27 O 243/10 - 05.08.2010 - Caroline von Monaco im Skiurlaub
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es darum, ob es zulässig ist, zu berichten, wo sich die Klägerin mit ihren Kindern aufhält, während ihr Ehemann Prinz Ernst August von Hannover Zeit mit einer anderen Frau verbringt.
| BUSKEISMUS Bericht | |
[bearbeiten] Caroline Prinzessin von Hannover vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH
05.08.10: LG Berlin 27 O 243/10
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Herr Anne-Kathrin Becker
Richter: Herr Dr. Wolfgang Hagemeister
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RAin Simone Lingens
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr.Jutr. Schweizer; RA Thomas Silberhorn
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
05.08.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um eine Berichterstattung, die sich mit den Folgen des Fehltritts von ernst August befasst. Dabei wird gesagt, dass Prinzessin Caroline zu dieser Zeit im Skiurlaub in Grans Montana VS (Schweiz) war, sie sich nicht versteckt habe, selbstbewusst auftrat etc. Frage: Ist das ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre, wenn gesagt wird, wo sie Urlaub macht? Nicht mal als Person der Zeitgeschichte, was die Klägerin mal gewesen ist … Man könnte ja dann auch als Aufhänger nehmen: Die Ehefrau von Ernst August macht gerade das und das … und als Begründung allein ihren Status als Ehefrau von Ernst August heranziehen.
Beklagtenanwalt Silberhorn: Es gibt hier zwei Aspekte, die besonders gewürdigt werden müssen. Erstens handelt es sich um eine Erbmonarchie, deswegen ist tage- bis wochenlang berichtet worden, dass man die beiden nicht mal mehr [zusammen] gesehen hat, an den Orten, wo sich der Hochadel für gewöhnlich zeigt. Zweitens hatte Ernst August einen Termin vor Gericht wegen der Schlägerei. Es war die Frage, ob sie erscheint, um ihn mit ihrer Aussage zu entlasten.
Klägeranwältin Lingens: Meine Ausführungen haben sie [an den Vorsitzenden Richter gewandt] schon vorweggenommen. []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Was ist im Augenblick noch eindeutig?
Klägeranwältin Lingens: Die Thronfolge von Monaco hat damit nichts zu tun.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie [an die Klägeranwältin gewandt] hatten doch mal ein Verfügungsverfahren mit Ernst August. Haben sie da einen Beschluss?
Klägeranwältin Lingens: Ja.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: … eher eine Entscheidung auf Beschwerde … über ihn darf man berichten … [weil] der benimmt sich immer so daneben, das kann man sagen, benimmt. Wir denken nach.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.
[bearbeiten] Kommentar
Caroline Prinzessin von Monaco klagt im Zusammenhang mit diesen Bildern und Berichten gegen die verschiedensten Verlage in ganz Deutschland.
Siehe Caroline von Monaco Klägerismus
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.