325 O 145/08 - 03.03.09 - Google blogger.com und blogspot.com unter juristischem Beschuss
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[bearbeiten] Fingerhut; Consys Immobilien vs. Google Hamburg; Google Germany u.a.
03.03.09: 325 O 145/08 Axel Fingerhut; Consys Immobilien vs. Google Hamburg; Google Germany u.a.
Klagen gegen Google haben wir oft erlebt, in Hamburg aber auch in Berlin, so dass wir sogar von dem Fall Fall Google bei den deutschen Gerichten sprechen können.
Google ist für die Hamburger Richter ein Greul. Alles kann bei Google gefunden werden. Damit ist Google eine Quelle zum Auffinden von Dauerverbreitern, eine Quelle für Abmahner, nicht minder als eine Quelle für Informationen, Aufklärung und Suche nach Gleichgesinnten, Aufbau von Strukturen. Profitieren tun ebenfalls die Geheimdienste.
Heute ging es um die Google-Blogs blogger.com und blogspot.com.
[bearbeiten] Corpus Delicti
Konkret geht es um den folgenden Artikel Coneon S.L. Palma de Mallorca gibt Rätsel auf in mallorcaaktuell.blogspot.com.
Einige zusätzlichen Informationen liefert Google über die Google-Suche. Gibt man bei Google „Axel Fingerhut“ ein, dann erscheinen unangenehme Snippets mit unwahren aber auch wahren Behauptungen. Auch diese Snippets wurden angegriffen. Insgesamt mehr als ein Dutzend Äußerungen.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Dr. Wölk
Richter am Landgericht Dr. Graf
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Schmitz pp..: RA Schmitz
Beklagtenseite: Kanzlei: Taylor Wessing; RA Wimmers, Justiziar Dr. Haller
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
[bearbeiten] 325 O 145/08 - 03.03.2009
Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Schulz: Ja, es geht um die Eidesstattliche Versicherung, von Frau L. Durfte die Klägerin zu 2 … . Das sind rechtliche Fragen, was ich oder wir … .
Klägeranwalt: … Fingerhut … Bin unsicher … .
Vorsitzender Richter Herr Schulz: Kann nicht Klägerin und gleichzeitig Geschäftsführerin sein. Wenn Sie sagen, es ist ein Einzelkaufmannunternehmen, und sie ist Inhaberin, dann ist es o.k.
Klägeranwalt: Ich muss anrufen. Ich weiß es nicht.
Klägeranwalt verlässt den Gerichtssaal. Nach Weidereintritt: Ja, es ist richtig. Bei der Klägerin zu 2 handelt es sich um Ines Fingerhut Die Klägerin zu 2 ist Ines Fingerhut, die in der Geschäftsbezeichnung unter … auftritt.
Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: Auf Bitten der Parteivertreter wird das Aktivrubrum dahingehend geändert, dass Consys Immobilien Management, Inhaberin Ines Fingerhut.
Eine vage Frage, die eine Rolle spielen könnte. Sie haben die Anträge so gestellt, dass beide … problematisch … .weil Frau Fingerhut persönlich durch die Äußerung nicht betroffen ist.
Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: Das Gericht weist darauf hin, dass die Klaganträge zu … dahingehend gefasst sind, dass beide Kläger … den Anspruch geltend machen,. aber die Klägerin zu 2 ist nur durch einige Äue0rungen betroffen.
Die zweite Frage. Wenn die Beklagte zu 2 haftet, so stellt sich die Frage der Verbreiterhaftung der Beklagten zu 1 in Deutschland als Störer … nicht ausreichend, weil die Gesichtspunkte nicht ausreihend begründet sind. … Bei Denic ist die Beklagte zu 2 registriert, aber ob sie gleich Störer ist? Der Admin C ist nicht Störer, mit Ausnahme … . Da sehen wir keine Ansatzpunkte zu den Anträgen selbst. … 11. Gibt es die noch?
Klägeranwalt: … nicht.
Vorsitzender Richter Herr Schulz In ´jedem Antrag wird erwähnt … Damit ist sie 2002 von der Bildfläche verschwunden. Das ist 7 Jahre her.
Klägeranwalt: Mag sein.
Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: Auf die Frage des Gerichts, dass in der Berichterstattung Consys-Betträge 2002 pleite gegangen sei, erklärte der Klägervertreter, das mag sein.
Klägeranwalt: Ist nicht wahr.
Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: … weiß ich nicht, kann nicht sein.
Klägeranwalt blättert in den Akten: .. ist nicht gesagt. Jedenfalls war es kein betrügerischer Bankrott.
Googleanwalt Wimmers: … .
Klägeranwalt blättert weoter in den Akten: .Muss ich noch Stellung nehmen?
Vorsitzender Richter Herr Schulz: Ja, ansonsten nehmen wir an, dass nach dem gegenwärtigen Streitstand … Sehen keine Anlass die Beklagte zu 2 als Störer gemäß StGB § 86 zu entlassen.
Beklagtenanwalt Wimmers: Wie kann ich es machen?
Vorsitzender Richter Herr Schulz: Dann muss ich entweder rausnehmen oder beweisen, wenn es weiter verbreitet werden soll. Eine Meinungsäußerung knüpft an bestimmte Vorgänge, Urkunden, belege, dass der Kläger zu 1 in Deutschland insolvent gegangen ist. Das kann man wohl nicht verbieten. Die Tatsachen, die bis jetzt vorgetragen worden sind, … .Betrug … . Der Einsatz von Wide Cards. Da haben wir kaum etwas, keine hinreichenden Grundlagen, die erhobenen Vorwürfe zu begründen.
Googleanwalt Wimmers: Wir sind der Auffassung, das deutsche Recht ist nicht anwendbar. Die [streitgegenständliche Seite] kommt von Mallorca in deutscher, englischer, und spanischer Sprache. Der eutsche wird meist extra angesprochen. Der Produkt Blogger ist ein technisches Produkt. Wen meint man zu sperren?
Googlejustiziar Haller: Wenn sich wirklich durchsetzen würde, dass jedes Land sagt, unseres Recht findet Anwendung auf dieses Produkt … .Immer wieder mit der Konsequenz, dass in dem Land das Ergebnis nicht einsichtbar ist.
Googleanwalt Wimmers: Wir haben in Deutschland die schlechtere Situation … China … .
Vorsitzender Richter Herr Schulz: Ist das vergleichbar?
Googleanwalt Wimmers: Meine nicht. Ich meine, man kommt in einen problematischen Diskussionskreis.
Vorsitzender Richter Herr Schulz: Das Blog-Angebot ist ein technisches Angebot?
Googleanwalt Wimmers: Aus unserer Sicht wendet sich der Blog nicht an die deutsche Leserschaft, andern an die Leserschaft auf Mallorca.
Richter Herr Graf: Warum kann man nicht nach der IP-Adresse den Zugang sperren?
Googlejustiziar Haller: Es ist eine relevante Frage. Bei diesem Produkt geht das nicht. Bei YouTube geht das.
Richter Herr Graf mach Zensurvorschläge: Sie können doch dem Server sagen, an welche IP-Adressen keine Suchergebnisse verschicken, die nicht den verschiedenen Rechtsordnungen entsprechen.
Googleanwalt Wimmers: Sie haben kein technisches Sachverständnis. …Bestellen Sie einen Fachmann, der Ihnen das erklärt. Ich bin kein Techniker.
Richter Herr Graf macht Zensurvorschläge: Es liegt am Serverprogramm. … IP-Anfrage .. . Das Ergebnis sagt, schicken sie oder nicht. Ich kann nicht einsehen, dass es nicht geht, dass an bestimmte IP nicht gesendet wird.
Googlejustiziar Haller: Beim Produkt-Design ist das nicht für jedes Land vorgesehen worden.
Richter Herr Graf: Ist eingerichtet für deutsche Blogs, dass diese nur für amerikanische Nutzer gedacht sind?
Googlejustiziar Haller: Dass es ein sprachlich unterschiedliches Interface gibt, ja. Aber das heißt nicht, für jedes Land.
Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: Hinsichtlich den Punkten, dass das Blog-Angebot auf einer technische Funktion beruht … berufe ich mich auch auf den instruierten Sachbearbeiter der Beklagten zu 2.
Googleanwalt Wimmers: … Sie haben angeregt, die Beiträge einfach ’runter zu nehmen. Meine Mandantin … Meinungsäußerungsfreiheit … Das was Sie vorschlagen bedeutet, auf Verdacht .. .. Die Beweislast … nur beim Verletzer. Kann nicht übertragen werden auf den Störer. Es geht insgesamt um Äußerungen im Rahmen … Kläger. Der kann klären. Bisher war der Vortrag, es sei unwahr, immer sehr allgemein. Wenn Sie die Beweislast bei uns sehen, dann haben wir einen unsubstantiierten Vortrag.
