324 O 145/08 - 07.05.2010 - RA Dr. Sven Krüger bemüht sich redlich, aber erfolglos

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Orwell lässt grüßen

Wir haben es so verstanden: Dr. med. Nikolaus Walther Klehr streitet gegen die Datenbank des Beklagten. In der Datenbank gibt es einen Verweis auf ein Buch in einer Bibliothek.

Der Kläger ist unter den Ärzten und Patienten mehr als umstritten. Es genügt ein Blick ins Web: google.de, wikipedia.org, esowatch.com, um zu ahnen, was los ist. Viele Seiten sind aus dem Netz verschwunden. Wir können nur raten, weshalb.

Der Berichterstatter ist auf den Kläger im Zusammenhang mit Galavit gestoßen und hat seinerzeit erfahren, dass auch Dr. Klehr in den Galavit-Betrug verwickelt war:

Im Anschluss an Ulrike und andere noch mal zu Galavit: von Waldi habe ich 3 Websites genannt bekommen, die sich mit Galavit befassen [genauer, das Produkt verkaufen]: http://www.Krebs-Immun-Therapie.de, http://www.Galavit.com, http://www.klehr-dr-med.de
Quelle: INKA-Pinnwand

Eike Rauchfuss hat mit Galavit betrogen und man findet im Internet noch heute die Meldung:

In der Vergangenheit wurde bekannt dass es [Galavit] von den deutschen Ärzten Nikolaus Klehr und Eike Rauchfuss vertrieben wurde. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelte im Jahre 2000 gegen Klehr wegen Verdachts des Betruges und der Körperverletzung (RS: Das Strafverfahren wurde eingestelt. Das Zollverstraffahren allerdings nicht. Da musste Dr. Nikolaus Klehr Strafe in vielstelliger Höhe zahlen). Eine frühere Pflegedienstleiterin der Klehr'schen Klinik in Bad Heilbrunn hatte ausgesagt, dass ihr Chef sie unter Druck gesetzt habe, an Tagen, an denen Galavit in der Praxis ausgegangen war, den Patienten Kochsalzlösung zu spritzen und so eine Behandlung vorzutäuschen.

Der Schwiegervater meines Sohnes ließ sich bei Eike Rauchfuss mit Galavit behandeln und nach dem Misserfolg versuchte er es bei Julius Hackethal. Er starb vor Jahren. Die Erkenntnis, dass Ri. Buske, Ri. Mauck, Ri`in Reske und einige andere Richter samt der Zensuranwälte das bessere Heilmittel sind als diese Wunderheiler, kam ihm leider - falls überhaupt - zu spät. Ich lebe heute immer noch mit der gleichen Krankheit, entflammt zur gleichen Zeit im DDR-Knast durch Überstress. Die Krankheit wurde aber bei mir viel später erkannt. Ich bin auf die viel bessere "Ärzte" in den deutschen Zensurkammern gestoßen. Die Richterinnen und Richter sind offensichtlich für mich die beste Therapie.

Wir wundern uns immer wieder, welche Mandanten und welche Anliegen der juristisch kluge und wortgewandte Anwalt Dr. Sven Krüger vertritt. Kommt er aus seinem eigenen Teufelskreis nicht mehr heraus?

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

galavit.gif

Galavit
Seinerzeit vom Kläger beschafft und gespritzt

[bearbeiten] Dr. med. Nikolaus Walther Klehr vs. Medizin Forum AG

Dr. med. Nikolaus Walther Klehr vs. Medizin Forum AG 324 O 145/08


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn pp.; Rechtsanwaltin Jansen (am 24.03.10), Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger (07.05.10)
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Frank W. Metzing

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Korte (am 30.01.2009)
Richter am Landgericht: Dr. Link (am 07.05.2010)
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

[bearbeiten] Verhandlung am 24.04.09

24.04.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Der Beklagtenvertreter übergibt den Schriftsatz vom 23.04.09 für Gericht und Gegner. Ja. Haben fix darüber nachgedacht über diese Sachen. Wir haben die Abstrakts und die Nichtabstrakts. Die Beklagte macht sich die … aus der Sicht des durchschnittlichen Nutzers nicht zu eigen. Möglicherweise habe wir eine Prüfpflichtverletzung. Datenabfrage …. Entfernt wurde. Passivlegitimation war gleichwohl zu verneinen. Die Beklagtenseite ist zu vergleichen mit Bibliothekszetteln., mit denen … Für Bibliothekare habe ich nichts gefunden, dass diese selbstständig den Buchinhalt überprüfen müssen. 12. 13 Wenzel. … Reicht vielleicht nicht. Wenn dem so ist, wenn die Beklagte für die Abstrakts nicht haftet, dann auch nicht für die Äußerung. Wir neigen dazu, die Klage abzuweisen.

