27 O 1196/08 - 12.03.2009 - keine Geldentschädigung; Xenitidis vs. RTL Television GmbH
Aus Buskeismus
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Xenitidis vs. RTL Television GmbH
12.03.09: LG Berlin 27 O 1196/08
Terminrolle 12.02.09 Landgericht Berlin, ZK 27
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richter am Landgericht: Herr von Bresinsky
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei esb Meier-Garweg
Beklagtenseite: Kanzlei Graf von Westphalen
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
12.03.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir haben uns die DVD noch mal angeguckt, wo sie vor einem imaginären Pädophilen flüchtet. Eine Geldentschädigung halten wir für vollkommen ausgeschlossen. Das, was RTL in der Sendung zeigt, ist weitgehend freie Meinungsäußerung. Beim besten Willen ist keine schwere Persönlichkeitsverletzung zu erkennen. Es sind alles zulässige, anlassbezogenen Zitate, die gemacht werden. Keiner würde auf die Idee kommen, seine Tochter für ein Video zu nehmen.
Klägeranwalt Meier-Garweg: Ich selbst finde das Werk persönlich auch nicht so besonders, aber das ist etwas anderes. Das nehme ich mit Erstaunen zur Kenntnis. Hier handelt es sich nicht um kritische Berichterstattung über den Film. Ich kann die Auffassung des Gerichts nicht teilen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann entscheiden wir das.
Zum Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.