27 O 565/09 - 08.10.2009 - Keine Geldentschädigung von RTL

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Сorpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen umstrittenen Filmbeitrag zu der RTL-Serie „Mitten im Leben“, in dem ein Nachbarschaftsstreit (im Raum Ostfriesland) dargestellt wurde.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] D. u.a. vs. RTL Television u.a.

08.10.09: LG Berlin 27 O 565/09

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Niewerth & Kollegen; RA Dr. Niewerth und der Kläger selbst
Beklagtenseite: Kanzlei Heller & Partner; RA v. Raggamby

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das Verfahren hat folgenden Hintergrund: es geht um eine Sendung, die ausgestrahlt wurde. Der Beitrag war peinlich, aber nicht falsch, alles im O-Ton. Die Frage ist, ob sie ihre Einwilligung hätten widerrufen können. Sie haben das unterschrieben, obwohl vorab klar war, dass einige Szenen gestellt sein würden.

Kläger D.: Das war nach der Unterschrift. Die Reporter sagten, „das ist ja alles fürchterlich, was sie durchmachen, wir wollen ihnen helfen“. Es unterschreibt doch keiner seinen eigenen Rufmord im Fernsehen.

Richterin Frau Becker: Aber es gab doch auch Szenen, die sie zugelassen haben.

Kläger D.: Die meisten Szenen wurden weggelassen. Nur die fandem Verwendung, die mich negativ dargestellt haben. Ich bin jetzt erledigt.

Richerin Frau Becker: Erledigt waren sie vorher auch mit der Feindschaft.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist ja bekannt, was RTL für einen Schund bringt.

Kläger D. verdeutlicht, daß er freiberuflicher Musiklehrer am Ort ist: Nein, so ist es nicht.

Klägeranwalt Dr. Niewerth: Aus der Nachbarschaft hatte jemand die Idee mit dem Fernsehbeitrag. Es wurde dann aber nicht so, wie es den Anschein hatte. Es gab immer wieder Einschränkungen der Dreharbeiten. Es wurde eine v e r k ü r z t e Dreherlaubnis unterschrieben. Wenn es eine ausführliche gewesen wäre, dann wäre vielleicht nicht unterschrieben worden.

Kläger D.: Das war am Kaffeetisch. Ich habe mich dabei vor allem um die Bewirtung der ganzen Mannschaft gekümmert, es war ein großes Stimmengewirr und in dieser Situation wurde mir zur Unterschrift vorgelegt. Nach dem Unterschreiben wurde mir gesagt „wir drehen für „Mitten im Leben““.

Klägeranwalt Dr. Niewerth: Wie weit kann denn das mit einer Drehgenehmigung gehen? Begibt man sich völlig in deren Hände? []

Richterin Frau Becker: Jedem Zuschauer erschließt sich, dass es kein unmittelbarer Nachbar war.

Klägeranwalt Dr. Niewerth: Ton- und Bildfolge wurden auseinandergerissen. Der Text passte nicht zu den Bildern und umgekehrt. Daher müsste man verlangen, dass man die Sache nochmal abspricht [bevor sie gesendet wird]. Er hat alles getan, damit es nicht ausgestrahlt wird. Grundlage der Dreharbeiten war ein Vertrag mit Anonymisierung. Nichts davon wurde eingehalten.

Kläger D.: Am 09.05.2009 standen 50 – 60 vermummte um 22:00 Uhr vor unserem Haus. Sien habern uns mit Vertreibungsparolen und Steinwürfen angegriffen. Da waren im Internet wurde in den Foren gegen uns gehetzt. Z.B. mit dem Ausdruck „Vollspasten!“, aber auch anderen Beleidigungen.

Klägeranwalt Dr. Niewerth: Die Drehgenehmigung wurde quasi im Affekt unterschrieben.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es liegt auf der Hand, dass sich einer nicht einverstanden erklären würde mit einer solchen Sache. Gibt es denn eine Chance auf eine gütliche Einigung? Ich weiß nicht, wie es das Kammergericht sehen wird.

Beklagtenanwalt v. Raggamby: Ich wehre mich dagegen, dass die Berichterstattung verfälscht sei. Die Aufnahmen wurden auch über einen Monat gemacht. Ihre Äußerungen waren vielleicht unglücklich, aber sie haben sie getätigt. Jetzt sind wir hier im dritten Verfahren. Die Einstweiligen Verfügungen haben wir gewonnen. Es ist unstreitig, dass sie erst für ein anderes RTL-Format eingeladen waren. An einer Mediation waren sie nicht interessiert. [] Der Kontakt ist durch die Kläger hergestellt worden. Dass das ausgestrahlt werden sollte war klar, auch dass es in RTL-Format war.

Kläger D.: Aber nach der Unterschrift hat es sich total gedreht. Nach der Unterschrift sind wir arglistig getäuscht und betrogen worden.

Klägeranwalt Dr. Niewerth: Das Aus-dem-Wege gehen war durch einen gerichtlichen Vergleich vereinbart.

Beklagtenanwalt v. Raggamby: Sie haben trotzdem weitergemacht.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Vielleicht hat er an eine andere Zielrichtung gedacht?

Kläger D.: Es gab einen gerichtlichen Vergleich: Keine Provokationen vor und hinter dem Haus.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist klar, dass die Szenen inszeniert waren. Die Reaktionen waren dann wieder echt. Ist denn eine Güte möglich? € 10.000,- sind gefordert – vielleicht die Hälfte?

Beklagtenanwalt v. Raggamby: Nein.

Es werden die Anträge der Parteien aufgenommen.

Klägeranwalt Dr. Niewerth: Ich hatte noch die Überlassung des Rohmaterials, der ungeschnittenen Bänder der Aufnahmen, der Sendung und Schriftssatzfrist beantragt.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: O.k. Die Parteienvertreter sind mit einer schriftlichen Fortsetzung des Verfahrens einverstanden.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass die Klage abgewiesen wurde.

[bearbeiten] Berufung 10 U 159/09

Die Kläger gingen in Berufung.

24.06.2010: 10 U 159/09 - Die Berufung des Klägers wird durch Beschluss zurückgewiesen. Eine Verhandlung fand nicht statt.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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