324 O 616/09 - 15.01.2009 - Rechtsanwalt Theo Peaffgen obsiegt
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Theo Paeffgen vs. Zeitungsverlang Niederrhein GmbH, Klaus Wille und Manfred Hendriock
15.01.2010, 11:30 324 O 616/09
[bearbeiten] Corpus Delicti
12.11.2009 | 11:58 Uhr
Rechtsanwalt Theo Paeffgen erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Verlag der WAZ-Mediengruppe wegen Bericht zu Schalke 04
Bonn/Essen (ots) - Die Essener WAZ-Gruppe hat eine erste empfindliche Niederlage vor Gericht für ihre falsche und ehrabschneidende Berichterstattung in ihrer Ausgabe vom 26. November 2009 über die Rolle des ehemaligen Schalker Rechtsanwalts Theo Paeffgen im Zusammenhang mit der Schalker Finanzkrise kassiert.
Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts, bundesweit anerkannt für Ihre Rechtsprechung im Presserecht, erließ heute eine Verbotsverfügung gegen die Redakteure der Gruppe, Klaus Wille und Manfred Hendriock, sowie den Zeitungsverlag der WAZ. Die Verbotsverfügung untersagt dem Verlag und den Redakteuren weiterhin ungeprüft und unberechtigt Gerüchte aus Schalker Vorstands- und Aufsichtsratskreisen über Rechtsanwalt Theo Paeffgen zu verbreiten.
Sie hatten unter anderem behauptet, Schalkes ehemaliger Rechtsanwalt Theo Paeffgen sei die Quelle für Zeitungsberichte über die Finanzkrise des Clubs und verfolge damit eigene finanzielle Interessen.
(Beschluss vom 9. November 2009 der 24. Zivilkammer des LG Hamburg AZ: 324 O 616/09)
Die Geschichten von Wille und Hendriock wurden in der WAZ, der NRZ, der Westfälischen Rundschau und der Westfakenpost abgedruckt.
Sollten die Zeitungen oder ihre Redakteure Wille und Hendriock die falschen Behauptungen wiederholen, droht ihnen ein Ordnungsgeld im Einzelfall von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft insgesamt von bis zu 2 Jahre.
Konkret hat das Hamburger Landgericht den Zeitungen und ihren Redakteuren verboten,
- - durch Ihre Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, dass Rechtsanwalt Theo Paeffgen, Ex-Anwalt des Schalke 04, Quelle von Zeitungsberichten über die Finanzkrise des Clubs sei;
- - zu behaupten oder zu verbreiten, dass der Investmentbanker Stephen Schechter vom Verein Schalke 04 eine Generalvollmacht für Rechtsanwalt Paeffgen gefordert habe;
- - zu behaupten oder zu verbreiten, dass Paeffgen Honorare in Höhe von 5 bis 7 Millionen Euro entgangen seien, weil die von Schechter unterbreiteten Vorschläge vom Club abgelehnt wurden.
Die vom Zeitungsverlag und seinen Redakteuren verbreiteten Gerüchte über Rechtsanwalt Paeffgen, die mit der Verbotsverfügung des Gerichtes nun gestoppt wurden, waren Teil einer Rufmord-Kampagne gegen den Anwalt. Diese weiter zu verbreiten, ist nicht vom deutschen Presserecht gedeckt.
Der Zeitungsverlag der WAZ ist ein ehemaliger Arbeitgeber von Schalkes amtierenden Finanzvorstand Peter Peters. Schalkes Aufsichtsratsmitglied Peter Lange ist gleichzeitig Mitglied der Geschäftsleitung des Zeitungsverlages der WAZ.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Theo Paeffgen
Telefon: 0228 90 26 7 76
Quelle: www.presseportal.de
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Buske
Richterin am Landgericht Gabriele Ritz
Richterin Wiese
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Roger Mann
Beklagtenseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
15.01.10 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Antragsgegner-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 13.01.10. Der Antragsteller-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 15.01.10. Wir sagen Mal, was wir uns gedacht haben. Wir hätten die Tendenz nach der Vorberatung, die einstweilige Verfügung zu bestätigen. Ziffer 1: Eindruck zu erwecken, dass Rechtsanwalt Theo Paeffgen, Ex-Anwalt des Schalke 04, Quelle von Zeitungsberichten über die Finanzkrise des Clubs sei. Sie, Herr Dr. Dunckel haben recht, wenn die Passagen im Text auseinanderklaffen und dann in einem Zusammenhang zum Eindruck zusammengefügt werden. Kann man über den Bonner Anwalt Paeffgen berichten … dann wird der Bogen gezogen … Zum Schluss schließt sich der Bogen. … Wir haben noch ein Argument. Herr Paeffgen ist immer dabei. … wirft § 186 ab. Der Antragsgegner ist glaubmachungspflichtig. Das Gleiche kann zu 3 passieren. … von Paeffgen übersetztes Schreiben … Bevollmächtigung … Immobiliengeschäfte … mag eine Bevollmächtigung gegeben haben. Ein Generalvollmacht ist niemals verlangt worden. Der Glaubhaftungsmachungswert der B3 ist damit nicht besonders. Erschließt sich uns nicht. Zu 4. Wieso Honorar in dieser Höhe entgangen sein soll? … Deswegen wollen wir die einstweilige Verfügung bestätigen.
