324 O 555/09 - 04.12.2009 - Zwei Zensurkanzleien verhandeln gegen die Presse
Aus Buskeismus
| BUSKEISMUS Bericht | |
[bearbeiten] F.E. vs. Schleswig-Holsteiner Zeitung
04.11.2009, 10:30 324 O 555/09
Heute trafen sich zwei Zensuranwälte aus zwei Zensurkanzleien. Das Ergebnis ist klar gegen die Pressefreiheit gerichtet.
[bearbeiten] Corpus Delicti
[bearbeiten] Fehlen erforderlicher Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung
Bemerkung der Pseudoöffentlichkeit: Wir verweisen darauf, dass der erweckte Verdacht gegen den Antragsteller unwahr ist, eine solche Verdachtsberichterstattung rechtswidrig und persönlichkeitsrechtsverletzend ist. In der Berichterstattung des "Flensburger Tageblatt" fehlt die Mitteilung der bestehenden entlastenden Umstände, von denen der Verlag des "Flensburger Tageblatt" bereits vor der Veröffentlichung des streitgegensändlichen Artikels am 30.09.09 Kenntnis hatte.
So ist dem Verlag und der Redaktion des "Flensburger Tageblatt" schon in einem Schreiben vom 27.07.2009 mitgeteilt worden, dass die entsprechenden Vorwürfe Thielerts diesem bereits mit einstweiliger Verfügung vom 27.03.2007, bestätigt durch Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.06.2007, dieses rechtskräftig geworden durch Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 18.03.2008, verboten wurden. Ebenfalls wurde dargelegt, dass ein gegen den Antragsteller in dieser Sache eröffnetes Ermittlungsverfahren bereits im Jahre 2007 mangels Tatverdachts eingestellt wurde.
All diese ist dem Leser des streitgegenständlichen Artikels nicht mitgeteilt worden. Und dies, obwohl der Antagsteller den Redakteur des Artikels am Tag vor seiner Veröffentlichung explizit noch einmal sowohl auf das eingestellte Ermittlungsverfahren als auch auf die Urteile der Hamburger Gerichte hinwies, mit denen Herrn Thielert die nun wiederholten Vorwürfe verboten wurden.
Der Artikel des "Flensburger Tageblatt" ist unausgeglichen und stellt eine unzulässige, da vorverurteilende Berichterstattung dar, dessen Verbreitung das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 30.10.2009 als unzulässige Verdachtsberichterstatung verboten hat.
Wir danken den Anwälten des Antragstellern für diese wichtigen Hinweise, welche den falschen Verdacht gegen den Antragsteller beseitigen.
[bearbeiten] Der Fall Thielert - Zweifel und schwere Vorwürfe
Bemerkung der Pseudoöffentlichkeit: Mit der einstweiligen Verfügung 324 O 555/09 vom 30.10.2009 wurde dem Beklagten verboten, durch das Verbreiten der rot markierten Passagen den Verdacht zu erwecken, der Antragsteller habe in Kenntnis des Umstandes, dass die betreffenden Aktien von Frank Thielert Herrn Marko Hahn nur geliehen worden seien, und mit dem Bewusstsein, dadurch gegen eine mit Thielert geschlossene Schutzvereinbarung vom 29. Dezember 2005 zu verstoßen, sich an dem Transfer der Aktien und deren anschließenden Verkauf beteiligt zu haben.
Artikel im "Flensburger Tageblatt" vom 30. September 2009
Der Fall Thielert - Zweifel und schwere Vorwürfe
Von Bernd Ahlert
Muss Marco Hahn 70 Millionen Euro an einen Hamburger Unternehmer zahlen? Der größte Schadensersatz-Prozess des Landes neigt sich dem Ende zu.
