27 O 1006/08 - 22.01.2009 - Ist der Professorentitel echt?

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a.

22.01.09, 10:00 27 O 1006/08 Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a.

Im vorliegenden Fall ging es um die Behauptung, Herr Schneider habe sich zu Unrecht mit dem Titel eines Professors geschmückt. Herr Schneider ist Mitglied des Vorstands des World Security Networks.


Terminrolle Berlin

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Moser Bezzenberger; vertreten durch RA Moser
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue u.a.; vertreten durch RA Prof. Dr. Hegemann, RA Schlüter

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander

RA Prof. Dr. Hegemann: Ich gebe ja zu, das ist kein "junked professor", aber schon beachtlich ... leise schillernd ... nach aller Lebenserfahrung ... Wahrnehmung in öffentlichem Interesse ... Beweisumkehr ...

RA Moser: Es wird so etwas in die Ebene gehoben, als ob dies ein internationales Großunternehmen wäre... [ist es aber nicht] ...

Richter von Bresinsky: [zum Kläger] Sie haben nie geguckt, wie das [] erwähnt wurde im Netzwerk?

Kläger Schneider: Ich habe mich ausdrücklich nicht Professor genannt.

RA Moser: Er hat Vorträge gehalten und Studienarbeiten begleitet, wissenschaftliche Erfahrung gesammelt. ... Wir können auch gern Herrn Dr. Hoffmann befragen, wenn es dazu kommt.

RA Prof. Dr. Hegemann: Ich habe auf meiner Seite einen Redakteur, der ordentlich gearbeitet hat.

Vorsitzender Richter Mauck: Gibt es eine Möglichkeit für eine Gütliche Einigung? Evtl. mit einer Kostenaufteilung?

Kurze Unterbrechung der Verhandlung

RA Prof. Dr. Hegemann: ... kein Vergleich wegen Kosten ... wie würden sie verfahren? ...

Vorsitzender Richter Mauck: Die Verfügug muss der Hauptsache folgen.


Am Ende des Verhandlungstages gab das Gericht bekannt, dass ein Vergleich geschlossen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

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[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis


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