Klägeranwältin Jansen: Die Meinung bezüglich der Abstrakts kann ich nicht nachvollziehen. Hier wird verteidigt, dass es nicht möglich ist, die Treffer … .

Richter Dr. Korte: Man verteidigt sich auch damit, dass das … ist.

Klägeranwältin Jansen: Technisch ist das möglich.

Richter Dr. Korte: Der Gedanke ist der: Es gibt drei Millionen Bücher, da kommt jemand und sagt, auf Seite 373 ist eine falsche Äußerung. Nun verklangt man von dem Bibliothekar, das Buch …. Verbot kann gegenüber dem Verlag oder dem Autor geltend gemacht werden. Ob der Bibliothekar schwärzen oder die Seite rausreißen oder das verbot ins Buch legen muss, das ist eine andere Sache. Weshalb machen Sie das nicht?

Klägeranwältin Jansen: Weiß nicht.

Richter Dr. Korte: Bibliothekar … Haben nie einen solchen Fall gehabt.

Klägeranwältin Jansen: In Bezug auf … oder in Bezug auf Abstrakt ist man wesentlich näher dran. Es muss ja schnell geschehen.

Richter Dr. Korte: Richtig … . Was wir gefunden haben, betrifft das Buch, nicht den Zettelkasten. Müssen überlegen …. Ob wir das für zumutbar halten. Man kommt sehr schnell an den Zettelkasten ran. Einstweilige Verfügung beim Autor oder beim Verlag. Dann sind wir sicher, dass er an den Zettelkasten ran muss.

Beklagtenanwalt Metzing: Deswegen … .

Richter Dr. Korte: … auf der eigenen Web-Seite alle Datenbankabfragen halten wir in Kooperation mit … . Dann hat der Nutzer von …. Gelangt. Man will sich gerade schmücken mit der Feder …

Klägeranwältin Jansen:

Beklagtenanwalt Metzing: Wir brauchen einen Verlag.

Vorsitzender: Das können wir verhindern, wenn Sie zurücknehmen.

Klägeranwältin Jansen: Möchte telefonieren.

Beklagtenanwalt Metzing: Nicht Rechtsgeschichte schreiben.

Klägeranwältin Jansen verlässt den Saal.

Vorsitzender: Wollen Sie die Widerklage zurücknehmen?

Richter Dr. Korte: Die kriegen Sie nicht bei uns.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Klägeranwältin Jansen nach Wiedereintritt: Werde die Klage nicht zurücknehmen. Als der Kläger Kenntnis erlangt hat, waren die Ansprüche längst verjährt. Was hätte der Kläger anders machen können?

Vorsitzender: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Daraufhin wird die Sitzung kurz unterbrochen. Die Klägervertreterin erklärt, als der Kläger von der Rechtsverletzung Kenntnis hatte, war es nicht mehr möglich, gegen den Autot oder den Verlag vorzugehen.

Beklagtenanwalt Metzing: Rüge die Verspätung. Beantrage vorsorglich Erklärungsfrist.

Vorsitzender: Müssen beraten.

Die Richter verlassen den Saal.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: dadurch, dass der Anspruch gegenüber dem Autor und dem Verlag verjährt ist, kommt das hier nicht zur ... Wir müssen entscheiden. … Schriftsatzfrist. Wenn schlüssig vorgetragen wird, werden wir erneut eröffnen. Wenn die Verjährung …, dann könnte das zur Passivlegitimation führen. Wollen Sie die Widerklage gleichwohl zurücknehmen?

Beklagtenanwalt Metzing: Lasse mir Zeit.

Vorsitzender: Die Parteivertreter verhandeln mit den bereits gestellten Anträgen. Beschlossen und verkündet: 1. Der Klägervertreter kann auf den heute überreichten Schriftsatz …. Bibliothekar … bis zum 05.05.2009 Stellung nehmen. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26,.06.06, 9.55 in diesem Saal.

Lange Pause. Weiterführung der Verhandlung am 07.05.2010

[bearbeiten] Verhandlung am 07.05.10

07.05.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wir finden folgendes. Die Beklagte ist vergleichbar mit einem Bibliothekar. Was sagt uns Wenzel? Notwendig ist die Übersendung eines Unterlassungsurteils. Danach Schwärzen, Seiten herausreißen oder in den Giftschrank stellen. Wir wollen die Klage abweisen.

