27 O 99/10 - 13.04.2010 - Prinzessin von Hannover gegen Kussbild des Prinzen
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Es ging wohl um das oben links zu sehende ungepixelte Bild aus der Bildzeitung zum Artikel Ernst August küsst öffentlich fremd
08. Januar 2010 Seit Monaten gibt es Gerüchte, nicht zuletzt weil Ernst August Prinz von Hannover und seine Frau, Prinzessin Caroline, nicht mehr zusammen in der Öffentlichkeit zu sehen sind. Nun scheinen die Auguren, die von Trennung und Scheidung sprechen, bestätigt: Es sind Bilder von einem fremd küssenden Ernst August aufgetaucht. Auf ihnen umarmt der Prinz eine Unbekannte - und zwar im Meer vor dem thailändischen Phuket. [...] Die Aufnahmen des knutschenden Prinzen stammen nach Angaben von "Bild" und "Bunte" vom 30. Dezember. Die Monegassin Caroline und der Deutsche Ernst August feiern in wenigen Tagen (am 23. Januar) ihren elften Hochzeitstag. Die beiden haben eine gemeinsame zehnjährige Tochter (Alexandra) und fünf weitere Kinder aus früheren Ehen. |
Quelle: FAZ.net - 08.01.2010
| BUSKEISMUS Bericht | |
[bearbeiten] Caroline Prinzessin von Hannover vs. F.A.Z. Electronic Media GmbH
13.04.10: LG Berlin 27 O 99/10
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richter am Landgericht: Herr Maiazza
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt Engelschall; RA Prinz
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Manni; RA Dr. Nieland
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
13.04.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir hatten vor zwei Wochen das Verfahren mit Andrea Casiraghi [Az.: 27 O 104/10]. Es ging um Bilder. Meinte es ist Zufälligkeit. Küste in Thailand. Wir haben keinen zeitgeschichtlichen Zusammenhang erkennen können. Sie wendet sich ab, kommt zeitgeschichtliches Ereignis … .Das ist ihr Ehemann. Solche Eskapen treibt er. Er hat das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Das geht so nicht. Auch ihr Verhalten im Strafprozess hält nicht.
F.A.Z.-Anwalt Dr. Nieland: Der Gegenstrand ist ganz ein anderer. Ernst August küsst öffentlich. Er küsst fremde Frau. Seine Frau kümmert sich um die Kinder.
Vorsitzender Richter Herr Mauck lacht: Die Kinder sind groß, man braucht sich nicht mehr um sie zu kümmern.
Bemerkung der Pseudoöffentlichkeit: Ist das vom Kläger so vorgetragen worden? Darf Richter Mauck das berücksichtigen, auch wenn er das weiß?
F.A.Z.-Anwalt Dr. Nieland: Sie haben eine kleine Tochter, zehn Jahre alt. Gut, ich rede gegen eine Windmühle.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir haben vor Wochen schon entschieden.
F.A.Z.-Anwalt Dr. Nieland: Der Bericht ist so substanzarm. Hätte man geschrieben richtig über den Urlaub. Das Ganze ist Ernst August. Es ist gleichgewichtig … hier Urlaub. Kein Foto dabei, nichts ist passiert.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut. Wir denken über Ihren Einwand nach. In der Tat … . Anträge werden gestellt. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Wir gucken erst Mal fern.
Vorsitzender Richter Herr Mauck am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.