Vorsitzender Richter Herr Schulz: Kreditkarteneinsatz .. Wie der einzelne .. Der Kläger kann nicht für alle Häuser auf Mallorca verbieten. Kann auch nicht die Kredirkartenbelegevorlegen. Hat keine. Er alles und jedes, geht nicht.
Klägeranwalt: Pleitier. Fingerhut sei geistig unterbelichtet. Was soll da bewiesen werden?
Vorsitzender Richter Herr Schulz: Tatsachenbehauptungen. … Meinungsäußerung … Wie werden nicht alles über einen Kamm scheren, sondern sorgfältig differenzieren.
Googleanwalt Wimmers: Die Begriffe Betrug – habe BGH gelesen – werden verwnedet mit srafrechtlichem Verweis aber auch in einem anderen Zusammenhang..
Vorsitzender Richter Herr Schulz: … wie amn die des technischen verbreuters würdigt .. . Hürde … Wenn man diese nehmen würde, dann … in welchem Umfang ein Äußerungen unzulässig oder zulässig sind.
Schriftsatzfrist für den Kläger drei Wochen. Sind die Beklagten an einer grundsätzlichen Klärung der Frage interessiert?
Die Beklagtenvertreter ziehen sich zur Beratung in den Gerichtsflur zurück.
Googleanwalt Wimmers nach Wiedereintritt: Wir bemühen uns. Aber keine Lösung heute hier.
Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: Die zwishcen den Parteien geführten Verglöeichsverhandkungen füphrten nicht zum Erfolg. Klägeranträge … Beklagtenanträg: Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: 1.Der Kläger erhält Gelegenheit, … zu …binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.. … Bitte um eine Frist, was aus … geworden ist, ob die Gesellschaft insolvent geworden bzw. liquidiert worden ist. … 4. … . Wenn wir den technischen Hintergrund für aufklärungsbedürftig halten, dann kann … Halten im Augenblick nicht für nötig. Der termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Donnerstand, den 30.04.09, 12:00, Raum B316.
[bearbeiten] Urteil 325 O 145/08
Tenor
- I. Auf Antrag des Klägers zu 1) wird die Beklagte zu 2) verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland zu verbreiten:
- 2. „A.F. - Bankrotteur und Betrüger - wieder aktiv“,
- II. Im Übrigen wird die gegen die Beklagte zu 2) gerichtete Klage abgewiesen.
- III. Die gegen die Beklagte zu 1) gerichtete Klage wird abgewiesen.
- IV. Von den Gerichtskosten haben der Kläger zu 1) 41,5 %, die Klägerin zu 2) 50% und die Beklagte zu 2) 8,5 % zu tragen.
- Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) tragen die Beklagte zu 2) zu 17% und der Kläger zu 1) zu 83 %.
- Die Klägerin zu 2) trägt die hier erwachsenen außergerichtlichen Kosten selbst.
- Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen der Kläger zu 1) zu 50% und die Klägerin zu 2) zu 50%.
- Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen der Kläger zu 1) zu 40%, die Klägerin zu 2) zu 50% und die Beklagte zu 2) zu 10%.
- V. Das Urteil ist hinsichtlich der Verurteilung gem. obiger Ziffer I. (Unterlassung) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 6.000,00 vorläufig vollstreckbar.
- Hinsichtlich der Kosten (obige Ziffer IV.) ist das Urteil jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar;
und beschließt:
- Der Streitwert wird auf insgesamt € 71.000,00 festgesetzt. Der Wert der von dem Kläger zu 1) geltend gemachten Ansprüche wird auf insgesamt € 35.500,00 festgesetzt. Der Wert der von der Klägerin zu 2) geltend gemachten Ansprüche wird auf insgesamt € 35.500,00 festgesetzt. Der Wert der gegen die Beklagte zu 1) gerichteten Ansprüche beträgt insgesamt € 27.000,00. Der Wert der gegen die Beklagte zu 2) gerichteten Ansprüche beträgt insgesamt € 60.000,00.
Urteil mit Begründung 325 O 145/08
Google ist in Berufung gegangen.
