324 O 125/10 - 23.04.2010 - Wolfgang Stumph verliert gegen Bauer
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[bearbeiten] Wolfgang Stumph vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
16.04.10: LG Hamburg 324 O 125/10 Wolfgang Stumph vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag (Neues Blatt)
[bearbeiten] Corpus Delicti
Interview im DAS NEUE BLATT 1/2010 - 30. Dezember 2009) Wolfgang Stumph: Ich schlucke jeden Tag Hormon-Präparate. Das ist für mich lebensnotwendig Er wirkt aktiv und immer zu Späßen aufgelegt. Kaum jemand weiß, dass Wolfgang Stumph (63, "Stubbe - von Fall zu Fall") unheilbar krank ist. Ihm wurden 90 Prozent der Schilddrüse entfernt. Ohne Medikamente müsste er sterben. Stumph bestätigt gegenüber DAS NEUE BLATT: "Ich schlucke jeden Tag Hormon-Präparate. Das ist für mich lebensnotwendig. Wenn man mir die Packung klaut, würde ich ruhig einschlafen. So gesehen ist meine tägliche Tabletten-Ration zum Überleben das kleinere Übel." "Kommissar Stubbe" geht regelmäßig zur Vorsorge. "Ich habe viel Verantwortung: für meine Frau, meine Kinder und mein Publikum."
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Kamin & Wilke; Rechtsanwaltin Anne Gaulin
Beklagtenseite: Kanzlei Klawitter pp.; Rechtsanwalt Dr. Neben
[bearbeiten] Die Richter
Den Vorsitzen führende Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz
Richterin am Landgericht: Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
23.04.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitz führende Richterin Gabriele Ritz: Kennen Sie den Schriftsatz des Antraggegners? Wir haben diesen gestern um 19:33 bekommen.
Klägeranwältin Anne Gaulin: Ich war zu Hause. Ich arbeiten nicht mehr bis zehn Uhr. Sie haben bestimmt Verständnis, dass ich nicht ganz im Film bin. Er [der Anwalt] ist dem Vulkan zum Opfer gefallen. Er ist erst gestern gekommen, er ist ganz ferig.
Richterin Gabriele Ritz: Wir haben auch andere Vulkanopfer. Eine Sache ist ausgefallen. Lette Woche waren es mehrere.
Klägeranwältin Anne Gaulin: Buske auch.
Richterin Gabriele Ritz: Nein … [Am nächsten Freitag haben wir erfahren, das Buske zu einer Weiterbildungsveranstaltung gefahren war - RS]
Klägeranwältin Anne Gaulin: … hat Richtigstellung eingeklagt. …. …. Wollte Gesamt …. .
Richterin Gabriele Ritz: Habe … Berlin … Fax gegeben.
Baueranwalt Dr. Neben: Darf ich das Original übergeben. Es ist inhaltlich eine erweiterte eidesstattliche Erklärung. Enthält …, dass … Interview geführt hat, ist gestern zurückgekommen. Aschemonster hat die ganze Woche über … .
Richterin Gabriele Ritz: Können Sie [Klägeranwältin] überfliegen.
Baueranwalt Dr. Neben: Ich kann auch vortragen.
Richterin Gabriele Ritz: Das ist das Beste. Verfristet, wenn das zwei Wochen zwischen den Maßnahmen … Wenn nicht dazwischen, …. Dann zurückgenommen. Der Antragsteller ist am Ball geblieben. Nach dem Stand der Dinge halten wir das für erheblich, was sie vorgetragen hat.
Baueranwalt Dr. Neben: Interview.
Richterin Gabriele Ritz: Ja, Interview.
Baueranwalt Dr. Neben: Schwierig vorzutragen, weil …. Zum einen ist die Verlautbarung, unwahr, dass es kein Interview gab. Zunächst hat der Kläger behauptet, mit der Journalistin nicht gesprochen zu haben, dann wurde behauptet, er sei mit dem Interview überrumpelt worden. Diese Passage, die sich mit den Operationen beschäftige, ist nicht so. Wir haben darauf hingewiesen. Nicht in der Detailheit. Für den letzten Schriftsatz hatten wir nur eine Stunde Zeit gehabt. In Hamburg ist in …am 21.08.09 der neue Film vorgeführt worden. Es sind bestimmte Journalisten eingeladen worden, mit Wolfgang Stumph ein Interview zu führen. Die Journalisten sind rausgegangen, dann wurden die Journalisten der Reihe nach vorgeführt. Sie hat sich vorgestellt.
Klägeranwältin Anne Gaulin: War das völlig lückenlos?
Baueranwalt Dr. Neben: Ja. Die Zeugin …
Alle lachen.
Baueranwalt Dr. Neben: Es wurde ein Intervier geführt über den Film am 6. September. Der ganze Sachverhalt ist 1:1 wiedergegeben. Haben … markiert, Passagen markiert. Es gab keinen Vorbehalt, … . Er hat am Ende gesagt, dann machen Sie was Schönes daraus. Frau Kaiser hat es gemacht. Der Verlag hat es angenommen. Es war ein Interview. … 28. … . Am 1. September fest angestellt. Stellen Sie sich vor, am 20. fest angestellt. Das ändert nichts am berechtigten Unteresse. Sie arbeitet seit sechsundzwanzig Jahren für das Team „Neues Blatt“.