Voraussichtlich Anfang November will das Landgericht Flensburg darüber urteilen, ob der norddeutsche Investor Marco Hahn 70 Millionen Euro an den Hamburger Unternehmer Frank Thielert zahlen muss. Schon seit mehr als zwei Jahren wird über die Klage von Frank Thielert, Gründer und langjähriger Vorstandsvorsitzender des insolventen Hamburger Flugzeugmotorenherstellers Thielert AG, verhandelt. Thielert wirft dem heute in der Schweiz lebenden Marco Hahn vor, im Jahr 2006 unrechtmäßig 3.061.352 Aktien der Thielert AG im Wert von rund 70 Millionen Euro von zwei Depots der ehemaligen Flensburger Sparkasse in Depots der Schweizer Großbank UBS transferiert und die Aktien danach verkauft zu haben. Frank Thielert behauptet, er habe die mehr als drei Millionen Aktien Marco Hahn nur geliehen. Marco Hahn bestreitet das vehement und behauptet, die Aktien seien im Besitz seiner Beteiligungsgesellschaften "Motent" und "Flymot" gewesen.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht ein angeblich am 22. Dezember 2005 aufgesetzter Vertrag, in dem die Leihgabe dokumentiert worden sein soll. Das in sechsfacher Ausführung vorhandene mehrseitige Schriftstück trägt die Unterschriften von Frank Thielert und Marco Hahn. Der Investor allerdings bestreitet energisch, den Vertrag je unterzeichnet zu haben und wirft Frank Thielert vor, die Unterschrift von Hahn gefälscht zu haben.
Wären Marco Hahns Unterschriften echt, wäre das Beweis dafür, dass der Vertrag wirksam zustande gekommen ist - und Marco Hahn müsste 70 Millionen Euro an Thielert zahlen. Die zuständige Richterin beim Flensburger Landgericht ließ beim gestrigen Anhörungstermin allerdings deutlich durchblicken, dass weiterhin kein ausreichender Beweis von Frank Thielert erbracht worden ist, dass Marco Hahn den Vertrag tatsächlich unterschrieben hat. Nachdem Hahns Unterschriften graphologisch genauestens geprüft worden sind, es Schriftvergleiche gab, die Schreibmittel - insbesondere die Kugelschreiberpaste - untersucht wurden und ein Fingerabdruck von Marco Hahn auf einer Seite eines Vertragsentwurfes aufgefunden wurde, stellte die Richterin gestern fest, dass auch durch die Gutachten kein "positiver Vollnachweis der Unterschrift" erbracht worden sei. So liege die Wahrscheinlichkeit für die Echtheit der Schrift nur bei 75 Prozent. Und der gefundene Fingerabdruck von Marco Hahn sei nur auf einer Seite und "nicht in Unterschriftennähe" gefunden worden. Zudem sind Expertisen zum Trocknungsgrad der Kugelschreiberpaste - die über den Zeitpunkt der Unterschrift Auskunft geben können - in dem Prozess höchst umstritten.
Zugleich stellte die Richterin fest, dass in dem Fall eine "Plausibilitätsklärung kaum möglich" sei. Über Jahre hinweg seien in den Jahren 2002 bis 2005 zwischen Frank Thielert und Marco Hahn "Verträge geschlossen worden, die nicht nachvollziehbar waren", sagt die Richterin. So habe es Schein- oder Schubladenverträge ebenso gegeben wie Stundungsgeschäfte bei der Übertragung von Thielert-Aktien im Millionenwert.
Von Marco Hahn "bedroht" und "erpresst"?