[bearbeiten] 7 U 70/09 - 09.02.2010 Verhandlung
Richter
Vors. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Raben
Als beisitzende Richterin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe
Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Wir verhandeln heute die Internetsache. Es geht offensichtlich um die Störerhaftung. Wir haben uns das überlegt. Ein endgültiges Ergebnis können Sie von uns nicht erwarten. Dafür sind wir zusammen gekommen. Wir haben Google Germany. Die sind eindeutig keine Störer.
Kommentar Rolf Schälike: Im Klartext für die Michels: Verstecken sich Betrüger, so sind diese für unsere hochverehrten Richter keine Betrüger. Nur, wer sich erwischen lässt, ist ein Betrüger. Möchtest Du als Betrüger nicht erwischt werden, studiere Gesetze und die Mentalität der Richter. Lerne Worte, die Gedanken sowie die Logik zu verdrehen.:
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Dann stellt sich die Frage, ist der Admin C verantwortlich? Bei Denic muss es eine natürliche Person sein. Bei Google ist es Frau Tangermann. Admin C haften nicht. Wir sehen keinen Gesichtspunkt, wieso Google Deutschland in Haftung gehen muss. So hat es auch das Landgericht gesehen. Anders ist es bei Google International. Er ist der Hostprovider und betreibt die Suchmaschine. Mit der Suchmaschine brauchen wir uns nicht zu beschäftigen. Alles , was in den Snippets ist … ist nicht nötig. Snippets sind wie Überschriften, es gilt die Rechtsprechung für die Überschriftenleser. Es ist keine Verletzung.
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben gibt Ratschläge für Rechtsmissbrauch: Wenn es ein anderer Hoster wäre, müssten wir überlegen. Würde für uns keine Rolle spielen, weil es nur um gehostete Inhalte geht. Wir haben Bedenken zur Betroffenheit der Klägerin zu 2. Es kommt die Haftung des Host-Providers in Frage, wenn er seine Prüfpflichten verletzt hat oder auf Zuruf das Beanstandete nicht beseitigt hat. Er muss alles tun, damit das verschwindet. Muss seine Vertragsverhältnisse so gestalten, das der Inhalt rauskommt. Dann muss er … wirklich den Text erhalten, damit er handeln kann. Die Beklagte muss alles …. Es sei, Sie haben falsch abgemahnt. Frau Tangemann hat freundlicherweise die Kenntnis vermittelt, … wissen nicht um welchen Inhalt es sich handelt. Diese Abmahnung war verbunden mit dem Verbot, den Blogger zu informieren.. Man wollte Beweismaterial suchen und sichten. Erst im Prozess am 11.12.08 wurde die Erlaubnis erteilt. Erst da haben Sie erlaubt. Erst ab da besteht die Handlungspflicht des Host-Providers. Die Abmahnung war zu unpräzise. Man stritt und wusste nicht, um welche Inhalte es sich handelt. Hätte die Beklagte die Unterlassungserklärung abgegeben, wäre sie aus der Haftung raus. Es stellt sich die Frage: Muss der Abmahner dem technischen Verbreiter soviel Material geben, dass er sehen kann, es ist rechtswidrig. Das brauchte man nicht, weil das ganze Material offensichtlich rechtswidrig war. Wir hatten keinen Vertrag, den wir zu Grunde legen könnten. Es gilt der § 186 des StGB, die Beweislastumkehr. In der Form, wie das sonst bei Äußerungen ist, kann man vom Host-Provider nicht erwarten. Der weiß ja nichts. Der Kläger weiß es offensichtlich. Wovon die Rede ist, bleibt im Dunkeln. Ich sage nur das Minimum. Bietet Beweis an. Es fehlt die sachbezogene Darstellung. Muss nicht der Betroffene mehr darlegen? Es ist so wie mit der Erfindung der Kreditkarte, man kann sagen, hatte keine Kreditkarte. Hält sich in der Klage bedeckt. Es ist nicht gekommen. Auch nach der Ansicht des Landgerichts. So wollen wir vermutlich mit dem Host-Provider umgehen. Wir haben verschiedene Äußerungen. … hat auf betrügerische Pleite gespielt. …. Insolvenz … . Hierzu trägt der Kläger wenig vor. Müssen wir das nehmen, was uns das