7 U 18/09 - 23.06.2009 - Executive Director ist kein Henker

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Marcus Tusch vs. Ingolf Schubbert

19.06.09: OLG Hamburg 7 U 18/09

Das erstinstanzliche Urteil Az. 324 O 736/08 findet man im Internet.

Der Beklagte ging in Berufung.

Der Kläger ging mehrmals gegen Herrn Schubbert vor. In Berlin hat er aber auch verloren. So wurde am 22.02.2007 der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Das Urteil in Sachen 27 O 1138/06 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Schließung der Beklagten-Seite wurde vom Landgericht Berlin zurückgewiesen

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es ging um die Seite von Ingolf Schubbert, auf der er für die Hudson-Opfer Verantwortliche auflistet und zu den etwas schreibt.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Frau Dr.Raben
Richter am Oberlandesgericht: Herr Meyer
Richter am Oberlandesgericht: Herr Dr. Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; RA Dominik Höch
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Thieme pp.; RA Rolf-Werner Thieme


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

23.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike


Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Wir haben hier eine Veröffentlichung im Internet bei mit Kommentaren. Der Kläger wird zunächst vorgestellt, dann mit einem Link versetzt, dann die Stellenbeschreibung, dann Duden Executeur = Vollstrecker, Henker. Dieses stört en Kläger im Zusammenhang mit Vollstreckung, Vollstrecker, Henker gesetzt zu werden. Wir haben uns lange beraten und kommen zum Ergebnis, der Kläger muss das hinnehmen. Es ist ein Wortspiel, nicht originell, nicht witzig. Es wird spielerisch darauf hingewiesen, man könnte ihn so bezeichnen. Es ist eine Zitat aus dem Duden. Ist nicht, so ist er nicht der Henker. Vollstrecker ist ein weiter Begriff. Es wird nur gesagt, seine Berufsbeschreibung ist so, als Scherz. Der Kläger er hat selber mit dem Fall Schubbert nichts zu tun gehabt. .. nicht so bezeichnen … . Aber er hat diese Position. Deswegen von der Meinungsfreiheit gedeckt, anders als es das Landgericht sah.

Klägeranwalt Dominik Höch: . Es ist eine Rechtsfrage. Wenn ich richtig herausgehört habe, so ist das ein Wortspiel, scherzhaft gemeint. Der Verkehr, der das liest, sieht das als Brandmarkung von Dr. Tusch. In der 1. Instanz haben wir schon gesagt, was ist der Inhalt der Seite. Der Kollege wird das bestreiten. Wir finden es nicht lustig.

Die Vorsitzende: … .

Klägeranwalt Dominik Höch: .Lassen Sie mich …

Die Vorsitzende: Wollte nur sagen, wir finden es auch nicht lustig.

Klägeranwalt Dominik Höch: .Wir hatten die Tötungsdiagramme gehabt. Es ist deutlich, was der Kläger aus der Sicht des Beklagten das ist. Executive Director ist ein Begriff für Geschäftsführer.

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Herr Höch verkennt, dass gerade eine Übersetzung den tiefere Grund eines Wortes offenbaren kann.. Beispiele: Kanzler = Ministerpräsident, Förderhöhe = Förderdruck, Verkehr = Sex, Verkehr = Transport, Schwein gehabt = Glück gehabt, Friedenstruppen = Besatzer, Vorleger = kleiner Teppich … .

Hätte Herr Höch es lieber, der Antragsgegner hätte den Wortteil „Führer“ untersuchen sollen, was so alles hinter dem Begriff „Geschäftsführer“ steckt.

Klägeranwalt Dominik Höch: .Jetzt sagt er, schauen wir mal in den Duden. Ich bitte noch einmal alles zu überdenken. Was Frau Ritz sagte, dass jeder Richter Vollstrecker, Henker ist, kann nicht sein. Der Kläger hat sich nie rechtswidrig verhalten.

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Was soll dieses dummes Geschwätzt? Such eine Vollstrecker = Vollzieher, z.B. eine Gerichtsvollzieher handelt nach dem Gesetz, und da, wo die Todesstrafe noch zulässig ist, z.B. in dem heiligen Land , den USA, handelt auch ein Henker nicht rechtswidrig. Das Aufhängen von Partisanen war nach dem deutschen recht nicht rechtswidrig, auch das Erschießen nicht. Es ist kein DDR-Henker bekannt, welcher nach 1990 wegen Rechtsbruch verurteilt wurde.

