27 O 838/09 - 12.11.2009 - BILD nimmt Ironie wörtlich
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Reppenhagen vs. Axel Springer AG
12.11.09: LG Berlin 27 O 838/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um eine energische Tierschützerin, die sich in einer Schlagzeile zu Unrecht als Menschenschlächterin dargestellt sah. Sie hatte in einer Email an einen Wirt, der eine „Kopfprämie“ für in einer Plage erlegte Marienkäfer ausgelobt hatte, vorgeschlagen, dass man statt Marienkäfer zu töten, lieber Menschen töten solle.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne Kathrin Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Storr; RA Storr
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.; RAin Dr. Müller
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
12.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht hier um die Schlagzeile „Berliner Tierschützerin will Menschen abschlachten“. Aus Sicht der Kammer ist dies nicht ernst gemeint. Zur Vorgeschichte: Ein Wirt an der Ostsee hat angesichts der diesjährigen Plage von Marienkäfern dort für 15 tote Marienkäfer eine Tasse Kaffee ausgelobt. Das Kammergericht gab der Klägerin recht. Wir haben nun den Widerruf zu behandeln. Wir sehen darin jedenfalls keine ernstgemeinte Drohung.
Antragsteller- / Klägeranwalt Storr: Die Staatsanwaltschaft ermittelt jedenfalls immer noch gegen meine Mandantin.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Trotzdem ist es ja eine so offensichtliche Sache.
Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Dr. Müller: Dann ist aber zitierfähig …
Antragsteller- / Klägeranwalt Storr: Sie wurde auch noch falsch zitiert. Nicht, dass sie möchte, dass die Menschheit oder auch nur irgendjemand totgeschlagen werden soll, sie schlug es nur vor!
Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Dr. Müller: Das ist doch aber kein inhaltlicher Unterschied.
Antragsteller- / Klägeranwalt Storr: Doch. Aus dem Text geht eben nicht hervor, was sie wirklich wollte oder nicht. Die Überschrift vom Text ist nicht richtig.
Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Dr. Müller: Es ist eine inhaltliche Zusammenfassung. Es gibt keinen Unterschied.
Antragsteller- / Klägeranwalt Storr: Sie wurde nicht wörtlich wiedergegeben.
Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Dr. Müller: Ist das denn aber irreführend? [] Ob sie es ernst gemeint hat, ist was anderes.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie können isoliert keine Überschriften angreifen, es sei denn, sie ist auf der ersten Seite. Der Kontext muss mitgelesen werden.
Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Dr. Müller: Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied zwischen „ich schlage vor“ und „ich will“. Die Überschrift stimmt. Es ist nur die Frage, ob das ernst gemeint ist. []
Antragstellerin / Klägerin Reppenhagen: Ich hab´s nicht ernst gemeint.
Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Dr. Müller: JA, aber gesagt wurde es. Vorschlag und Wollen gehen in dieselbe Richtung.
Antragsteller- / Klägeranwalt Storr: Das Zitat wurde bewusst auseinander genommen und zerlegt. Was würden sie machen, wenn das so bei ihnen persönlich gemacht würde?
Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Dr. Müller: In der gleichen Konstellation – ich würde mich beugen, da gibt es nichts zu streiten.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: []
Antragsteller- / Klägeranwalt Storr: Ich überreiche ein neues Gegendarstellungsbegehren in Bezug auf die Ausgabe vom 31. … 2009, BILD-Mecklenburg-Vorpommern. „Käferplage“ – Ermittlung wegen Bedrohung. Einen Tag später war das in der Berliner Ausgabe.
Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Dr. Müller: Das sehe ich als verspätet an.
Der Antragstellervertreter überreicht eine Eidesstattliche Versicherung.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Kammer hat die Meinung, dass die erste Gegendarstellung fristgerecht zugeleitet wurde. Auch in anderen Fällen wurde ein Kläger erst rumgereicht von Anwalt zu Anwalt, ehe sich einer fand für die Vertretung vor Gericht. Siehe z.B. Fälle, die dann Herr Eisenberg übernahm.
Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Dr. Müller: Aber das war viel Zeit.
Antragsteller- / Klägeranwalt Storr: Es steht nicht etwas von explizit zehn Tagen im Gesetz.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Da werden wir uns nicht verschließen können.
Der Antragstellervertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung des Kammergerichts zu bestätigen, dass die Gegendarstellung entspr. des Schriftsatzes vom … zu veröffentliche ist. Hilfsweise verlangt er, die Verfügung des Kammergerichts zu bestätigen. Die Antragsgegnervertreterin beantragt, auch den neuen Hauptantrag zurückzuweisen
Zum Abschluss der Verhandlung wurde bekannt gegeben, dass aufgrund des geänderten Antrags die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.
[bearbeiten] Kommentar
Oh friedliches Meck-Pomm, wo eine energische Marienkäferfreundin (der Autor dieser Zeilen ist auch ein solcher, vielleicht nicht ganz so energisch) solche Schlagzeilen auf sich zu ziehen vermag. Auch bemerkenswert, die vorgetragene angedauert habende Ermittlungstätigkeit der staatsschützenden dortigen Organe. Von irgendwelchem unbewältigtem Ermittlungsbedarf etwa gegen eine in Meckel-Pomm vorhandene Immobilienmafia muss man bei solcher Staatsgefährdung natürlich erst mal absehen – eine Frage der Prioritäten, klar. Außerdem ist das ja auch bestimmt eine gaaanz andere Abteilung – jaja.
Die Sache an sich – Vorschlag etwas zu tun ist gleich dem Wollen ODER nun doch nicht, scheint weiß Gott nicht haarspaltewürdig. Madame Müller von Hogan & Hartson Raue L.L.P. hatte da einen skurrilen Fall zu bedienen und war dann sicherlich von dem Urteil bedient. Der Gerichtsbesucher mit Alltagsgängigkeit wird da sicher voll auf ihrer Seite gewesen sein.
Sollte aber hinter dem juristisch entflammten Temperament der Klägerin noch Verborgenes liegen? Eine Fehde an der Küste, die sich dies nur zum Anlass nahm, quasi in Form einer Marienkäfer-Vendetta loszubrechen??? Fragen über Fragen, nichts ist klar, alles versinkt im Küstennebel. Gott lasse Milde über diesem Lande walten!
P.S.: Zusammenhanglos seien die Leser dieses Kommentars aufgefordert zur Abstimmung, welche Bezeichnung für die oben bezeichnete Spezies sie persönlich, rein privat, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz vorziehen:
Marienkäfer,
Sonnenlämmchen
Muffekübchen?
Die Redaktion wird vielleicht zu Beginn der nächsten Flugsaison ein Ergebnis präsentieren – sofern kein Küstennebel diesem friedvollen Vorhaben in die Quere kommt.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.