27 O 609/10 - 16.11.2010 - rbb braucht keine Geldentschädigung zu zahlen
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um eine Fernsehberichterstattung, in der in strittiger Weise fälschlich / missverständlich über ein Ärztehaus so berichtet worden sein soll, dass nicht nur eine dort ansässige Gesellschaft als in zweifelhafte, strafbare Machenschaften verstrickt zu sein schien, sondern auch eine hiervon unabhängige andere Arztpraxis. Es wird Schadensersatz gefordert wegen angeblich deswegen stark rückgängigem Patientenaufkommens.
| BUSKEISMUS Bericht |
[bearbeiten] Dipl.-med. Suleiman Chammas u.a. vs. Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
16.11.10: LG Berlin 27 O 609/10
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richter am Landgericht: Herr Dr. Borkmann
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Kruppe u.a.; RA Kruppe und der Kläger selbst
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Dr. Kleinke
Justitiarin rbb Frau Naujock
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
16.11.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht hier um die Feststellung einer Schadensersatzpflicht. Es sei der Eindruck erweckt worden, dass der Kläger eine Arztpraxis betreibt in einem Ärztehaus, das komplett geschlossen sei. Hier liegt aber kein gezielter Angriff auf einen Gewerbebetrieb vor. Falsches wurde auch nicht berichtet. Wenn, dann kann es sich nur um einen Reflex auf eine Berichterstattung handeln, aber das ist nicht schadensersatzpflichtig.
Klägeranwalt Kruppe: Wenn gesagt wird „komplettes Ärztehaus“ dann denkt doch der normale Zuschauer, dass alle Praxen unter der genannten Adresse - Torstraße 33/35 - damit gemeint sind. Ob da eine Verbindung besteht, ist nicht klar. Ab dem 04.12. hatte mein Mandant massive Patientenverluste zu verzeichnen, praktisch 1.200 weniger als er erwarten konnte. Das Logo konnte man in dem Bericht erkennen. Es waren keine Interviews gestattet worden.
Beklagtenanwältin Dr. Klinke: Aber das spricht ja dann dagegen.
Klägeranwalt Kruppe: … nicht nur als Reflex … Ärztehaus vs. Atrium-Gesellschaft.
Richter Herr Dr. Borkmann: Das war doch dann genau der nächste Satz.
Klägeranwalt Kruppe: Nein, aber der einzige handgreifliche Grund …
Kläger Chammas: Wir sind doch im Ostteil Berlins. Es gibt Ärztehäuser. Das wissen die Patienten. Wenn man vom ganzen Ärztehaus spricht, dann gehören wir im Verständnis der Leute mit dazu. Auch Zeitungen sind auf diesen rbb-Beitrag aufgesprungen. Die haben dann aber ihre vorherige Berichterstattung korrigiert. Das gab einen Aha-Effekt unter unseren Patienten und erst darauf kamen dann wieder ein paar zurück. Man muss doch sauber recherchieren. So geht´s doch nicht.
Beklagtenanwältin Dr. Klinke: Nee, es wird nur das Logo von Atrium-Med gezeigt, am Haus und deren Räume und der Zentralempfang in der sechsten Etage.
Kläger Chammas: Erklären sie mir dann doch, warum der Zustand eingetreten ist, den ich ihnen eben erklärt habe.
Beklagtenanwältin Dr. Klinke: Ich habe das bestritten, die Tatsache.
Kläger Chammas: Das ist aber so!
Klägeranwalt Kruppe: Der erste Satz versaut doch alles. – „Das komplette Ärztehaus …“ Dann sich doch die Leute, bei der Adresse ist was faul, das sind alles Betrüger.
Beklagtenanwältin Dr. Klinke: Es merkt sich doch keiner die komplette Adresse.
Kläger Chammas: Es wird in der Beweisaufnahme offenbar. Ich sauge mir doch nichts aus den Fingern.
Beklagtenanwältin Dr. Klinke: Ich bestreite nur die Kausalität.
Kläger Chammas: Warum machen sie das dann wieder? Ein Patient sagte zu mir „ich dachte, sie seien verhaftet“. Die Zeitungen haben sich korrigiert. Dann hätten wir ganz schnell reinen Tisch gehabt.
Klägeranwalt Kruppe: Die Auswirkungen waren noch bis März spürbar.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nun wir werden nachdenken. Ich nehme an, eine gütliche Einigung ist hier nicht vorstellbar? [Die Parteien verneinen nachdrücklich.] Gut, dann werden wir entscheiden.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.