27 O 1180/08 - 26.03.2009 - Gammelfleich-Prozess
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Beysan Fleischwarenherstellung GmbH vs. B.Z. Ullstein GmbH
26.03.09: LG Berlin 27 O 1180/08
Terminrolle 26.03.2009, Landgericht Berlin, ZK 27
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Blim
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, verterten durch Prof. Hegemann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
26.03.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander
Vorsitzender Richter Herr Mauck: … kleine Händler ahnen nichts von schlechter Qualität … Verdachtsberichterstattung …
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Unsere Berichterstattung setzt auf auf die Berichterstattung vom „Stern“. Ich würde gern auf die Entscheidung vom 24.04. Bezug nehmen. Die Firma Beysan bestreitet nicht mal, von der Firma Wertfleisch beliefert worden zu sein.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Allein der Umstand, dass viele Händler aufgeführt sind, führt nicht zu der Tatsache, dass konkret dort beliefert worden ist.
Klägeranwalt Blim: Es wurde nicht ausschließlich Gammelfleisch geliefert.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann sind wir wieder bei der Frage, ob Verdachtsberichterstattung vorliegt. Die Frage ist, ob der Leser durch die Unterüberschrift so weit voreingenommen wird, dass er den Text dann nicht mehr wahrnimmt.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es besteht doch eine dichte Tatsachengrundlage, dass man so formulieren darf. Eigentlich muss man da reinlesen: „tut uns leid, ist schon aufgegessen“.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Mal sehen, wie wir hier weiterkommen.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.