27 O 290/09 - 07.05.2009 - keine Erstbegehungsgefahr bei rbb
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Dienert vs. Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB, Anstalt des öffentlichen Rechts
07.05.09: LG Berlin 27 O 290/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall wurde um eine Sendung im rbb gestritten.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei HERTIN, RA Prof. Dr. Hertin
Beklagtenseite: Schertz Bergmann, RA’in Dr. Kleinke, sowie Justitiar Klauer
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
07.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Klägeranwalt Prof. Dr. Hertin: Die knappe Zustellungszeit ist ein bisschen misslich. Es ist schlecht, wenn zwar das Gericht schon die Schriftsätze hat, die Akten aber noch unterwegs sind. Die Taktik hier … da kann der Gegner sehr überraschen …
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Geschäftsstelle schickt das dann sofort weiter. Wir hätten die Einstweilige Verfügung nicht gemacht. Keine Anhaltspunkte dafür, dass der rbb sehenden Auges Falsches berichtet. Das sehen wir wirklich nicht.
Klägeranwalt Prof. Dr. Hertin: Nein, die Sache war so: Ein Schreiben kam nicht, stattdessen ein Telefonanruf. Bei meinem Rückruf wurde gesagt, Herr Klauer kennt die Sendung nicht. Er sagte aber, dass der Name … nicht genannt werde. Er sagte, eine Rücknahme der Beiträge gäbe es nicht, keine Absetzung. Er nannte mir auch keinen Ersatztermin. Ich wurde richtig auf die Rolle geschoben. Das Thema sind strafrechtliche Handlungen. Wenn gesagt wird, wir setzen nicht ab, dann besteht Handlungsbedarf. Es war ein regelrechtes Rumgeeiere beim rbb. Meine Drucksituation am Donnerstag bestand darin, dass ich alles bis zum nächsten Tag schaffen musste. Ich kenne das Spiel: Auf die Rolle schieben und dann ist die Sendung auf einmal schon vorbei.
Richterin Becker: Es kann ja doch gesendet werden, wenn erkennbar richtig berichtet wurde?
Klägeranwalt Prof. Dr. Hertin: […]
Justitiar Klauer: Sie haben am Mittwoch um 16:30 Uhr gefaxt.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie hätten schneller sein können.
Justitiar Klauer: Fraglos. Ich habe ihn angerufen.
Klägeranwalt Prof. Dr. Hertin: Nicht sie, sondern Herr Witte.
Justitiar Klauer: Gut, wir können diesen Extraweg gehen. Inhaltlich liegt das aber auf einer Linie.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann kam ein Telefongespräch zustande.
Justitiar Klauer: Lassen sie mich doch ohne Unterbrechung ausführen. Ich sagte, dass ich diesen Beitrag nicht kenne. Ich hatte dann gehört, dass dieser Beitrag bei einer Drittfirma vorliegt. Ich konnte vor dem nächsten Tag nicht prüfen. Ich habe mich nicht festgelegt. Ich war seinerzeit erst zwei, drei Monate beim rbb. Ich hatte keine Hauserfahrung. Ich habe gesagt, ich schreibe ihnen auch noch, und das ich den Beitrag noch nicht kenne. Wenn ich nicht zurückziehen möchte, warum soll ich dann prüfen? Ich kannte den Inhalt noch nicht … Es war mir keine Aussage möglich.
Klägeranwalt Prof. Dr. Hertin: Ich muss damit rechnen, dass die Gefahr besteht, dass der Beitrag gesendet wird.
Richterin Becker: [zum Klägeranwalt] Sie müssen aber wissen, dass der Beitrag mit unzulässigem Inhalt veröffentlicht wird. [zum Justitar:] Haben sie mal geprüft nach Zustellung?
Justitiar Klauer: Nein. Hier ging es um die Prüfung, ob eine Erstbegehungsgefahr besteht. Das schien nicht gegeben. Das war unklug von mir.
Klägeranwalt Prof. Dr. Hertin: Am Donnerstag war schon produziert worden.
Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Mein Schreiben war viereinhalb Zeilen lang. Sie hätten Antwortzeit gehabt.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: […]
Klägeranwalt Prof. Dr. Hertin: Der Beitrag liegt da rum.
Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Einen ähnlichen Dienstschluss wie bei Ihnen gibt es auch bei uns. Daher, im Sinne der Waffengleichheit …
Justitiar Klauer: Wir ziehen nicht zurück. Nur wenn Erstbegehungsgefahr …
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nun wir werden darüber nachdenken
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung wieder aufgehoben wurde, weil keine Erstbegehungsgefahr vorliegt.
[bearbeiten] Urteil 27 O 290/09
1. Die einstweilige Verfügung vom 20. März 2009 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Kostenbetrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.
Urteil mit Begründung 27 O 290/09 v. 07.05.2009
[bearbeiten] Kommentar
Auch in diesem Verfahren standen sich als Parteivetreter zwei Kanzleien gegenüber, welche mal die Zensoren, mal die Zensierten vertreten. Neuer Zensurregeln werden bei solchen Prozessen erarbeitet. Die Vorabzensur sollte Geld bringen. Klappte nicht wegen der fehlenden Erstbegehungsgefahr.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.