Klägeranwalt Dominik Höch: .Der hat im Branchebuch den Kläger gefunden. Der Kläger ist Jurist in der Firma, in der er tätig ist. Muss er sich auf der Straße, im Internet als Henker bezeichnen lassen, nur weil es hier so im Duden steht und versucht wird, das scherzhaft zu sehen? Ich bitte nochmals Ihre Meinung zu überdenken. Komme sehr schwerwiegend daher. Sehr, sehr schwer, dem Mandanten zu vermitteln, dass er sich …

Die Vorsitzende: Er ist Executive Director, es heißt nicht Executor. Meinen Sie, dass jemand von den Lesern meint, er ist ein Henker?

Beklagtenanwalt Rolf-Werner Thiele: Der Kläger hat zur Bank gewechselt, und diese vollstreckt. Es hat in Berlin nicht gelappt, die Seite zu verbieten. … weil es Bezug zur Sozialsphäre hat. Internetrecherchen bringen zu seiner Person … starke karikierende Bezeichnung. Es ist insgesamt eine zulässige Meinungsäußerung.

Die Vorsitzende: Es dürfte dort nicht stehen, er ist ein Henker. Diesen Tötungsfall würden wir auch nicht billigen. Es ist schlicht ein Wort.

Klägeranwalt Dominik Höch: .Aber, wo kommt es daher? Steht im Duden … . Als ob jemand meint, dass er jemanden aufs Schafott führt. Wenn sie jemanden als hirnloses Schwein bezeichnen, dann heißt es auch nicht , er hat kein Hirn. Habe mich gefragt, warum ist das zulässig? Ich verstehe das nicht. Sehe das so, wie die vierundzwanzigste Kammer.

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Kommentar von Rolf Schälike:

Nicht nur Anwälte erkennen sich wieder. Manche sind stolz darauf, ein Schwein zu sein. Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Unterschiedliche Ebenen treffen aufeinander.

Gerichte sind die schlechteste Instanz, welche die deutsche Sprache zu deuten und die Betroffenheit abzuwägen, geschweige denn darüber Entscheidungen zu treffen vermögen.

Die Vorsitzende: Wir haben sehr diskutiert. Hätten das auch anders sehen können.

Beklagtenanwalt Rolf-Werner Thiele: Eine Schmähung liegt nicht vor. Es ist im bereich der Bezeichnung.

Klägeranwalt Dominik Höch kann sch nicht halten und unterbricht: Es ist keine Auseinadersetzung in der Sache.

Die Vorsitzende: Wenn es heißt, sein Job … Executive Director.

Klägeranwalt Dominik Höch unterbricht erneut: Es ist rein zufällig. Es heißt Geschäftsführer. Es ist ein Zufall.

Beklagtenanwalt Rolf-Werner Thiele: Wenn es zufällig wäre, hätte mein Mandant …

Klägeranwalt Dominik Höch fällt ins Wort: Auf der Straße auch als Henker bezeichnet.. Beantrage Schriftsatzfrist und Revision.

Die Vorsitzende: Warum denn das?

Klägeranwalt Dominik Höch: Warum denn nicht? Weiß nicht, was in dem neuen Schriftsatz steht.

Die Vorsitzende: Der eine Antrag, Aufhebung der einstweiligen Verfügung, geht nicht.

Richter Meyer: PKH haben Sie dafür gekriegt, dass in 324 O 161/06, wo Sie die Abschlusserklärung abgegeben haben..

Die Vorsitzende: … und eine Abschlusserklärung ist nicht zu viel. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, das Urteil des Landgerichts vom 02.01.09 abzuändern und die Klage abzuweisen und nimmt den weitergehenden Antrag zurück. Der Kläger-Vertreter beantragt Schriftsatznachlass von zwei Wochen und Zulassung der Revision.

Klägeranwalt Dominik Höch: Mehr haben wir nicht.

Die Vorsitzende: Vielleicht können Sie uns umstimmen. Beschlossen und verkündet: Der 1. Kläger-Vertreter kann auf den heute überreichten Schriftsatz erwidern bis zum 07.07.09. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird festgesetzt auf Dienstag, 21.07.09, 10:00. 2. Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 25.000,00 EUR.

Richter Meyer: Wird aufgesplittet. Nicht dass der BGH meint, wir wollen über 20.000 sein.

Die Vorsitzende: Der Wert der des Unterlassungsantrages wird auf 15.000 und …. festgelegt. Gut.

Klägeranwalt Dominik Höch: Danke.

[bearbeiten] Urteil 7 U 18/09 v. 21.07.09

Urteil 7 U 18/09 vom 21.07.2009

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 2. Januar 2009, Geschaftsnummer 324 0 736/08, abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen
Der Klager trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 3/5 und der Beklagte zu 2/5
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleislung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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