Orwell-Träumer Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger versucht es mit vielen Worten

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben das schon angedeutet… weil wir kein Unterlassungsurteil beigelegt haben. Die Unrichtigkeit des Inhalts ist unbestritten. … Irgendwie, besondere Röhrchen, die … beschichtet sind. Langzeitkulturen … hätten wir gestritten. Man kann doch nicht zwei Jahre lang die Unwahrheit … … Das ist nicht der Fall, den Wenzel meint. …. Es sind gar nicht die eigenen Bücher, nicht … Es geht doch nicht, dass der Bibliothekar alles, was möglich ist, zur Verfügung stellt. Die Beklagte selektiert, wählt aus. Es sind nur negative Artikel zu Dr. Klehr. … Prof. Dr. Dr. Kiesewetter … Diese Einschränkung …. Dass die Beklagte von der Wahrheit ausgehe. Wurde zunächst nicht erlassen wegen fehlender Passivlegitimation.

Richterin Ritz möchte etwas sagen, Klägeranwalt Dr. Sven Krüger lässt sie nicht zu Wort kommen:

Richterin Ritzt setzt sich mit Mühe durch: Musste die Beklagte vorab prüfen .

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger übernimmt das Zepter: Prüfpflichten … Man muss der Störer überzeugen. Wir hatten abgemahnt. Dann gilt Kenntnis … .Wenn die Unrichtigkeit nicht bestritten wird, sondern man sagt, ich hafte grundsätzlich nicht, dann …

Der Redeschwall hört nicht auf:

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Wieso? Mit Ihrem Beispiel mit dem Zettelkasten. Der Verbreitungsgrad ist hier so unfassbar weiter. Ein Klick auf Klehr und man hat alles. Wenn das in der Bibliothek irgendwo steht … Hier haben wir alles auf Mausklick. Das sind völlig neue Dimensionen. Weil er, …

Richterin Wiese: hatte er damals die Zeitschrift verklagt?

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Sie hätten gesagt, wegen dieser einen …. Machen wir nicht. Was hat er getan? Erst dem Autor gesagt.

Beklagtenanwalt möchte was sagen: Herr Krüger, …

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Das geht jetzt noch gar nicht . Bin noch nicht fertig.

Richterin Ritz: Es geht nicht um den Zettelkasten.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Die Herren Professoren haben es auch nicht gebrochen.

Richterin Ritz möchte etwas sagen: … buch.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Was soll er machen?

Der Vorsitzende: Wissen wir auch nicht.

Richterin Ritz: Sie sind sehr lichtreich, Ihre Ausführungen. Aber es steht dann die Frage, haftet die Beklagte?

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Wir haben es mit einer Person zu tun, die sagt, ich will nicht prüfen. Wir haben die Unwahrheit …

Der Vorsitzende: Wenn die Beklagte die Unwahrheit bestreitet, würden Sie die Klage zurücknehmen?

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Nein. Verspätet. Unwahre Tatsachenbehauptungen helfen niemanden. Niemand geht in die Bibliothek, um Unwahres zu lesen. Krenbs… war nicht hier existent.

Der Redeschwall hört nicht auf:

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Hier ist die Beklagte gar nicht bedroht. Kein Unbild für die lautere Beklagte.

Richterin Ritz: Ich erzähle Ihnen nichts Neues?

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Sie tun das doch mit der Brücke des Nachweises der Unrichtigkeit als Voraussetzung der Störerhaftung. Das hatten Sie gebracht. In dieser logischen Sekunde …. Nehmen jede Möglichkeit, die Verbreitung dieser Unwahrheit in Zukunft zu unterbinden.

Richterin Ritz: Wir brauchen dazu nichts zu sagen, wenn Sie uns das Wort im Munde umdrehen.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Damit er nicht sagen kann..…

Richterin Ritz: Er sagt es nicht. Er verbreitet nur.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Machen Sie mich nicht verantwortlich für die Argumentation, die Sie aufgebracht haben.

Beklagtenanwalt: Schon am 13.06.09 haben wir bestritten, dass es unwahr iast.

Alle lachen und spaßen.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Parteivertreter verhandeln mit den bereits gestellten Anträgen. Beschlossen und verkündet: Ein Entscheidung wird verkündet am 11.06.10, 9:55 im Saal B335.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger brachte zum Abschluss noch ein Statement: Wenn ich jetzt hier Mutter Theresa vertreten hätte, hätte ich gewonnen. Sie gehen ja nur nach der Prominenz der Kläger.

[bearbeiten] Urteil 324 O 145/08

Urteil 324 O 145/08 v. 13.08.10

Urteilstenor

I. Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 97,3% und die Beklagte zu 2,7% zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die VOllstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Kläger ging in Berufung. Az. 7 U 118/10

[bearbeiten] Kommentar

Vielleicht schafft es Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger auch bis zur Prominetnen wie Mutter Teresa. Als Orwell-Fan würde sich dass neben Kalle Schwensen gut machen.


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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