324 O 458/08 - 13.03.2009 - Peer Steinbrück vs. Ryanair

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Ryanair warb mit einem Bild des Politikers und legte diesen über eine Sprechblase die folgenden Worte in den Mund: Fliegt mit Ryanair schon ab 10 Euro

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[bearbeiten] Peer Steinbrück vs. Ryanair Ltd.

13.03.09: 324 O 458/08 Peer Steinbrück vs. Ryanair Ltd.

Peer Steinbrück ist offenbar Neuling bei den Zensurkammern. Auch im Internet konnten wir nichts finden. Dagen sind Geldansprüche von Politikern der Beklagten - der Ryanair Ltd. - nicht unbekannt.

Der Presse entnehme wir, dass Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy und dessen Frau Carla Bruni den Billigflieger Ryanair verklagt hat, und exakt 60.001 Euro von Ryanair erhielt.

Steinbrücks Anwalt Herr Michael Nesselhauf klagte auf 25.000 EUR, möchte das jedoch nicht in die Taschen des Klägers fließen, sondern einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen. Im Internet finden wir die Meldung, dass es die Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen sein soll.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Nesselahuf pp.; RA Michael Nesselhauf
Beklagtenseite: Kanzlei: Alpers pp.; RA'in Gariasch

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wollen Sie gar nichts zahlen?

Beklagtenanwältin Garich: Wir haben eine Zahl: 12.000. Wuie meinen, es ist ein gutes Angebot. … Diese Werbung .. .

Der Vorsitzende Wir haben Bruni.

Beklagtenanwältin Garich: Den Fall kenne ich nicht. War ein Politiker. Hat nur 1 EUR eingeklagt. … Schachzug …

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Hat nur einen Euro eingeklagt. Ich möchte nur wissen, dass mir Schmerzensgeld zusteht.

Beklagtenanwältin Garich: Bei Bruni war es der private Bereich. Bei uns geht es um einen politisch aktuellen Fall. So dass man nach deutschem Recht … .

Der Vorsitzende Da ist man so nebeneinander und kommt nicht zusammen.

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Wenn schon, die Beträge sind so lächerlich. … Es ist …

Beklagtenanwältin Garich: Die Beklagte kommt aus Irrland.

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Interessiert mich nicht die Rechtslage in Irrland.

Beklagtenanwältin Garich: 12.000 wären angemessen und wir hätten die Sache vom Tisch.

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Wir waren schon höher. Darunter gehen wir nicht. Interessant wäre es, wenn die Satire ein tagespolitisches Ereigenis gewesen wäre. Was der OLG, der BGH sagt, können Sie sich das leisten? Nach den Fällen … .

Der Vorsitzende Was ist mit den Kosten? Wenn man sich auf 17.500 einigen wird, was ist dann mit den Kosten?

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Habe ein Auskunftsbegehren. 2/3 Beklagte, 1/3 Kläger.

Beklagtenanwältin Garich: … .

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Habe Sie schon verstanden. Nein.. … Jetzt kriegst Du noch die Hälfte.

Beklagtenanwältin Garich: Ich muss das [dem Justiziar] übersetzen.

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Bei Ryanair müsste genügend Luft vorhanden sein. Die Rechtssprechung des BGH erscheint mir immer unverständlicher. Es kann nicht schaden, wenn man da unterschiedliche Fälle hat. Bohlen ist anders.

Beklagtenanwältin Garich: Finde, dieser Fall ist nicht eindeutig. Es gibt einen Bezug zum politischen Ereignis, zu der Budget-Entscheidung.

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Muss er sich verwenden lassen? Das ist das Grundproblem. Darauf stützen sich die Verfassungsbeschwerden. Satire. Was ist Satire? War früher sorgfältiger.

