27 O 1006/08 - 22.01.2009 - Ist der Professorentitel echt?
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[bearbeiten] Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a.
22.01.09, 10:00 27 O 1006/08 Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a.
Im vorliegenden Fall ging es um die Behauptung, Herr Schneider habe sich zu Unrecht mit dem Titel eines Professors geschmückt. Herr Schneider ist Mitglied des Vorstands des World Security Networks.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Moser Bezzenberger; vertreten durch RA Moser
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue u.a.; vertreten durch RA Prof. Dr. Hegemann, RA Schlüter
[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit
Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander
RA Prof. Dr. Hegemann: Ich gebe ja zu, das ist kein "junked professor", aber schon beachtlich ... leise schillernd ... nach aller Lebenserfahrung ... Wahrnehmung in öffentlichem Interesse ... Beweisumkehr ...
RA Moser: Es wird so etwas in die Ebene gehoben, als ob dies ein internationales Großunternehmen wäre... [ist es aber nicht] ...
Richter von Bresinsky: [zum Kläger] Sie haben nie geguckt, wie das [] erwähnt wurde im Netzwerk?
Kläger Schneider: Ich habe mich ausdrücklich nicht Professor genannt.
RA Moser: Er hat Vorträge gehalten und Studienarbeiten begleitet, wissenschaftliche Erfahrung gesammelt. ... Wir können auch gern Herrn Dr. Hoffmann befragen, wenn es dazu kommt.
RA Prof. Dr. Hegemann: Ich habe auf meiner Seite einen Redakteur, der ordentlich gearbeitet hat.
Vorsitzender Richter Mauck: Gibt es eine Möglichkeit für eine Gütliche Einigung? Evtl. mit einer Kostenaufteilung?
Kurze Unterbrechung der Verhandlung
RA Prof. Dr. Hegemann: ... kein Vergleich wegen Kosten ... wie würden sie verfahren? ...
Vorsitzender Richter Mauck: Die Verfügug muss der Hauptsache folgen.
Am Ende des Verhandlungstages gab das Gericht bekannt, dass ein Vergleich geschlossen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
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[bearbeiten] Weiterführende Links
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis