324 O 185/09 - 27.11.2009 - Etikettenschwindel bei Hardy Rodenstock

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Bericht

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[bearbeiten] Hardy Rodenstock vs. Gruner & Jahr

27.11.2009, 10:30 324 O 185/09 Hardy Rodenstock ./. Gruner & Jahr (stern)

Heute war das Hauptsacheverfahren, dem das Verfügungsverfahren 324 O 51/09 am 13.02.09 voranging , in dem die einstweilige Verfügung vom 04.02.09 bestätigt, und die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner auferlegt wurden.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im Januarheft des Stern finden wir auf mehreren Seiten einen Artikel mit der Überschrift

Hardy Rodenstock: Der große Etikettenschwindel
Er schmückt sich mit Prominenten, und Prominente schmücken sich mit ihm. Für einen Abend mit Hardy Rodenstock zahlen Kenner große Summen. Er serviert echt uralte Weine - wenn man den Etiketten trauen darf. Das war mindestens einmal nicht der Fall. Nach stern-Recherchen hat Rodenstock Aufkleber jahrelang nachdrucken lassen. Von Stephan Draf, Bert Gamerschlag und Jörg Zipprick
Recherchen des stern haben nun ergeben, dass Rodenstock abgelöste Etiketten von uralten Weinflaschen nachdrucken ließ - und zwar nicht nur einmal, sondern jahrelang. Das weckt die Frage: Tragen Weinschätze aus Rodenstocks Handel nachgemachte Etiketten und wenn ja, was bedeutet das?

Der Kläger, Hardy Rodenstock (Pseudonym für Meinhard Görke) fand im Artikel Dank der Kanzlei Prof. Prinz und dem Anwalt Michael Philippi wirkliche oder vermeintliche Fehler und klagte gegen den Stern.

Stern wird vertreten von dem allerehrlichsten Anwalt Helmuth Jipp, welcher niemals lügt, keinesfalls krank ist, wie so manch anderer Anwalt, sich auch nie psychiatrisch behandeln ließ, was heute zur Mode gehört, und arbeitet nicht von zu Hause aus, keinesfalls als Küchenanwalt, auch nicht als Einzelanwalt. All das ist gerichtsbekannt und noch viel besser, dass dieser Anwalt kein Lügner und nicht krank ist und sich auch nicht irgendwann hat psychiatrisch behandeln lassen, hat das Oberlandesgericht Hamburg gerichtsfest gemacht. Einen besseren Anwalt kann sich Gruner & Jahr nicht wünschen.

Insofern stießen heute eine führende Zensurkanzlei mit so einigen rechtsgeschichtlichen Urteilen auf den Helden der Pressefreiheit von Gruner & Jahr, aber auch als Zensor für IM- und Spionage-Verdächtigte und RAF-Mörder aufeinander. Eben gute Kollegen aus der Zunft der Creme de la Creme Anwälte trafen heute erneut kollegial aufeinander.

[bearbeiten] Richter

Richterin am Landgericht Frau Gabriele Ritz (als Vorsitzende)
Richter am Landgericht Dr. Link
Richterin am Landgericht Dr. Renate Goetze

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prof. Dr. Prinz; RA Philippi
Beklagtenseite: Helmuth Jppp
Justiziarin Frau Dr. von hutten
Beklagter zu 2 persönlich

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

27.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir nicht alles verstanden haben, und außer unseren Notizen keine Beweise für die Richtigkeit der Inhalte haben. Wir wissen, dass Rechtsanwalt Helmuth Jipp ein ausgezeichneter Fachanwalt im Zensieren ist, und in der Lage, sich an den kleinsten Fehlern bzw. Peanuts hochzuziehen und erfolgreich zu klagen. Rechtsanwalt Michael Philippi kann das natürlich es auch nicht schlechter. Wir bitten diesen hochgeschätzten Anwalt aus einer angesehenen Juristenfamilie uns nicht zu verklagen. Für jeden Hinweis sind wir dankbar und werden diesen berücksichtigen.

Vorsitzende Richterin Frau Ritz: Der Autor Stephan Draf ist nicht Beklagter, kann am Richtertisch sitzen bleiben, wenn Sie Herr Philippi nichts dagegen haben.

Klägeranwalt Herr Philippi: Habe keinen Einwand.

Richter Dr. Link: Wenn er nichts vorträgt.

Vorsitzende Frau Ritz: Jetzt haben wir die Hautsache. Das ist das Etikett von der Weinflasche, deren Wein verkostet wurde. Die Klägerseite sagt, das Etikett ist ein ganz anderes, welches auf der Flasche war. Wir haben es uns überlegt, wenn es nicht das Etikett ist, dann sind die Anträge zu …. Davon betroffen., nicht I.3. Worauf beruht die Prämisse. Nur auf der Angabe von Herrn Schenkowski (?). Es stellt sich die Frage, ob das ausreicht. Selbst, wenn es diese Äußerung gegeben hatte, ist nur bewiesen, dass er das gesagt hat. Es bleibt offen, ob er sich getäuscht oder bewusst gelogen hat. Das wissen wir nicht. Zum berechtigten Interesse fehlt es an der notwendigen sorgfältigen Recherche. Wenn Sie sich nur auf das Zeugnis von Herrn Schenkowski berufen, dann neigen wir zur Verneinung,. Der Kläger hätte selbst gefragt werden können. Deswegen ist es prozessual nicht bewiesen. … Es wird der Eindruck erweckt. Das ist ausreichend nach der Stolpe-Entscheidung … Nicht ausreichend… Wir haben es nicht mit einem Überschriftenleser zu tun. Auf der Seite 178 … das Etikett hat nicht der tatsächlichen Beschaffenheit entsprochen. Der Eindruck hat als unwahr zu gelten. … zwingender Eindruck: Die Flasche war nicht mit Château gefüllt. Bei 2. war es die Probe von 2007. So das hier das Gleiche gilt. 1.3 läuft völlig aus dem Ruder. Hier kommt es darauf an, ob das Etikett ein Originaletikett ist. Dazu tragen die Parteien Vieles vor. Wird hier auf den Beweis ankommen. Zum Gutachten. Was ist ein Originaletikett? Was ist präpariert? Wie haben heute kein Zeit. Die nächste Verhandlung … .

spinnennetz.jpg Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Was Sie in Klammern gesetzt haben, ist richtig.