Der Vorsitzende: Haben wir eine Perle vom BGH erhalten. Das mit der Rätselzeitung Günter Jauch ist sicher erfolgreich … mit seiner Sache. Das LG und OLG habe gesagt, es gibt keine Zahlungsansprüche. Der BGH hat zurückverwiesen uind sagt, es gibt ei e Lizenz. Es war nicht wahsinnuig viel am Bericht. Den BGH-Text haben wir och nicht.

Anmerkung des Berichterstatters [BGH, Urteil vom 11.03.2009 - Az. I ZR 8/07; Vorinstanzen: LG Hamburg Urteil vom 09.06.2006 Az. 324 O 868/05, OLG Hamburg, Urteil vom 05.12.2006 - Az. 7 U 90/06,].

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Soll überwiesen werden an eine gemeinnützige Einrichtung.

Der Vorsitzende: Möchten Sie abklären?

'Beklagtenanwältin Garich und der Justiziar verlassen den Gerichtssaal.' Inzwischen werden zwei andere Sachen verhandelt.

Der Vorsitzende: nach Wiedereintritt der Beklagtenvertreter Wie ist es damit?

Beklagtenanwältin Garich: 15.000 EUR, 1/3, 2/3.

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Dann aber volle Kostenübernahme.

Richter Dr.Link: Wo liegt das wichtigste Interesse, ob 10.000 oder 17.500?

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Man kann nicht dauern .. .

Der Vorsitzende: Dann bleiben Sie solange hier. Wir haben nichts vor.

Richter Ritz: Man ist nicht weit auseinadner.

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Man kann nicht immer weiter an der Schraube drehen.

Beklagtenanwältin Garich: Wir können nicht … . Beide können damit leben .

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Leben? Kann man nur überlassen … .

Der Vorsitzende: Habe eine Riesenidee: 16.250.

Beklagtenanwältin Garich: … .

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Was Sie mir hier erzählen, könne Sie sich selbts erzählen.

Der Vorsitzende: Grandiose Idee. Die Hälfte.

Beklagtenanwältin Garich: O.k.

Steinbrückanwalt Nesselhauf: O.k.

Der Vorsitzende:diktiert Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Sodann schließen die Parteien den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich an eine von dem Kläger genannte gemeinnützige Organisation 16.250,00 EUR zu zahlen.
2. Von den Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger 1/3 und der Beklagten 2/3 zur Last.

Beklagtenanwältin Garich: Generalquittung?

Steinbrückanwalt Nesselhauf: Streitwert?

Der Vorsitzende: Vorgespielt und genehmigt.

Beschlossen und verkündet:

Der Streitwert wird auf 45.000,00 EUR festgesetzt. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert des Hauptsache.

[bearbeiten] Kommentar

Hat sich das für Peer Steinbrück gelohnt? Hat ihn die Sprechblase Fliegt mit Ryanair schon ab 10 Euro wirklich gestört? Hat er was gegen Ryanair oder die Vermarktung von Politikern? Wir wissen das alles nicht.

Es gibt jedenfalls ein neues Verfahren, welches den Werbern als Kalkulationsgrundlage dienen kann. Die Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen erhält 16.250,00 EUR, falls es stimmt, dass diese auserkoren ist. Peer Steinbrücvk zahlt dafür, falls er nach RVG abrechnet, so an die 3.000,00 EUR. Anwälte und Richter erhalten von Ryanair an die 8.-9.000,00 EUR.

Unser Finanznminister hat somit eine Umverteilung der von Ryanair erwirtschafteten Mittel und seines eigenen Einkommens erwirkt: 16.250,00 EUR an die Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, 8.-9.000,00 EUR an die Juristen und die Justiz.

Ob der Rechtsstaat damit attraktiver und rechtssicherer wurde, steht in den Sternen. Wir wissen auch nicht, ob aus diesem kleinen in Hamburg beobachteten Atom der von unserem Finanzminuister erzwungenen Finanzflüsse, Schlüsse gezogen werden können über die Pläne der heute erforderlichen Finanzflussumleitungen, für welche dem Kläger ein ganzes Ministerium und seine Partei zur Verfügung stehen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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