27 O 613/09 - 11.08.2009 - Räumung der Villa Monbijou
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Prinz von Preußen vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
11.08.09: LG Berlin 27 O 613/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung über die Räumung der Villa Monbijou.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Kalckreuth & Kollegen; RA v. Kalckreuth
Antragsgegener- / Beklagtenseite: Kanzlei Jaschinski Biere Brexl; RA Feldmann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
11.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht hier um die Berichterstattung über einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Räumung der Villa Monbijou. Soll jetzt generell nicht berichtet werden?
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: Im Allgemeinen wird in dem Stil berichtet „Prinz von Preußen schmeißt Onkel aus dem Haus“.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann wäre es besser, wenn es keine identifizierende Berichterstattung gäbe. Wenn das der Kern sein soll, dass nicht daraus hervorgehen soll, wer …
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: Es wird berichtet „…schmeißt armen, kranken Onkel aus dem Haus …“
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Eine Berichterstattung über den Räumungsstreit, durch die die Identifizierbarkeit möglich wird, soll verhindert werden. Die Monarchie ist seit 1918 abgeschafft. Der Antragsteller hebt sich nicht von Personen des öffentlichen Lebens ab. Es geht hier nicht um Grundfragen der Erbfolge z.B. Es wird schmutzige Wäsche gewaschen.
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: Es gibt keine historische Dimension bei dem Haus, was 1962 gebaut wurde.
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Feldmann: Die Familienverhältnisse sind auf der Familienwebseite nachvollziehbar. Schon eine neutrale Äußerung verletzt die Privatsphäre des Antragstellers.
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: Das finden sie überall im Internet. Dagegen gehen wir nicht vor.
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Feldmann: Das zeigt doch, dass er nicht irgendwer ist. Wenn wir in nichtidentifizierbarer Art und Weise berichten dürfen, dann geht auch gleich gar nicht. Das ist wie ein Verbot. Ein komplettes Thema wird tabuisiert. Es ist der private Wohnsitz von xy in Berlin. Es gibt da keinen Rangunterschied in den Familienbesitztümern, etwa hier altes Schloss, da neues Haus. Es geht hier aber doch genau um die Erbfolge, mit ganz praktischen Konsequenzen für die Familienmitglieder, die aus der Erbfolge rausfallen.
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: Der eigentliche Streit um die Erbfolge ist nach 15 Jahren abgeschlossen. Erbe war Louis Ferdinand, gestorben 1994. Das Haus wird keineswegs auf gleicher Ebene dargestellt, wie die alten Besitztümer mit historischer Anwesenheit des Kaisers. Man kann nicht einerseits sagen: „abgesetzt – Demokratie!“, andererseits: „ es ist doch speziell, weil es ein ehemals Adliger ist“. Er wird in die Öffentlichkeit gezerrt. Nur weil er sich nicht äußert, da wird´s auch noch einseitig.
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Feldmann: Dem Onkel wird aber auch verboten, sich darüber zu äußern.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Na z.B. bei einer Scheidung: Einer packt aus, das ist verboten.
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Feldmann: Ja, d a s geht nicht. Er lässt äußern.
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: Wo denn?!
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Feldmann: Ja, doch, er lässt berichten. Hier soll verboten werden, über die Konsequenzen daraus zu berichten.
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: Auf der Webseite ist alles sehr oberflächlich. Man soll das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. []
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Feldmann: Gerade im Zusammenhang mit der Pressefreiheit muss berichtet werden dürfen.
Richterin Frau Hoßfeld: Wie sieht es denn unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Wiederholungsgefahr mit einem Vergleich aus?
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: []
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Feldmann: Eine Frage nach Einigung? – Das ist wohl kaum möglich.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das ist wohl so.
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: []
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Feldmann: Gerade die Konnotation „böser Neffe schmeißt armen Onkel raus“ – gerade die fehlt. Auch in eingeschränkter Form bewirkt dieser Antrag ein Berichtsverbot. Er äußert sich nicht, ja – aber er lässt äußern, auf abstrakter Ebene, aber eben doch.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir nehmen die Anträge auf und werden nachdenken.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass die Einstweilige Verfügung teilweise bestätigt wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.