Dagegen kann Frank Thielert nach eigenem Bekunden eine mangelnde Plausibilität bei seinen Geschäften mit Marco Hahn nicht erkennen. Alle Vorgänge seien vertraglich dokumentiert. Thielert lässt zwar erkennen, dass es durchaus ungewöhnliche Verträge gegeben habe. In seinem gestrigen Statement vor Gericht behauptet Thielert jedoch, dass er von Marco Hahn "bedroht" und "erpresst" worden sei. Hahn habe von ihm Thielert-Aktien verlangt, um diese für eigene Millionenkredite als Sicherheit bei der Flensburger Sparkasse zu verwenden. Andernfalls habe Hahn gedroht, die Thielert AG zu ruinieren. Zugleich behauptet Thielert, dass Marco Hahn und der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Flensburger Sparkasse, F.E., "gemeinsame Sache" gemacht hätten. Beim Transfer der gut drei Millionen Aktien und dem späteren Verkauf hätten sich Hahn und E. "abgesprochen", behauptet Thielert. So sei am 29. Dezember 2005 eine Schutzvereinbarung mit Marco Hahn getroffen worden, wonach die angeblich "geliehenen" Aktien nicht ohne schriftliche Zustimmung von Thielert verwertet werden durften. Diese Vereinbarung sei von Marco Hahn und der Flensburger Sparkasse vorsätzlich gebrochen worden, so der Vorwurf von Thielert. F.E. wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung gestern nicht zu dem Vorwurf äußern. Marco Hahns Kieler Rechtsanwalt Dirk Unrau weist den Vorwurf gegenüber unserer Zeitung zurück. Zwar habe es Darlehensfinanzierungen der Flensburger Sparkasse für Aktienkäufe von Marco Hahn gegeben. "Ein Zusammenwirken zu Ungunsten Dritter aber gab es nicht", erklärte Unrau.
Doch damit nicht genug. Frank Thielerts gestern vor Gericht geäußerte Anschuldigungen gegen den ehemaligen Vorstandschef der Flensburger Sparkasse gehen noch weiter: "Die Sparkasse hat seit 2001 auf faulen Krediten gesessen", behauptet der Hamburger Unternehmer. Zur Tilgung dieser faulen Kredite habe die Flensburger Sparkasse deshalb im Jahr 2002 Marco Hahns Beteiligungsgesellschaften "Motent" und "Flymot" frische Kredite in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro bewilligt, so Thielert. Von den 50 Millionen Euro seien aber nur zu einem kleinen Teil Thielert-Aktien gekauft worden. Stattdessen flossen 17 Millionen Euro, so Thielert, an den damals börsennotierten Hamburger Software-Hersteller Datasave AG. Weitere sechs Millionen Euro wurden nach Darstellung von Thielert an Marco Hahns ehemalige Beteiligungsgesellschaft Futura Capitalis überwiesen. Auch zu diesen Behauptungen wollte sich F.E. auf Anfrage unserer Zeitung gestern nicht äußern. Marco Hahns Anwalt Unrau erklärte, die Darstellung sei "nicht richtig". "Die Flensburger Sparkasse hat keineswegs auf faulen Marco-Hahn-Krediten gesessen - geschweige denn im Volumen von 50 Millionen Euro", so Unrau.
Und als weiteres Beispiel für das angebliche Zusammenspiel zwischen Marco Hahn und F.E. erzählte Frank Thielert gestern vor Gericht von einem Kreditgeschäft aus dem Jahr 2003: Damals habe die Thielert AG einen Kredit von 1,5 Millionen Euro benötigt. Marco Hahn habe das Kreditgeschäft zur Flensburger Sparkasse vermittelt. Der Kredit, so Thielert, sei auch bewilligt worden. Allerdings sei dann tatsächlich ein Kreditvertrag in Höhe von 6,5 Millionen Euro abgeschlossen worden - von denen 1,5 Millionen Euro bei der Thielert AG verblieben und fünf Millionen Euro ohne Sicherheiten für die Flensburger Sparkasse an eine von Marko Hahns Gesellschaften geflossen seien, so Thielert. Als "nicht plausibel" bezeichnet Marco Hahns Anwalt Dirk Unrau diese Darstellung. F.E. wollte sich auch zu dieser Anschuldigung nicht äußern. "Kann ich auch nichts zu sagen. Sie können mich jetzt nicht auf Vorgänge ansprechen, die fünf oder mehr Jahre zurück liegen. Ich kann nur sagen, dass alles sauber gelaufen ist", sagte E.
