27 O 250/09 - 14.05.2009 - Anforderungen an die Orthopäden
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] orthós vs. NDR
14.05.09: LG Berlin 27 O 250/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht um einen Bericht des NDR, über vorhandene oder nicht vorhandene Zusatzqualifikationen von Orthopäden - orthós die Orthopäden am Wittenbergplatz GbR - und ob und wie diese nachgewiesen sind oder sein müssen und ab wann dann vor diesem Hintergrund zusätzlich praktiziert werden darf.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann, RA Reich
Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche Sigle, RA Fricke und Justitiar Sieckmann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
14.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht hier um die Berichterstattung des NDR über möglicherweise dubiose Praxis von Ärzten, Orthopäden. Zum MTR schicken und dann selbst auswerten. Es gibt die Meinung, dass das gegen das Berufsrecht verstößt.
Klägeranwalt Reich: Aufgrund der Sozialgesetzgebung kann das enger ausgelegt werden. Ich habe heute noch mal mit der Ärztekammer telefoniert. Die sagen, es verstößt nicht gegen das Berufsrecht. Nirgends wird gesagt, dass nur dann ausgeübt werden darf, wenn ein Titel erworben worden ist.
Beklagtenanwalt Fricke: Wir haben sorgfältig recherchiert. Kein Orthopäde in Berlin praktiziert mit diesem Fachtitel.
Klägeranwalt Reich: Darum geht´s gerade – er dürfte aber.
Beklagtenanwalt Fricke: … kein Anlass, von Bewertung abzusehen … haben Möglichkeit gehabt …
Klägeranwalt Reich: Völlig falsch. Es ist nur eine Fangfrage – „bestätigen sie uns, dass sie den Titel nicht führen“. Der Mann hat für den Bericht etwas vorgetäuscht [Tester gab sich als Patient aus].
Beklagtenanwalt Fricke: Das war ein Ärztetest.
Klägeranwalt Reich: Das genau ist das Thema. Wenn etwas gefunden wird, kann man dem Arzt doch keinen Vorwurf machen, wenn er der Sache nachgeht. So fängt es doch an.
Beklagtenanwalt Fricke: Täuschen ist das falsche Wort.
Klägeranwalt Reich: […] Es ist die Frage, wie weit ein Arzt beim Abchecken geht. Wirtschaftliches Interesse vorherrschend? Die Kernaussage ist: Es wird etwas gemacht, was man nicht darf – das ist falsch. Das Ganze ist ja fachspezifisch. Die Gebietsgrenzen werden durch Weiterbildung nicht erweitert.
Beklagtenanwalt Fricke: Merkwürdig. Danach darf man doch mehr machen.
Klägeranwalt Reich: Das ist wieder ein falscher Ansatz. Wenn der Fachkundenachweis positiv ist …
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es kann ja nicht sein, dass eine neue Ordnung gemacht wird und alle vorher erworbenen Fachkenntnisse dann weg sind. […]
Beklagtenanwalt Fricke: Es gibt keine Übergangsvorschriften für Altfälle.
Klägeranwalt Reich: Unser Mandant durchläuft das Prüfungsverfahren, meine Fresse!
Beklagtenanwalt Fricke: Ja, aber er hat es noch nicht.
Klägeranwalt Reich: Nur eine nachträgliche Bestätigung. Die Ärztekammer hat mir heute bestätigt, dass sie nicht gegen Orthopäden vorgeht, die keinen Titel haben, aber dennoch [auf diesem speziellen Feld] praktizieren.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Sache ist sehr komplex. Wir werden nachdenken.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.
[bearbeiten] Kommentar
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[]Kategorie:Fricke]]