27 O 740/09 - 05.11.2009 - Geldentschädigung für das Opfer einer Tragödie
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[bearbeiten] S. vs. SUPERillu Verlag GmbH & Co. KG
05.11.09: LG Berlin 27 O 740/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um Berichterstattung über eine Tragödie und Strafverfahren in einer „relativ“ bekannten Familie.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Schmitt
Beklagtenseite: Kanzlei Schweizer und Kollegen; RA Herrmann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
05.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Unsere Klägerin macht Geldentschädigung geltend, weil über den tragischen Tod ihres Babys berichtet wurde. Der Hintergrund ist, dass ihr Lebensgefährte das Baby misshandelt haben soll. Dann war es tot. Es gab ein Strafverfahren, wie das denn eigentlich gewesen sein soll.
Klägeranwältin Schmitt: Ich kenne den Fall nicht o, ich habe ihn erst später bekommen.
Beklagtenanwalt Herrmann: Er hat wohl eine Bewährungsstrafe bekommen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Jedenfalls gibt es keinen Grund, das Opfer an die Öffentlichkeit zu bringen. Man kann ja darüber berichten, auch wenn es in höheren Kreisen ist, aber warum muss man die Opfer vorstellen? Das Kind liegt im Sterben – und dann ist plötzlich alles in der Zeitung. Hier hat die Klägerin gleich ihre Ansprüche angemeldet – also gibt es keine Verjährung. Gibt es die Chance auf eine Gütliche Einigung? Es ist dies ein Fall, der sich abhebt von den anderen, wie den Casiraghis z.B.
Beklagtenanwalt Herrmann: Anders ja, aber öffentliches Interesse besteht auf jeden Fall. Es handelt sich um eine relative Person der Zeitgeschichte. Allein die Tatsache, dass man hätte anonymisieren können – durch die Begleitumstände wird trotzdem eine Identifizierbarkeit hergestellt. Es ist doch hier eine bekannte Person. Es wird hier immer dieses andere Verfahren herangezogen, aber das trifft hier nicht zu.
Klägeranwältin Schmitt: [] Wir wollen uns über diese Sache unterhalten. Die Klägerin wird auch noch mit einem Foto abgebildet. Das belastet sie am allermeisten. Einen so großen Bekanntheitsgrad hat sie nicht. Vielleicht in der Modebranche. Normalerweise wird sie nicht auf der Straße erkannt. Sie hatte dadurch sogar Nachteile bei der Wohnungssuche.
Beklagtenanwalt Herrmann: Sie zäumen das Pferd von hinten auf, siehe die Berichterstattung vom 11.09.09 über das Opfer []
Klägeranwältin Schmitt: Es wird identifizierbar mit allem Privaten über die Klägerin berichtet.
Beklagtenanwalt Herrmann: Das sagen sie.
Klägeranwältin Schmitt: []
Beklagtenanwalt Herrmann: Der soziale Hintergrund ist eh bekannt. Nehmen sie an, das passiert Joop.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der ist aber nun dermaßen bekannt …
Beklagtenanwalt Herrmann: Sie müssen auf die Kreise abstellen, die sie kennen.
Klägeranwältin Schmitt: []
Beklagtenanwalt Herrmann: Das heißt, sie meinen, in einer Modezeitung hätte man berichten dürfen?
Klägeranwältin Schmitt: Nein.
Beklagtenanwalt Herrmann: Dann war ihr Vergleich eben sinnlos.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: []
Beklagtenanwalt Herrmann: Wo wollen sie die Grenze ansetzen? [] Wir diskutieren auf der Unterlassungsebene, sie wollen aber eine Geldentschädigung.
Klägeranwältin Schmitt: Sie dürfen über den Vorfall berichten und dann über die Person, nicht andersrum.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden nachdenken.
Beklagtenanwalt Herrmann: Ich bitte noch um Adressklärung. Unter der angegebenen Adresse ist sie gar nicht erreichbar.
Klägeranwältin Schmitt: Doch.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Warum hat sie nicht eine Adresse in Italien?
Beklagtenanwalt Herrmann: Zu de Zeitpunkt hatten wir nur eine c/o-Adresse. Wenn´s aber so ist …
Vorsitzender Richter Herr Mauck: []
Beklagtenanwalt Herrmann: Es wurde zwei Jahre nach Kenntnis Klage eingereicht. Das muss sich doch wenigstens auf die Höhe auswirken. Wenn es so dramatisch gewesen wäre … nicht erst einen Probelauf.
Klägeranwältin Schmitt: Wir haben auf Einsichtigkeit gehofft. Sie ist bei einer Psychologin in Behandlung.
Beklagtenanwalt Herrmann: Ich finde es problematisch, hier mit Attesten zu kommen. Wie will man einen kausalen Zusammenhang attestieren?
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ok., aber eins wird man schon sagen können – dass das eine Mutter schon belastet. Und hier liegt nicht eine Geldentschädigungsforderung aus der letzten Minute vor, wie es sonst klassisch ist.
Beklagtenanwalt Herrmann: Was würden sie denken?
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Geltend gemacht werden € 7.500,- Vielleicht € 5.000,-
Beklagtenanwalt Herrmann: Ah, nein. Auf Widerruf € 2.000,- sonst …
Klägeranwältin Schmitt: Sie müssen sehen, das geht zum 9. Senat, nicht zum 10.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann entscheiden wir´s einfach.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Geldentschädigung i.H.v. € 10.000,- zugesprochen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.