Quelle: www.shz.de
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Buske
Richterin am Landgericht Gabriele Ritz
Richterin Wiese
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schwenn pp; Rechtsanwältin Frau Katharina Voigtland
Beklagtenseite: Kanzlei Senfft Kersten Nabert & Maier; Rechtsanwalt Nabert
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
04.12.09 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Antragstellervertreter übergibt die Durchschrift des Schriftsatzes vom 03.12.09. Wir hatten ja gedacht, dass durch die in Bezug genommene …. Thielert … gegen die Schutzvereinbarung verstoßen und … beteiligt zu haben. Wir meinen, dieser Eindruck wird erzeugt. Dann haben wir noch Schriftsachen von Herrn Krüger erhalten. … Dann haben wir, wie das so üblich ist, angerufen und unsere Bedenken geäußert. Dan hat Dr. Krüger uns überzeugt, die einstweilige Verfügung zu erlassen. Es sind alte Vorwürfe, neue Vorwürfe, faule Kredite … … das Anwaltsschreiben …. Abmahnschreiben … da steht eine Menge von den alten Vorwürfen, hätte man einbauen sollen.
Beklagtenanwalt Nabert: … Das Strafverfahren ist eingestellt … Straferzwingungsverfahren. Das Strafverfahren ist eingestellt, aber die anderen laufen noch, ändert nchts daran, dass weiter gegen ihn ermittelt wird.: … Thielert AG … eingeselltes Klageerzwingungsverfahren.
Der Vorsitzende: Betrifft es die selben Vorwürfe?
Beklagtenanwalt Nabert: Ja, die selben. Wenn Sie Glaubhaftmachungsmittel dafür brauchen … Habe eine eidesstattliche Versicherung.
Richterin Frau Ritz: Es steht, wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. War das so?
Beklagtenanwalt Nabert: … Wenn auch das abgelehnt wird ... Klageerzwingungsverfahren ... auch in der Zeitung stehen würde. … Denke, er will sich nicht festlegen.
Richterin Frau Wiese: ... es steht, möchte sich nicht zu den neuen Vorwürfen äußern.
Beklagtenanwalt Nabert: …
Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert, Der Antragsgegnervertreter erklärt, Der Autor Ahlert hat aus den Akten …. Thielert … Hat erklärt, weil … die Entscheidung des OLG Schleswig … bleibt aber, dass er auch auf die vorherige Abmahnung hingewiesen hat und bemerkte, dieses Schreiben liegt der Geschäftsführung vor. Wir wollen uns zur Beratung zurückziehen.
Klägeranwältin Frau Vogtland: Darf ich was sagen
Der Vorsitzende: Ja.
Klägeranwältin Frau Vogtland: Die alten waren nur am Rande … dann ging es um das Gespräch … nur um die neuen Vorwürfe.
Beklagtenanwalt Nabert: Das Gespräch hat keine zwei Minuten gedauert. Auf die neuen Vorwürfe angesprochen sagte er, sage nichts.
Klägeranwältin Frau Vogtland: Sie kenn das OLG.-Urteil nicht.
Beklagtenanwalt Nabert: Urteil erging, weil es nicht ausreichte …
Klägeranwältin Frau Vogtland: … .
Beklagtenanwalt Nabert: Wenn argumentiert wurde, hat er nur allgemein gesprochen.
Der Vorsitzende: Jetzt weiß man es. Eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und die Kosten zu Lasten …
Beklagtenanwalt Nabert: Es sind ja kreative Vorschläge. Wenn es nicht das Archiv, das Internet betrifft, muss ich telefonieren. … .
Der Vorsitzende: Würde der Artikel bleiben im Online-Archiv?
Klägeranwältin Frau Vogtland: Muss auch telefonieren.
Richter und Anwälte verlassen den Gerichtssaal.