Bundesverfassungsgericht vorgibt. Weiter auslegen … In die Pleite geschlittert, kann auch bedeuten, dass man in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. … Dafür spricht …. Übertagung auf diese Firma, Vollstreckungsvereitelung. In die Pleite getrieben, kann man also sagen. Die Familie P. Muss mehr sagen bei einem Hoster. … Warum sagt der Kläger nicht, hat er… sitzen dort Leute? Es ist ein ungeschriebenes Blatt, ist eine Bewertung. … der Geschäftsführer hat die GmbH in die Insolvenz getrieben. Es ist ein aggressiver Ton, ist irgendwie vom Artikel 5 gedeckt. Dann kommt was von diesen Häusern, die angeboten werden. Dazu sagt der Kläger gar nichts. Dann die Schecks, die alle nicht gedeckt waren. Das stimmt. Sie sagen, diese wurden zu früh eingelöst oder Sagt zu wem … Führt die Ehefrau. Das ist nicht ehrenrührig. Es ist unerheblich. Dass die Frau die Geschäfte führt, ist unstrittig. Man weiß nicht, ob alles stimmt. Da hält uns der Kläger im Dunkeln. Der Beklagte kann nicht auf ersten Zuruf beseitigen. … In irgendeiner Form, wenn auch nicht rechtlich mit der neuen Firma … als Mitarbeiter .. Fingerhut wird persönlich genannt. Man kann auch von einem Mitarbeiter sagen, es ist seine Firma. Acht Millionen verbraten. Heißt ja nicht, dass er betrügerisch das Geld den Leuten weggenommen hat. Er bestreitet nur. Hätte sich präziser äußern müssen. … Beseitigungsanspruch gibt es nicht. Schadensfeststellungsanspruch scheitert schon daran. Beim Host-Provider kommt es nur darauf an, ab dem Zeitpunkt war es klar, um welche Inhalte es geht. Schadensersatzanspruch gibt es erst ab Dezember 2008. Sie sagen selbst, der Schaden im Jahr 2008 …. . Die Berufung des Beklagten … Verwendung von Kreditkarten … Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass das der Hammer ist. So durfte Ihre [des Klägers] Berufung nicht begründet sein. Zur Berufung des Beklagten. Snippels – Sie müssen auf die Seite schauen. Dass Pleitier, ist unschön, ob es stimmt … Es ist ein Intelligenzproblem … es ist eine Bewertung des Verhaltens. Ist von den Fakten her nachvollziehbar. Betrüger ist etwas schwierig. Da die Schecks alle nicht gedeckt waren, kann man Betrüger sagen. Artikel 5 des Grundgesetzes. Nur das mit den Visakarten bestimmt … Der Kläger sagt … . Wir neigen dazu, die Berufung des Beklagten zurückzuweisen. Das konnte der Kläger noch sagen. Es ist auch ehrenrührig. Kann von der Beklagtenseite nicht belegt werden. Es stellt sich das Problem: Was kann Google Inc. tun? Das ist Ihr [Google] Problem. Dass der auch was tut, auf eine Beanstandung reagiert, ist klar. Möglicherweise den Blog abschalten. Vielleicht wirkt das auch, wenn man den Blog abschaltet. Die Frage nach den Snippels. Jeder, der die Seite anklickt, kann sehen, was auf der Seite steht. Der Schadensersatzanspruch war ab Ende 2008. Visakarten und n … Schaden ist entstanden … Halten wir für abwegig. Das sind unsere vorläufigen Ergebnisse. Es ist schwierig. Es ist Neuland, immer noch Neuland.
Klägeranwalt Lasarow: Hier wird etwas verbreitet. Begründung gegenüber einer Institution. Ich muss aus meiner Privatsphäre …. Acht Millionen, Schecks …. Welchen Bezug hat das zu P. Die Leute, die das weiterhin lesen, kriegen das nicht mit. Der Prozess zieht sich über Jahre. Ob dem Kläger ein Schaden entsteht oder nicht … Artikel 5 wird ... hoch gehalten …. Wenn es nicht reine Schmähkritik ist. .
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Wir sprechen von der Beweis- und Darlegungslast. Der Hostprovider haftet nur sekundär, der eigentliche Verletzer muss haften. Wie sagen ganz …, dass man über die Suchmaschinen berechtigte Artikel beseitigt werden. Das geht nicht.
Klägeranwalt Lasarow: Ab Kenntnisnahme. Es stellt sich die Frage, wie viel Kentnis muss ich über die Privatsphäre von mir geben?