Richterin Gabriele Ritz: … Wenn ein Punkt wackelt, fällt alles runter. … Wenn der Antragsgegner vorträgt, dann mindert das die Irreführung, weil der Eindruck besteht, dass über die Gesundheit überhaupt nicht gesprochen wurde. Der Eindruck entsteht, darüber wurde überhaupt nicht gesprochen.
Klägeranwältin Anne Gaulin: Muss lesen. Sehe Das naturgemäß anders. Es wurde kein Interview über den privaten Gesundheitszustand geführt. Herr Stumph fühlt sich reingelegt. Die Dame ist eingeladen worden zum Film- Sie ist immer vom Thema abgewichen. Mitleid geäußert …. Ere hat gesagt, wir möchten über den Film reden. Das andere war rein privat.
Baueranwalt Dr. Neben: Selbst, wenn das so wäre, … 1, 2, 3, 4, 5, 6. Er hat lange über seine Gesundheit gesprochen. Vorsorge, Medikamente, Operation, … . Wenn man nicht glaubt, … hätte man nicht entscheiden lassen. Es ist schlecht vorstellbar, dass dann über die Medikamente gesprochen worden wäre.
Klägeranwältin Anne Gaulin: Er hat das der Dame im privaten Kontext gesagt.
Baueranwalt Dr. Neben: … Hätten wir auch gewünscht. Artikel 5. Es geht darum, was tatsächlich gesagt wurde, was gesagt wurde. Hätten wir verstanden, wenn er nichts gesagt hätte.
Klägeranwältin Anne Gaulin: Oder er hätte gesagt, darüber wird nicht geschrieben.
Richterin Gabriele Ritz: … kann man menschlich verstehe. Sie haben die Akte. Ist jetzt nicht der Gegenstand. Man könnte nachdenken über einen Lesebrief, ein neues Interview und dann sich nicht nur über die Gegendarstellung vergleichen.
Klägeranwältin Anne Gaulin: Bin auch nicht ganz im Film, entschuldige mich.
Baueranwalt Dr. Neben: Ich bin auch nicht im Film. Ich fühle mich nicht bedroht. Habe Zeugen, die ich lange kenne. Bei Unterlassung … Ich will das Ding nicht weiter führen. …. Fühlt man sich nicht ganz gut. Frau Kaiser ist nahe an den Tränen, wenn es heißt erstunken, erlogen. Erinnere an das Fischerverfahren. Berührt Frau Kaiser persönlich. Der emotionale Aspekt ist angeblich. Sehe nicht viel Spielraum zu einem Vergleich.
Klägeranwältin Anne Gaulin:… Geschnipsel.
Richterin Gabriele Ritz: Das ist der Grund, weswegen hier so leidenschaftlich gestritten wird. Im Verfügungsverfahren, Schriftsatznachlass… da ein Unterlassungsverfahren noch anhängig ist … ob nicht ein Leserbrief?
Baueranwalt Dr. Neben: Kann mir nur ein Interview vorstellen.
Klägeranwältin Anne Gaulin: Sagen ganz offen. Bin … Geld für Kindergeldhilfe.
Baueranwalt Dr. Neben: Machen wir anders. Die Kammer entscheidet. Dann können wir sehen, wie es weiter geht, Frau Raben oder … .
Richterin Gabriele Ritz: Wir können eine weiten Termin zur Verkündung…
Baueranwalt Dr. Neben: Wir möchten eine Entscheidung.
Lachen: Habe mehr Arbeit.
Richterin Gabriele Ritz: Sie ja.
Baueranwalt Dr. Neben: Entscheidung auch für den Verlag.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.
Klägeranwältin Anne Gaulin: Herr Stumph wird dauernd angerufen. Bis Du krank?
Baueranwalt Dr. Neben: Tut mir leid.
Klägeranwältin Anne Gaulin: Hat aber immer gesagt, darüber wird nicht berichtet.
Richterin Gabriele Ritz nach Wiedereintritt: Zwischendurch habe Sie sich möglicherweise verglichen?
Baueranwalt Dr. Neben: ´Mit Auto gefahren, erste … .
Richterin Gabriele Ritz:
Richterin Gabriele Ritz diktiert: Der Antragsgegner erklärt: mache den Inhalt der eidesstattlichen Versicherung von Frau Kaiser zum Gegenstand meines Sachvortrages. Die Kammer regt als vergleichsweise Regelung des Rechtsstreits den Abdruck eines Lesebriefes oder die Veröffentlichung eines autorisierten Interviews mit dem Antragsteller vor. Sodann verhandeln die Seiten streitig. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die einstweilige Verfügung aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Die Antragsteller-Vertreterin beantragt die einstweilige Verfügung zu bestätigen. Sodann wird beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
Richterin Gabriele Ritz: Vielen Dank.
13:00 Richterin Gabriele Ritz verkündet: Die einstweilige Verfügung vom 24.03.2010 wird aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Abwendung.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.