Klägeranwältin Frau Vogtland nach Wiedereintritt: Wenn es im Netz bleibt, ist es für uns nutzlos. Es ist dann immer noch in der Welt.
Beklagtenanwalt Nabert: Haben nicht … .
Der Vorsitzende: Wollen Sie noch einen Versuch machen.
Beklagtenanwalt Nabert telefoniert. Nach Wiedereintritt: Der Name … .wird raus genommen
Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern werden Vergleichsverhandlungen geführt.
Klägeranwältin Frau Vogtland: Mein Mandat hätte es gern mit Widerspruch.
Beklagtenanwalt Nabert: Wie lange? Wir sind im Verfügungsverfahren.
Klägeranwältin Frau Vogtland: Ein Tag würde reichen. So war es am Telefon ….
Beklagtenanwalt Nabert: Entweder wir machen einen Vergleich oder eine Entscheidung.
Der Vorsitzende: Das sie Online rausnehmen, ist ein Pfund. Eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung ist nicht so schlecht.
Klägeranwältin Frau Vogtland verläst den Saal. Nach Wiedereintritt: Ja, wenn es aus dem Internet genommen wird. Kostenteilung.
Der Vorsitzende: Wann wird es aus dem Internet genommen?
Beklagtenanwalt Nabert: In einer Woche.
Klägeranwältin Frau Vogtland: Geht es nicht schneller? Bis Mittwoch.
Der Vorsitzende: ... daraufhin schließen die Parteien den folgenden Vergleich:
1. Der Antragsgegner verspricht es zu unterlassen, durch die folgende Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller habe in Kenntnis der Schutzvereinbarung den Umtausch der 3.061.352 Aktien der Thielert AG im Wert von rund 70 Millionen Euro von zwei Depots der ehemaligen Flensburger Sparkasse in Depots der Schweizer Großbank UBS transferiert. Flensburger Sparkasse … Behauptung .. . hat die Aktien nur geliehen ... . 29.12.2005. nicht ohne schriftlicher Zustimmung der Thielert AG veräußert werden dürfen. … Wollte sich nicht zum Vorwurf äußern …
Der Antragsteller nimmt diese Erklärung an.
2. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich des Vergleichs, werden gegeneinander aufgehoben.
Klägeranwältin Frau Vogtland: Der Kläger hätte es gern, wenn ins Protokoll aufgenommen wird, bis zum 09.12.09.
Der Vorsitzende: .Der Antragsgegner-Vertreter sagt zu, dass bis zum 09.12.09 … aus dem Internet entfernen zu lassen. Dann haben wir es.
Beklagtenanwalt Nabert: Der Wert ist festgelegt.
Der Vorsitzende: Mache ich ähnlich wie … .
[bearbeiten] Urteil
[bearbeiten] Kommentar
Nach dieser Verhandlung war 1 Stunde Pause. Der Artikel war schon aus dem Netz genommen. Von wegen, es dauert eine Woche.
[bearbeiten] Weiterentwicklung
22.04.2010 04:15 Uhr Sparkasse Flensburg: Ex-Chef angeklagt
Flensburg - Die Staatsanwaltschaft Kiel hat gegen den früheren Vorstandschef der Flensburger Sparkasse, F.E., Anklage erhoben. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer am Mittwoch [21.04.10]. E. werden Untreue, Bestechlichkeit und Beihilfe zum Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorgeworfen. Er soll unter anderem einem Flensburger Immobilienmakler Immobilien zu Konditionen deutlich unter dem Marktpreis verkauft haben und so das Institut geschädigt haben. Der Makler wiederum soll zweimal einen fünfstelligen Betrag an den Handball-Bundesligisten SG Flensburg-Handewitt überwiesen haben. E. ist Präsident des Vereins. E. wies die Vorwürfe zurück. Dem Makler werden laut Staatsanwaltschaft Bestechung und Beihilfe zur Untreue in mehreren Fällen vorgeworfen. dpa
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.