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Auch uns müssen Sie das sagen. Uns müssen Sie bedienen mit mehr Sachinformationen.
Klägeranwalt Lasarow: Einer sagt, hast einen vergewaltigt. Wie soll ich … .
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Ist anders. Bei Visakarte sagen wir, hat keine Visakarte. Da wird es falsch dargestellt, muss mehr sagen. Wo kommen wir hin, was der Host-Provider alles berechtigter Weise aus dem Netz nehmen muss.
Klägeranwalt Lasarow: … Es ist eine Gesamtproblematik. Es ist eine Privatfehde. Anreihung von Daten beweist Diffamierung.
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Weshalb hatten Sie den Verursacher nicht in Anspruch genommen? Weshalb muss er es tun. Er kann es nicht. Es gibt den direkten Weg, sich an den Blogger zu wenden.
Klägeranwalt Lasarow: Das ist das Problem der neuen Medien. Verbreitet sich schneller. Inwiefern müssen wir Google Unternehmen über Privates informieren?
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Müssen nur Wimmers …. Läuft ganz ruhig rum.
Google-Anwalt Wimmers: Nein, nein. Visitenkarten … Das befindet sich nicht im Host, nur im Beitrag. Es sind drei Ansätze, die sich mit dem Zahlungsverhalten des Klägers zu 1 beschäftigen. Zur rechtlichen Bewertung im Gesamtkontext. Allein … wenn auch der Ton. Es hängt ab von den tatsächlichen Gegebenheiten.
Google-Anwalt Wimmers: Nein, ist eine Karte gesperrt worden. Mehr kann er nicht sagen.
Google-Anwalt Wimmers: Mehr sagen kann er. Zum Beispiel, Visa angeschrieben und die haben bestätigt … .
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Das wäre Beweis. Wir sprechen über Darlegung. Wir gehen nicht so weit, dass der Beweis umgekehrt werden muss.
Google-Anwalt Wimmers: Das will ich gerade gesagt … Wir sagen … . Wie wollen Sie die Beweise liefern? Umkehr nach §b186 für Teilnehmer und Täter. Wir sind ein unbeteiligtes Unternehmen. Wie asollen wir es beweisen? Scheint uns nicht möglich zu sein.
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Nehmen wir an, man kriegt den Blogger nicht zu fassen. Da wird der eigentliche Verletzer nicht zu fassen sein.
Google-Anwalt Wimmers: Man kann eine einstweilige Verfügung erreichen.
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Man muss wissen, wo er wohnt.
Google-Anwalt Wimmers: Das Problem besteht darin, wie können wir feststellen, was erlaubt ist und was nicht? … Handel mit Schrottimmobilien. Im Internet sind solche Warnungen zu schützen.
Kommentar Rolf Schälike: Google-Anwalt Wimmwers irrt wahrscheinlich. Weder die Hamburger Zensoren noch die deutschen führenden Politiker sind an solchen öffentlichen Warnungen interessiert. Internet und Google sind denen unheimlich.
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Es gibt genau so schützenswerte Persönlichkeitsrecht. Es wird über die Nachbarschaft erzählt, weltweit.
Google-Anwalt Wimmers: Die BGH-Entscheidung sollte hinzugezogen werden.
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Haben wir davor gesehen.
Google-Anwalt Wimmers: Dummschwätzer.
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Stimmen wir nicht ganz zu. Wer gezielt sucht über seine Nachbar, der erfährt es. Ist schlimmer als wenn etwas in der Zeitung steht. Ja, gut, o.k. Ist immerhin in deutscher Sprache, es sind Deutsche.
Google-Anwalt Wimmers: Interessant Ihr Hinweis zur nachträglichen Haftung. Im Rahmen der Zumutbarkeit der Prüfungspflichten. Auch mein Mandant muss Rechtssicherheit haben. Vieles haben wir nur aus Kulanz zurückgenommen. Wir brauchen ein Urteil.
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Soll heißen, dass in der Sache entschieden werden soll? Die Formalien sind eingehalten. Anträge werden gesellt. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Dienstag, den 02.03.2010, 10:00. Wir werden uns alles überlegen.
