27 O 1071/08 - 03.02.2009 - Alexander Klägerismus
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[bearbeiten] Alexander vs. Freizeit Woche Verlag GmbH & Co. KG
Ein Fall von Alexander-Klägerismus.
03.02.09, 12:45, vorverlegt auf 12:15 27 O 1071/08 Alexander vs. Freizeit Woche Verlag GmbH & Co. KG
Im vorliegenden Fall ging es um die Unterlassung einer Textberichterstattung, in der insbesondere die generelle Bekanntschaft und / oder deren Grad mit Peter Alexander Streitgegenstand ist. Die Antragstellerseite beantragt die Bestätigung einer Einstweiligen Verfügung.
Terminrolle LG Berlin, 03.02.2009
Peter Alexandse klagt in Berlin und Hamburg. Oft hören wir vor Gericht, dass er das gar nicht so richtig will. Die Pseudoöffentlichkeit kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Peter Alexander es gar es nicht so richtig mitbekommt, was da in Hamburg und Berlin so alles in seinem Namen an Zensur durchgesetzt wird. Der Peter Aleüander - Klägerismus passt offenbar gut in das Geschäftsmodell der Kanzlei Prof. Dr. Prinz, und dient der feinen Präzisierung der Zensurregel: Klägerismus.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Prinz, Neidhardt, Engelschall; vertreten durch RAin Simone Lingens
Beklagtenseite: Kanzlei: Lovells; vertreten durch RA Dr. Stefan Engels
[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit
Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander
Vorsitzender Richter Mauck: Darf man in dieser Art und Weise über das freundschaftliche Verhältnis von Frau Haas zum Antragsteller berichten. das sind doch alles olle Kamellen, wen interessiert´s? Das ist doch Ewigkeiten her. Es reicht nicht aus, um über Peter Alexander so zu berichten.
Klägeranwältin Lingens: [...]
Beklagtenanwalt Dr. Stefan Engels: Haben sich tatsächlich zwanzig Jahre nicht gesehen - ist das ihr Ernst? Wer hat das eidesstattlich versichert?
Klägeranwältin Lingens: Der Antragsteller. [Überreicht ein Papier, die Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers.]
Beklagtenanwalt Dr. Stefan Engels: Ich habe Zweifel an der Eidesstattlichen Versicherung. Auch weil sie vorformuliert ist, ebenso das Schriftbild - das stammt von der Kanzlei des Antragstellers.
[...]
Vorsitzender Richter Mauck: Aha. Nur Vorwort für Biographie geschrieben.
Klägeranwältin Lingens: Man bittet nicht die Managerin vom ORF, sondern das macht man direkt ...
Beklagtenanwalt Dr. Stefan Engels: [zitiert Text]
Klägeranwältin Lingens: Was glauben sie denn?
Beklagtenanwalt Dr. Stefan Engels: Ausreden lassen. [zitiert weiter] ... kein bloßes Standardexemplar, was man Fans überreicht, sondern es ist ein Indiz für ein inniges, freundschaftliches Verhältnis. Um noch auf die Frage zurückzukommen: was ist das zeitgeschichtliche Ereignis? Der Bericht von Frau Haas ist über Vergangenes, sie ist älter als unsere Generation, sie hat ein ganz anderes Verhältnis als Jüngere. Ich selbst war damals noch nicht mal geboren. Es wird über Rückschau berichtet, anekdotenhaft, egal, ob freundschaftliches Verhältnis oder nicht. Es steht uns nicht an, zu sagen, ist das heute noch interessant oder nicht mehr. Damals war es wichtig, wie die sich verstanden haben. Vielleicht kann man über den Text streiten, aber über die Fotos?! Das sind ja alles Promo- [Promotion-] Fotos, tausendmal gedruckt worden. [Beklagtenanwalt blickt dem Vorsitzenden Richter eindringlich in die Augen.]
Vorsitzender Richter Mauck: Mal überlegen. [Beklagtenanwalt hält den Vorsitzenden Richter weiter mit seinem Blick fest, dieser lässt sich aber nichts Weiteres entlocken.]
Beklagtenanwalt Dr. Stefan Engels: Ich versteh´s nicht. Das sind Uralt-Fotos. Klar ist es über fünfzig Jahre her. Aber wollen wir den Promis ihre Vergangenheit nehmen?
Klägeranwältin Lingens: ... Privatschutz ...
Beklagtenanwalt Dr. Stefan Engels: Peter Alexander hat in den letzten fünf Jahren mehr Platten bzw. CDs verkauft als Dieter Bohlen.
Klägeranwältin Lingens: Aber daraus entsteht kein Recht, über angebliche Freundschaften zu berichten.
Beklagtenanwalt Dr. Stefan Engels: Das ist eine klassische Showberichterstattung. Es geht schlichtweg um die Vergangenheit.
Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden darüber nachdenken.
Beklagtenanwalt Dr. Stefan Engels: Zum Freundschaftsverhältnis, zur Eidesstattlichen Versicherung. Sie sagen, man hätte sich seit 20 Jahren nicht gesehen. Das ist gelogen, das ist falsch. [Der Beklagtenanwalt legt Material vor.] Das sind Ausdrucke der Website "PeterAlexander.de". Sie sollten überlegen, was sie sagen. Sie sollten es kennen.
Klägeranwältin Lingens: Ich habe gesagt, dass ich den Fall erst seit gestern auf dem Tisch habe und dass ich die Eidesstattliche Versicherung habe.
Beklagtenanwalt Dr. Stefan Engels: Möchten sie bestreiten?
Klägeranwältin Lingens: Dies ist nicht die offizielle Peter-Alexander Webseite.
Beklagtenanwalt Dr. Stefan Engels: Sie reiten sich gerade rein. Was sie sagen ist falsch. Sie haben das doch vorbereitet. ... zusammengelogene Eidesstattliche Versicherung ... - und dann sagen s i e es sei falsch ... reicht mir, solche Prozessführungen [von Anwälten]. Ich finde, was da in der Akte ist, ist das Papier nicht wert. Beide haben aus Sicht von Frau Haas ein sehr persönliches, freundschaftliches Verhältnis ... 30 Jahre enger Kontakt, und wenn man dann Frau Haas unterstellt ... - das ist eine Sauerei. Und ich denke auch, wenn man Peter Alexander fragen würde, dass er das so nicht sagen würde.
Die Klägeranwältin beantragt eine Verhandlungsunterbrechung, die auch gewährt wird. Die Unterbrechung dauert ca. fünf bis zehn Minuten.
Klägeranwältin Lingens: Also den Antragsteller konnte ich nicht erreichen, nur meine Kanzlei. Ich meine aber, es kommt nicht auf die genaue Jahreszahl des Nicht-Sehens an. Sie sagt: freundschaftliches Verhältnis. Für ihn ist es keine Freundschaft gewesen. Ein über 82-jähriger, kann ja sein, dass er sich vertut.
Vorsitzender Richter Mauck: Gut, das müssen wir würdigen, wie wir damit umzugehen haben.
[bearbeiten] Kommentar
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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.