28 O 385/10 - 15.09.2010 - Die Pseudoöffentlichkeit versteht Bahnhof

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Unbekannt


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft vs. Borath

Landgericht Köln Az. 28 O 385/10 VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft vs. Borath

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richter am Landgericht Reske
Richter am Landgericht Büch
Richter Dr. Müller

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Pauly und Partner
Beklagtenseite: Kanzlei xxxx
Auf der Beklagtenseite erschien ein Anwalt, der sich über seinen Familiennamen mit der Vorsitzenden unterhielt. Der Name selbst fiel direkt zu Beginn. Bei der Aufrufung der Sache wurde der Name leise und undeutlich ausgesprochen.
Name: Steinbügel(?)

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

15.09.2010: Berichterstater für die Pseudoöffentlichkeit H.M. und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Reske: ...9.9.2010.. Zahlung einer Geldentschädigung... ohne Beispiele zu sagen... einer Geldentschädigung... unter strengen Voraussetzungen... Persönlichkeitsrecht... Klage unabweisbar ist... Grundsätzlich... Veröffentlichung ... Persönlichkeitsrechtsverletzung ... für eine Zulässigkeit ... einer Unterlassung ... Ehefrauen, aber hier meinen wir nicht im Zusammenhang privater Bereiche nicht ohne Grund ... Scheidungstermin...

Beklagtenanwalt: ...ganz bewusst nicht.

Vorsitzende Richterin: ...so auch nicht... als Notwehrhandlung bezeichnen... bei weiteren Zeitschriften... wenn der Kläger... Öffentlichkeit informieren... sicher nicht... worauf es im Ergebnis ankommt... das Recht der freien Meinungsäußerung berücksichtigen... nicht aufgefordert... Widerruf... ist es auch so... in der ursprünglichen... nicht zu berücksichtigen... Klageerhebung... verstehen wir nicht so richtig... ohne Anwalt tätig geworden... nicht... veröffentlicht wurden die Beklagten... ZDF aufgegriffen... einmaliger Vorgang... der Kläger würde da... Darstellungen... es ist ja so erst auf ein Rechtsmittel hin... angesehen... nicht eine Frage ... thematisiert... schon nicht vergleichbar... hier nur ein Bild anlässlich einer Hochzeit... Trauungszeremonie... Presse ... bloß nicht ... wo sich das Paar einem Fotografen stellt ... ja, so sieht es aus ... wir haben Zweifel ob hier eine Geldentschädigung ...

Beklagtenanwalt: „ ... “

Vorsitzende Richterin: ... Gesichtspunkte ... Rechtsprechung ... das ist so ein bisschen das Problem ...

Klägeranwalt: ... Wertungsfrage auf ... eine Privatperson in einem Scheidungsskandal ... Foto ... genau das ist nicht der Fall. Daher ... in seinem Persönlichkeitsrecht schwer getroffen ... wenn ja auch der Ehemann einbezogen worden ... Dass selbst die Gegenseite ... in einem Vergleich ...

Beklagtenanwalt: ... im Lauf der ersten ... egal was nun in erster Linie ... OLG Koblenz geht ... Kosten Aufwand meines Mandanten ... Gericht in einer ganz andren ...

Vorsitzende Richterin: ...

Klägeranwalt: ... gekauft worden, für uns ausschlaggebend. Wir haben die ... auch nicht weiter verfolgt ...

Vorsitzende Richterin: ... Klage zurück ... Klagerücknahme ...

Beklagtenanwalt: ... endlich mal Schluss ... 3-einhalb Jahre

Richer Büch: ... wenn wir das heute entscheiden, dann ... nicht entscheiden ...

Vorsitzende Richterin: ... Kammer darauf hin ... eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gan z ... (Diktat) ... eine Geldentschädigung besteht ... dass in der ursprünglichen Berichterstattung ... 2-einhalb Jahre her ... und zum Zweiten ergeben hat ... die Verurteilung des Klägers ...

Richter Büch: „ ... “

Vorsitzende Richterin: (Diktat) ... eingebettet ist ... der Kläger stellt den Antrag ... aus der Klageschrift

Beklagtenanwalt: ... würde ich ungern ...

Vorsitzende Richterin: (Diktat) ... auf den Schriftsatz der Gegenseite ...

Beklagtenanwalt: Wären auch 2 Wochen möglich?

Vorsitzende Richterin: (Diktat) „ ... “

Einiges Hin und Her, vermutlich Formulierungsvorschläge beider Seiten

Ende der Verhandlung.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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