[bearbeiten] Urteil 7 U 70/09
Urteil 7 U 70/09 vom 02,.03.2010
Tenor
- 1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 325 0 145/08, vom 22.5.2009, unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten zu 2) im Übrigen, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
- Auf Antrag des Klägers zu 1) wird die Beklagte zu 2) verurteilt,
- es bei Vermeidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,-- Euro; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen,
- im Bereich der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den Kläger zu 1) zu verbreiten:
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- 2. Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
- 3. Die Kläger tragen die Gerichtskosten sowie die Kosten der Beklagten beider Instanzen je zur Hälfte.
- 4 Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung von 3.000 €, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
- 5. Die Revision wird zugelassen.
[bearbeiten] BGH VI ZR 93/10 Urteil
25.10.11: BGH Versäumnisurteil VI ZR 93/10
Tenor
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 27. September 2011 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll und Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr für Recht erkannt:
- Auf die Revision der Beklagten zu 2 wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 2. März 2010 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten zu 2 erkannt worden ist.
- Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auchüber die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht
zurückverwiesen.
[bearbeiten] 7 U 70/09 - 25.03.2014 - Verhandlung
Richter
Vors. Richter am Oberlandesgericht Andreas Buske
Richter am Oberlandesgericht Meyer
Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe
Die Parteien
Klägerseite: RA Laserow (?)
Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; RA Wimmers, RA'in Heymann, instruierte Vertreterin
Verhandelt wurde das BGH Versäumnisurteil VI ZR 93/10
Speziell die Randnummern 29 - 31.
- 28 d) Danach kann ein Unterlassungsanspruch des Klägers derzeit nicht bejaht werden.
- 29 Nicht zu beanstanden ist die Auffassung des Berufungsgerichts, der Kläger habe hinreichend deutlich gemacht, dass es sich bei der beanstandeten Mitteilung betreffend die Verwendung der Visakarte um eine freie Erfindung handelte, so dass die Beklagte in eine Prüfung habe eintreten müssen.
- 30 Dies hat die Beklagte indes zunächst getan, indem sie über die Beklagte zu 1 in einen Schriftwechsel eintrat. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts widersprach der Kläger dem Angebot der Beklagten zu 1 vom 7. Februar 2008, die Abmahnung des Klägers an den Blogger weiterzuleiten, unter dem 8. Februar 2008 und erteilte der Klägervertreter erst nach Klageerhebung durch Schreiben vom 11. Dezember 2008 gegenüber den Beklagten die Erlaubnis zur Weiterleitung an den Blogger, was die Beklagte unverzüglich veranlasste. Hinsichtlich des weiteren Verlaufs stellt das Berufungsgericht lediglich fest, dass die Seiten weiterhin abrufbar blieben.
- 31 Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass die Parteien weiter hätten vortragen können und vorgetragen hätten, wenn sie die oben dargestellten Maßstäbe zu dem der Beklagten obliegenden Prüfungsvorgang in den Blick genommen hätten. Hierzu ist ihnen nunmehr rechtliches Gehör zu gewähren.
Richter Buske sah das Problem in der Formulierung: ... der Kläger habe hinreichend deutlich gemacht, dass es sich bei der beanstandeten Mitteilung betreffend die Verwendung der Visakarte um eine freie Erfindung handelte, so dass die Beklagte in eine Prüfung habe eintreten müssen.
Das wäre eine BGH-Vorgabe.
Der Streitwert dieses Berufungsverfahrens wurde auf € 1.250,- festgelegt.
Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 06.05.2014, 10:00
06.05.2014: Verkündung ausgesetzt auf den 24.06.2014
[bearbeiten] Kommentar
Was Google, dessen Geschäftsmodell auf täglich millionenfachen Rechtsverletzungen beruht, gegenwärtig zur Wahrung der Rechte von Verletzten anbietet, können Sie dem Brief vom 17.02.2009 an den Richter Dr. Steinmetz des Amtgerichts Hamburg-Mitte entnehmen.
Eine umständliche Prozedur. Interessant zu wissen wäre, wer sich erfolgreich dieser Prozedur schon bedient hat.
Die Sache ist interessant, weil sich die folgende Tendenz in der Hamburgwer Rechtsrechung abzeichnet:
- Google haften als Host-Provider sowie für die Snippets als auch für seine Blogs
- Google hat spätestens ab Kenntnisnahme die Prüfungspflicht
- Google kann untersagt werden, den Verursacher zu informieren
- Google mus mit wenig sachbezogenen Informationen auskommen, um seiner Prüfungspfliocht nachzukommen
- Die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf das Geschäft von Google, ist das Problem von Google
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.