27 O 156/09 - 16.04.2009 - Roland Kaiser und seine Fans
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Roland Keiler vs. Van den Akker
16.04.09: LG Berlin 27 O 156/09
Terminrolle 16.04.2009, Landgericht Berlin, ZK 27
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um Behauptungen, in denen ein Verwandtschaftsverhältnis zur Seite des Klägers, in der Öffentlichkeit bekannt unter dem Namen Roland Kaiser, dargestellt wird.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Diekmann
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Kläger-/Antragstellerseite: Kanzlei Dr. Stach; RA’in Frau Dr. Stach
Beklagten-/Antragsgegnerseite: Kanzlei Steinmann; RA Sterinmann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
16.04.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wie wollen wir verfahren? Vielleicht warten wir, bis die Kammer entscheidet. Der Antragsgegner hat kein Interesse daran, das weiter öffentlich zu behaupten.
Beklagten-/Antragsgegneranwalt Steinmann: Vorschlag: Die Antragsgegner verpflichten sich, nicht mehr öffentlich zu behaupten, dass sie die Halbschwester des Klägers ist, solange nicht feststeht, dass es doch wahr ist.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt.
Beklagten-/Antragsgegneranwalt Steinmann: Haben eine Erklärung abgegeben, dass sie diese Äußerung nicht mehr tätigen werde.
Kläger-/Antragstelleranwältin Frau Dr. Stach: Sie produzieren doch unglaubliche Kosten. Das verstehe ich nicht.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das Kammergericht sollte entscheiden.
[…]
Beklagten-/Antragsgegneranwalt Steinmann: Keiler hat außerdem Anzeige erstattet, wegen vermeintlichen Stalkings.
Kläger-/Antragstelleranwältin Frau Dr. Stach: Ich kenne meinen Mandanten gut. Mein Mandant ist ja sehr fanorientiert, aber das …
Beklagten-/Antragsgegneranwalt Steinmann: Jetzt habe ich Frau van den Akker dazu gebracht, dass sie nichts mehr tut, außer das sie nachforscht. Ist das denn ein Antragsdelikt?
Kläger-/Antragstelleranwältin Frau Dr. Stach: Aber ihre Kosten sollen wir nicht noch tragen?!
Beklagten-/Antragsgegneranwalt Steinmann: Nein. Aber den Strafantrag zurückziehen und die Kosten gegeneinander aufheben.
Die Verhandlung wird unterbrochen zwecks telefonischer Rücksprache zwischen Kläger-/Antragstelleranwältin Frau Dr. Stach und ihrem Mandanten.
Kläger-/Antragstelleranwältin Frau Dr. Stach: Die Eheleute befinden sich in Diskussion betreffs der Güte-Variante.
Beklagten-/Antragsgegneranwalt Steinmann: Wir erhalten den Rechtsstreit aufrecht. Meine Mandantin streitet ab, in der Presse behauptet zu haben, sie sei die Halbschwester des Antragstellers (Ronald Keiler / Kaiser). Das wird sie auch nicht tun, solange sich nicht herausstellt, dass dem doch so ist. Andernfalls können wir eine Vertragsstrafe von € 5.000,01 festsetzen. Selbiges gilt für die Annahme, der berühmte Schriftsteller Slawomir Mrozek sei der leibliche Vater, solange nichts anderes nachweisbar ist.
Die Kläger-/Antragstelleranwältin Frau Dr. Stach nahm eine entsprechende Unterlassungserklärung an und erklärte im Hinblick darauf, das Verfahren in der Hauptsache für erledigt. Der Beklagten-/Antragsgegneranwalt Steinmann schloss dieser Erklärung an. Einzig über die widerstreitenden Kostenanträge bleibt den Parteienvertretern zu verhandeln.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.