung.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klägerin eine Geldentschädigung i.H.v. € 2.000,- statt der geforderten € 6.700,- zugesprochen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
Ein Fall, von zwei Nicht-Gerichtprofis, was Klägerin und Beklagten betrifft. Auch die Anwälte der herbeibemühten Kanzleien gehören eher nicht zu den Standardmatadoren vor dieser Kammer. Vor diesem Hintergrund war es wohltuend, zu beobachten, wie der Vorsitzende behutsam und erfolgreich die Parteien vor einem unnützen weiten Ausritt in die Kosten bewahrte. Der Grundsatz der Schadensminderung vor Gericht wurde aufs Beste rechtspflegerisch behandelt.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.