27 O 846/09 - 08.10.2009 - Wisniewski vs. Axel Springer AG
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Wisniewski vs. Axel Springer AG
08.10.09: LG Berlin 27 O 846/09
An diesem Zensurdonnerstag gab es doppeltes Honorar für den Zensuranwalt Johannes Eisenberg. Geklagt wurde gegen die Bild-Zeitung und Bild Online 27 O 855/09.
Natürlich stand die Springer-Anwältin dem nicht nach.
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um Veröffentlichung eines Fotos des Ex-Terroristen Wisniewski.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Hogan und Kollegen; RAin Dr. Müller
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
08.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Antragsteller wendet sich gegen die Veröffentlichung eines Bildnisses.
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie kommen gleich dran. … „wird jetzt auch Wisniewski verhaftet? ...“ damals bei Book … Das Bildnis ist nicht umstritten, nur der Text … Heute hat er die Haftstrafe verbüßt … wenn es Neues gäbe … nur die Verhaftung von Verena Becker belastet Wisniewski ja nicht.
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: … hat berichtet, dass Frau Becker Herrn Buback erschossen habe. [] Es gibt eine Behördenauskunft des Bundesamts für Verfassungsschutz. Eine Quelle sagt, dass Wisniewski den Buback erschossen hat. Das Amt sagt, es hat keine Information, ob die Quelle das aus eigenem Wissen wisse [] jedenfalls in erheblichem Maß das Interesse der Öffentlichkeit geschürt. Es hat sie kein Mensch gezwungen, so in die Öffentlichkeit zu gehen. Dann kommt es schon darauf an, glaubhaft zu machen. Wenn da nichts weiter dazukommt, dann ist das kein neu dazugekommener Tatverdacht. [] Sie schreiben ja immer, aber dadurch wird es nicht wahr.
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: … mit Nichtwissen bestreiten …
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Frau Becker sagt aber gar nichts.
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: Im Zusammenhang mit der Verhaftung. Ein Ermittlungsverfahren besteht, also auch ein hinreichender Tatverdacht.
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Ein Alkoholiker, der Geld bekommt, und der sagt dann irgendwas, immer dasselbe.
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: Es wird aber ermittelt.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Akte wird da liegen, und nichts wird getan.
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: Dann könnte man die auch schließen.
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Es gibt keine neuen Erkenntnisse, auch nicht mit DNA. Bei einem Ermittlungsverfahren braucht man keinen hinreichenden Tatverdacht. Der Amtsermittlungsgrundsatz gebietet, dass schon vorher ermittelt werden muss.
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: []
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Frau Becker sitzt nur da und schweigt. Und damit ist sie auch gut beraten.
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: Es geht um Mord, der seit Jahrzehnten nicht aufgeklärt ist. An dem Thema besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Es wird noch immer ermittelt. Mit Resozialisierungsschutz kann man da noch immer nicht kommen.
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Sie sind ja irgendwie resistent gegen Argumente.
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: Sie ja auch.
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Nee. Er hat seine Strafe komplett verbüßt, im Unterschied zu Frau Becker. Es gibt bei ihm keinen Strafrest.
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: []
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Sie hören nicht zu. Ich habe bei ihnen aber die Hoffnung noch nicht aufgegeben. [Doziert weiter über Verfahrenstechnisches.]
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: Es gibt ein aktuelles Ermittlungsverfahren in einer Mordsache.
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut.
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um ein neues Foto.
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Nein, es gab kein neues Foto. Das ist altes Archivmaterial.
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: Es geht um Mord, der seit zwanzig Jahren nicht aufgeklärt ist.
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Was unterscheidet diesen Fall von dem aus dem Jahr 2008? Beantworten sie doch bitte aus Höflichkeit die Frage des Vorsitzenden.
Antragsgegner- / Beklagtenanwaltin Dr. Müller: []
Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Damals haben sie sogar Vertragsstrafe versprochen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: … neues Verfahren … einzeln würdigen …
Es wird die Bestätigung der Einstweiligen Verfügung beantragt.
Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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