Beklagtenanwalt Dr. Till Dunckel: Fange Mal von hinten an. Honorar … ist nur bewusst … aber nicht bewusst, dass er das behauptete, dass Schechter und Paeffgen 7 Millionen entgangen sind. … mit Gesamtkonzept … 250 Euro/h … Auch das Anwaltshonorar summiert sich dann. …
Richterin Frau Ritz: Steht nirgends, dass Paeffgen als Anwalt beauftragt war …
Beklagtenanwalt Dr. Till Dunckel: … es gab ein laufenden Beratungsverhältnis … dann gefeuert worden.
Richterin Frau Ritz: In der eidesstattlichen Erklärung hat er geschrieben, dass er an einer Besprechung teilgenommen hat.
Klägeranwalt Dr. Roger Mann: … Kann nicht behaupten, entgangenes Honorar.
Beklagtenanwalt Dr. Till Dunckel: … wenn an vielen ... beteiligt gewesen .. . Wenn es mit den 5 Millionen nicht stimmt, dann muss der Mandant … .
Klägeranwalt Dr. Roger Mann: Hat er gemacht.
Beklagtenanwalt Dr. Till Dunckel: …dass Millionen erlaubt wurden.
Richterin Frau Ritz: Deswegen ist das Verbot.
Der Vorsitzende: Die Antragsgegner-Seite ist am Zuge. Die Antragsteller-Seite hat recht viel gebracht.
Beklagtenanwalt Dr. Till Dunckel: …wenig Informationen ….
….
Klägeranwalt Dr. Roger Mann: Schechter schlug vor, die Arena umzuwandeln. … Um weiter zu kommen, müsste ich Einiges aus dem Mandatsverhältnis offenbaren. … ist nicht von Herrn Schwechter verfasst … vom Antragsteller übersetzt und an den Verantwortlichen von Schalke übermittelt. Wir schreiben das, wenn das erheblich ist. Wir bitten um einen Hinweis des Gerichts.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.
Die Pseudoöffentichkeit verlässt den Saal, um die Verkündung in des Sache 325 O 200/09 zu hören. Nach Rückkehr war die Sache erledig und die Verkündung einer Entscheidung sollte am Schluss der Sitzung erfolgen.
[bearbeiten] Urteil 324 O 616/09
Verkündung, 12:45; Der Vorsitzende:
Urteilstenor
1. Die einstweilige Verfügung vom 09.11.09 wird bestätigt.
2. Die Antragsgegner haben die weiteren Kosten des Verfahrens jeweils zu 1/3 zu tragen.
3.Der Streitwert wird auf 97.500,00 Euro festgelegt.
[bearbeiten] Kommentar
Immer häufiger beobachtet die Pseudoöffentlichkeit, dass Anwälte, welche in der Regel auf der Antragsgegnerseite sitzen, inzwischen Abmahner und Kläger vertreten.
Der umgekehrte Fall kommt auch nicht selten vor. Die Antragsgegnerin wurde vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, bekannt als Vertreterin von dubiösen mehrfach verurteilten Geschäftsleuten, den Osmanis. Bekannt auch für die Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ihrer Mandanten und der bekannten VW-Sex-Affäre.
Unklar bleibt der Pseudoöffentlichkeit, weshalb der Beklagtenanwalt ein solch komplexes Thema im Verfügungsverfahren geklärt wissen wollte.
Bei einem Streitwert von 97.500 Euro hätte man auf den Widerspruch verzichten sollen und die Einleitung des Hauptsacheverfahrens beantragen sollen.
Der Verlag hätte Geld gespart und mehr Möglichkeiten gehabt, den Rechtstreit inhaltlich zu führen.
Vielleicht werden wir das irgendwann verstehen.
Heute sahen wir lediglich die finanziellen Interesse der Anwälte und einen falsch beratene Mandanten.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.