27 O 885/08 - 29.10.2009 - Gebühren für gleichartige Verfahren
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[bearbeiten] Tsch. vs. Sächsische Zeitung GmbH
29.10.09: LG Berlin 27 O 885/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um Gebührenberechnungen seitens verfahrensbeauftragter Anwälte.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Frau Anne Kathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Spyros Aroukatos und Partner; RA Aroukatos
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
29.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Frau Becker: In der Sache wollen wir nicht wieder alles von vorn aufrollen. Die Richtigstellung wurde angesprochen. Die Berichterstattung war falsch und ist richtigzustellen. Die Frage, ob ein ergänzender Beitrag ausreichend ist, war schon erledigt. Jetzt geht es aber um eine Klageerweiterung. Warum soll … mit rein in die Klage? Das versteht kein Mensch. Ist das rauszunehmen?
Klägeranwalt Eisenberg: Ja.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Im AZ 27 O 885/08 sind die Abmahnkosten. Irgendwo müssen sie die zurücknehmen.
Klägeranwalt Eisenberg: Ergänzende Berichte.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Zweimal die Abmahnkosten geltend machen?
Klägeranwalt Eisenberg: Das ist die Logik der doppelten Sekunde. Ich will Sicherungsmittel hier zurücknehmen. []
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Eine Sache ist entschieden: Print und t-online. Offen sind noch Unterlassung und Widerruf. Ist das eine Entscheidung oder mehrere?
Klägeranwalt Eisenberg: Es gibt eine Entscheidung des Hanseatischen Gerichtshofs, das hatte ich ihnen geschrieben.
Vorsitzende Richterin Frau Becker [zum Kägeranwalt]: Nachdem ich ihren network-Schriftsatz gelesen habe, möchte ich mich dazu nicht äußern.
Beklagtenanwalt Aroukatos: []
Klägeranwalt Eisenberg: [] Ich werde hier auch keine Anträge zurücknehmen. [] Bei den Drucksachen besteht eine ähnliche Problematik. Dies hier ist ein Altfall für die Gebührenabrechnung.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Kosten nur nach Verfügungswert.
Beklagtenanwalt Aroukatos: []
Klägeranwalt Eisenberg: []
Beklagtenanwalt Aroukatos: Ich muss doch sehr bitten! € 1.400,- der RUV Neiße. Alle Beträge sind zu Lasten von Herrn Tsch. vollstreckt worden.
Klägeranwalt Eisenberg: Ich will nichts weiter sagen, sonst fangen sie wieder an zu krakeelen, wollen mich sehr bitten. Das mache ich nicht.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: []
Klägeranwalt Eisenberg: Hier wäre eine einfache Logik angebracht gewesen, aber es wurde nicht danach verfahren.
Beklagtenanwalt Aroukatos: Ich werde ihm nicht nachlaufen.
Klägeranwalt Eisenberg: Nee.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Jetzt noch mal gesagt, wie es gegangen wäre.
Klägeranwalt Eisenberg: Nee, er hat das Geld schon eingesackt. Sie sind ja zu einem Vergleich nicht bereit.
Beklagtenanwalt Aroukatos: []
Klägeranwalt Eisenberg: Es ist sinnlos, mit ihnen über einen Vergleich zu verhandeln. Sie exekutieren hier ihre Rechthabereien.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Es wäre immer noch besser, über den Betrag zu reden.
Klägeranwalt Eisenberg: []
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Das ist immer ins Ermessen gestellt.
Klägeranwalt Eisenberg: … unterschiedliche Störer, die in unterschiedlichen Medien arbeiten. Nur eine Gebühr … Lieber mal endlich den Streit in der Hauptsache erledigen. Die Gebühren danach regeln.
Beklagtenanwalt Aroukatos: []
Vorsitzende Richterin Frau Becker: []
Beklagtenanwalt Aroukatos: []
Klägeranwalt Eisenberg: Ich will einfach wieder weggehen … Spendierlaune … Sie müssen gar nicht schnippisch sein, dass ihnen das durchgerutscht ist … Prozesskostenhilfe … Schlaumeier hält zurück …
Beklagtenanwalt Aroukatos: Seit wann muss die Presse ihre Informanten mitteilen?
Klägeranwalt Eisenberg: Da würde ich an ihrer Stelle die Hand vom Mund wegnehmen, da lügt´s sich besser.
Beklagtenanwalt Aroukatos: Das müssen sie wissen … im Übrigen rüge ich die verspätete Schriftsatzüberreichung und widerspreche der beantragten Fristverlängerung.
Am Ende der Verhandlung wurde ein Verkündungstermin angekündigt.
[bearbeiten] Kommentar
Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung über die mögliche Verwicklung eines Pfarrers in eine Selbstmordserie zu DDR-Zeiten im Umfeld des Görlitzer Teekellers der Kirche.
Der Kläger führt viele Verfahren. Sein Ahwalt Johannes Eisenberg verdient ganz gut dabei. Die Berliner Zensurkammer bestimmt die Wahrheit.
- 27 O 1139/07 vs. Dresdner Magazin Verlag GmbH - 29.04.2008
- 27 O 878/08 vs. Beulich
- 27 O 885/08 vs. Sächsische Zeitung GmbH - 26.05.2009
- 27 O 885/08 vs. Sächsische Zeitung GmbH - Gebührenstreit - 29.10.2009
- 27 O 924/07 vs. Beulich - 28.05.2009
- 27 O 983/08 vs. Sächsische Zeitung Gmbh - 26.05.2009
- 27 O 1188/08 vs. Verlag Dresdener Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG - 26.05.2009
- 27 O 1188/08 vs. Verlag Dresdener Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG - Gebührenstreit - 29.10.2009
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.Kathegorie:Gebühren