27 O 66/09 - 14.05.2009 - Dr. Hermann Scheer vs. Axel Springer

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Dr. Scheer vs. Axel Springer AG

14.05.09: LG Berlin 27 O 66/09

Das dürfte das Hauptsacheverfahren gewesen sein. Die Verfügungsverfahren haben wir im November vorigen Jahres erlebt und, bei denen Dr. Scheer obsiegte. 27 O 1128/08 und 27 O 1126/08

Parallel wurde auch gegen BILD digital GmbH & Co. KG geklagt 27 O 67/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine von Herrn Dr. Hermann Scheer (SPD, MdB) auf einem SPD-Parteitag in Hessen getätigte Aussage „wer nach allen Seiten offen ist, ist nicht ganz dicht“, die sich nicht auf Herrn Jürgen Walter (SPD in Hessen) bezogen haben soll, wie es aber vom Springer-Verlag dargestellt wurde.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, RA Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, RA Dr. Amelung

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

14.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Es ist falsch, was in der Protokollnotiz steht.

Klägeranwalt Eisenberg: Nein.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Es ist ein genaues Zitat.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nur ein Ausschnitt.

Klägeranwalt Eisenberg: Sie sind für mich eine Heroine der Erinnerungskraft. Die Äußerung wurde vor einem dreiviertel Jahr getätigt. Es ist ein falscher Eindruck.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Sie liegen falsch. Die Notiz bezieht sich aber …

Klägeranwalt Eisenberg: Das Zitat ist außerdem seinerzeit von Rau und auf die FDP gemünzt gewesen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Kann ausgeschlossen werden, dass er jemand anders gemeint hat? Das sich das Zitat eindeutig auf Herr Walter bezieht ist zweifelhaft.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Der 29.03 oder 06.03., das war damals eine historische Situation. Frau Metzger erklärte seinerzeit ihre Verweigerung zu einer Zustimmung zur Koalition mit der Partei DIE LINKE. Es ist ständig die Rede gewesen von einer Weigerung der FDP.

Klägeranwalt Eisenberg: Es haben keine Koalitionsverhandlungen stattgefunden. Sind sie gerade bei Sinnen?

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Frau Ypsilanti wollte sich damals wählen lassen. Dann die Metzger-Erklärung, damit war das Projekt gescheitert. Am 29.03. bestand dann nur noch die Option „Große Koalition“. Herr Walter, der Erzfeind von Dr. Scheer, meinte, lasst uns doch mit Allen noch mal reden. Es gab einen TV-Beitrag vom Hessischen Rundfunk. Der FAZ-Beitrag wurde von Dr. Scheer nie beanstandet. Unserem Beweisangebot [Zeugenladung] sollte man vielleicht nachkommen.

Klägeranwalt Eisenberg: Wenn man den Artikelauszug liest, dann denkt man, dass der Kläger seinen Parteifreund als nicht ganz dicht bezeichnet. – Wieso eigentlich Erzfeind? Selbst nach Beklagtenvortrag war nicht die Rede von Walter. […] Alles, was sie in Bezug dazu einwenden ist Mist und gequirlte Scheiße. Es gab die Position: Große Koalition ja, aber nicht mit Koch. Scheer hat zum Schluss geredet, davor Walter, aber den hatte er nicht gehört, da war er draußen. Herr Amelung, kein gescheiter Politiker kann sich aber daran erinnern, was er vor einem dreiviertel Jahr gesagt hat. Jetzt legt der Beklagte einen die FAZ vor und sagt, er hat das anders verstanden. Nötig ist aber, den Zeugen direkt zu befragen. […]

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Ich erwidere gern.

Klägeranwalt Eisenberg: Ich bin noch nicht zu Ende, aber wenn ihre Geduld zu Ende ist.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Dr. Scheer hat gesagt – s. o., so wörtlich in der FAZ zitiert. Dafür gibt es Herrn Holl als Zeugen. Dieser Satz wurde über Walter gesagt. […] Der Artikel vom 28.10.2008 in der BILD ist ein Porträt. Es wird die Vita des Klägers dargestellt.

Klägeranwalt Eisenberg: Das Kammergericht hat es zu entscheiden, ob die Gegendarstellung unwahr war. Das war sie aber nicht. Kann Herr Hopp sagen, ob Scheer das tatsächlich über Walter gesagt hat oder war es nur eine Schlussfolgerung. Walter war nicht nach allen Seiten offen. Er sagte: Ich will nicht Verhandlungen mit den Grünen. De Bezug auf Herrn Walter kann nicht gemacht werden. Walter ist nicht so bedeutend in Scheers Leben.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Kommen wir zu den Anträgen. […]

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Ich bestreite, dass Kläger Scheer nicht zugegen war, als Herr Walter auf dem Parteitag redete. Dass die Weichen zu dieser Zeit noch nicht gestellt gewesen seien. Es ist doch erstaunlich, dass sämtliche anderen Medienvertreter es anders verstanden haben, anders als Herr Dr. Scheer.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden über alles nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde. Ebenso, wie im zweiten Verfahren, in dem BILD digital GmbH & Co. KG verklagt wurde ( 27 O 67/09), vertreten von den selben Kanzleien und Anwälten.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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