Vorsitzende Frau Ritz: Das beruhigt uns.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Wenn Herr Schenkowski kommt, der Hanseatische Rechtsanwalt, und wenn Herr Rodenstock aus München kommt, da ist es für beide eine Ehre. Sie werden die Wahrheit sagen.

Klägeranwalt Herr Philippi: Vielleicht hat er die Flasche, die ich mitgebracht habe [und zeigt die 2 Liter Flasche mit einem Château-Etikett. Es kann sein, dass Herr schenkowski … kostet … und später Stern. …

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Halte das für eine Behauptung …. Es wird das Prospekt ausgeliefert. Es ist technisch nicht möglich vor der Verkostung solch ein Prospekt zu machen [und zeigt das Prospekt]. Kann nicht sagen, welche Flasche …


Beklagter zu 2: Darf ich eine Frage stellen?

Vorsitzende Frau Ritz: Ja.

Beklagter zu 2: Habe das Foto.

Stern-Justiziarin Frau Dr. von Hutten: Ich habe die Recherchen begleitet und kann dafür bürgen, dass die Recherchen sehr gründlich gemacht wurden. … wenn er sagt, das habe ich gesagt, und das ist richtig, … Irgendwelche Flache, Herr Philippi, mitbringen, ist albern.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Auf die Viertel Stunde kann es nicht ankommen.

Richterin Frau Dr. Goetze: Wir werden heute keine Beweisaufnahme machen.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Wenn 1.3, dann war die Berichterstattung richtig.

Vorsitzende Frau Ritz: Im einstweiligen Verfügungsverfahren haben wir den Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen. Die einstweilige Verfügung ist sehr eng gefasst: nicht nur den Eindruck an sich zu erwecken, sondern durch diesen Bericht.

und lacht

Vorsitzende Frau Ritz als Profizensorin: Ich möchte nicht zum neuen Bericht animieren, aber wenn es heißt … Etikette … … .

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Es war ein Etikett des Klägers. Reicht für eine neue Berichterstattung allemal.

Klägeranwalt Herr Philippi: Stellen Sie sch vor, es sind verschiedene Etiketten.

Beklagter zu 2: Sie kennen nicht die Rahmenbedingungen. Die haben ein gemeinsames Paspartoo.

Klägeranwalt Herr Philippi: Können verrutschen.

Beklagter zu 2: … können ausschließen, mit Spuren von UHU versetzt. Nach Ihrer Darstellung sind die Etiketten im Keller abgefallen, aufgesammelt worden und mit UHU wieder angeklebt worden:

Klägeranwalt Herr Philippi: … .

Der superehrliche Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Die Geschichte heißt „Etikettenschwindel. Dass er 1976-1978 …. Hat Ihr Mandant nie bestritten. Die Druckerei kennt es. Ende der 70er Jahre hat er im großen Umfang Ertiketten nachdrucken lassen.

Beklagter zu 2 kenn die Zensurregeln auch seines Anwalts nicht: Das ist der Hauptvorwurf.

Klägeranwalt Herr Philippi erklärt es: Ende der 70er Jahre hat er keinen Wein verkauft.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: In der einstweiligen Verfügung hat der Berichterstatter den gesamten Bericht gelesen. Zehn Jahre gefälschte Etiketten.

Richterin Frau Dr. Goetze: … .

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Sie müssen die ganze Geschichte lesen, sonst können Sie den Rechtsstreit nicht lösen.

Vorsitzende Frau Ritz hat offensichtlich keine Probleme mit Unterwerfungen: Wie lösen? Könnte mir eine Abschlusserklärung vorstellen. Eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung zu 1.3. Dass allein zur Vermeidung langer Beweisaufnahmen. Wenn die Parteien es möchten.

Richterin Frau Dr. Goetze: Da können Sie auch journalistisch recherchieren.

Klägeranwalt Herr Philippi: Auch mit Wein … .

Vorsitzende Frau Ritz: Denke im Moment sind die Parteien nicht in der Lage sich zu einigen.

Stern-Justiziarin Frau Dr. von Hutten: Ich habe die Recherchen begleitet. Habe zwischendurch ein Kind gekriegt. Es steht viel Herzblut dahinter.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp kennt die Regeln: Es ist offenkundig gefälscht worden. In New York sind in der …. gefälschte Flaschen … .

Klägeranwalt Herr Philippi: Es gibt ein Gutachten … .

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Legen Sie das dem Gericht vor.

Richterin Frau Dr. Goetze: Nicht nötig.

Vorsitzende Frau Ritz: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Verkündungstermin. Es kommt zu einem Beweisbeschluss.

Richter Dr. Link: Wir werden uns och Jahre sehen.

Vorsitzende Frau Ritz: Beschlossen und verkündet. 1. Dem Beklagten-Vertreter bleibt nachgelassen auf den Schriftsatz vom … …

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Vier Monate brauche ich nicht.

Vorsitzende Frau Ritz: Bis zum 15.01.10 … Weiter … prozessuale Anordnung.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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