27 O 536/09 - 27.10.2009 - keine Geldentschädigung fürs Bildnis

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Erbas vs. HolidayCheck AG

27.10.09: LG Berlin 27 O 536/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildnisveröffentlichung auf einen Firmenwebseite mit multikulturellem Kontext.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Frau Anne Cathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Halat; RA Paulikat
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; RAin Dr. Höhn

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

27.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Die Klägerin verlangt wegen einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Beklagten Unterlassung und eine Geldentschädigung i.H.v. € 25.000,- Das Foto vor dem Hotel in Antalya ist von 2007. Die Klägerin sieht sich in ihrem Persönlichkeitsrecht als Muslimin schwer verletzt. Erkennbar ist sie, ja. Das größere Problem ist aber, ob die Beklagte dafür haftet. Die Beklagte hat nicht selbst den Beitrag eingestellt. Sie bestreitet mit Nichtwissen. Es gab eine schriftliche Abmahnung, und vier Tage später war das Bildnis beseitigt.

Klägeranwalt Paulikat: Ich möchte bitte dazu weiter vortragen.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Mal sehen. Auffällig ist, dass die Sache 2007 geschehen ist, und erst 2009 eine Reaktion erfolgte.

Klägeranwalt Paulikat: Sie ist erst von Dritten darauf aufmerksam gemacht worden, und der Bruder hat dann Druck gemacht.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: – und dann auf die Aussage eines Dritten vertraut, dass beseitigt worden wäre. []

Klägeranwalt Paulikat: []

Beklagtenanwältin Dr. Höhn: Dieses vorgelegte Bild befand sich auf der Webseite unter einem von fünf Reitern in der Miniaturübersicht, beim Reiter „Hotel“. []

Klägeranwalt Paulikat: Es ist aber nicht erkennbar, wer da ist. – Vielleicht auch ein Mitarbeiter der Beklagten?

Beklagtenanwältin Dr. Höhn: Es ist pseudonymisiert. Wegen Datenschutz aber nicht mehr freigegeben.

Klägeranwalt Paulikat: Es ist nicht erkennbar, dass es Urlaubsbilder sind. Für Dritte ist das nicht ohne weiteres erkennbar.

Beklagtenanwältin Dr. Höhn: Nein, es ist eindeutig gekennzeichnet.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Damit haben wir so unsere Probleme. Nach dem Telemediengesetz würden wir nicht auf eine Geldentschädigung kommen. Sie wollen wissen, wer das ins Netz eingestellt hat. Das wurde ihnen genannt.

Beklagtenanwältin Dr. Höhn: Es ist eine grundsätzliche Frage. Die Beklagte ist da sehr entgegenkommend, was das Runternehmen angeht. Aber noch eine Geldentschädigung – nein.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir werden darüber nachdenken.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass die Klage abgewiesen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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