27 S 14/08 - 31.03.2009 - Klägerismus; Aufteilung einer Sache in viele bleibt zulässig

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Hertha BSC GmbH & Co. KGaA vs. Verges

31.03.09: LG Berlin 14 S 14/08

[bearbeiten] Korpus Delicti

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richter am Landgericht: Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Moser Bezzenberger
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

31.03.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir haben die neue Entscheidung gerade noch rechtzeitig bekommen. Man kann da nicht reinlesen, dass wir die Rechtsprechung geändert hätten. Der BGH sagt, wenn es sachliche Gründe gibt, einzelne Akten angelegt sind … Wir sind uns nicht ganz einig, das ist im Fluss, das kann man so oder so sehen. Hat der Klägervertreter beraten, ob es denn etwas kostengünstigeres gibt?

Klägeranwalt Geigenmüller: Nein.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Vorab ist die Sache im Innenverhältnis.

Klägeranwalt Geigenmüller: Zunächst wurde Zustellung in Berlin versucht, die Post kam aber zurück. Auch bei der Ullstein GmbH gab es so einen Fall. In einem weiteren Fall stellte ein Fotograf sogar in Abrede, dass er Fotos gemacht habe. Es ist schwer, die Post erfolgreich zuzustellen.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Die Äußerungen sind identisch.

Richter von Bresinsky: Die Kammer hat sich noch nicht damit befasst, ob eine Verfahrenstrennung vorzunehmen ist.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Da fiel Herrn Scherz in der Sitzung noch ein, dass er für jeden Redakteur überprüfen muss – und er dadurch einen erhöhten Aufwand habe.

[…]

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: … Hinweis auf zweckentsprechende Rechtsverfolgung …

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Der Klägervertreter rügt die Verspätung des erst gestern erhaltenen Schriftsatzes und beantragt Erklärungsfrist.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: … Schadensminderungspflicht … Uns ist keine Verspätung vorzuwerfen.

Klägeranwalt Geigenmüller: Doch.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Bei verschiedenen Störern ist es eine unterschiedliche Angelegenheit, weil separate Prüfungen nötig werden.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Hier stehen nur zwei Störer zur Debatte. Die Berichterstattung ist identisch. Es ist ein einfacher Fall, bei dem man die Frage auch mal beantwortet … Richtigstellung und Gegendarstellungsanspruch …

Beklagtenanwalt N.N.: Die BGH-Entscheidung aus erster Instanz lässt zu, dass man die Gebührenberechnung nach dem zusammengerechneten Wert der Gegenstände vornimmt.

Klägeranwalt Geigenmüller: Da ging es aber um ein und denselben Unterlassungsschuldner.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir werden nachdenken.


Am Ende des Sitzungstages wurde bekanntgegeben, dass die Beklagtenseite zur Zahlung der Anwaltskosten verurteilt wurde. Die Revisdion wurde zugelassen.

[bearbeiten] Urteil

Urteil 27 S 14/08 vom 31.03.2009.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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