325 O 389/09 - 26.01.2010 - Florian Silbereisen vermarktet seine Persönlichkeitsrechte
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Florian Silbereisen vs. Hubert Denk
26.01.2010, 14:00 325 O 389/09
[bearbeiten] Corpus Delicti
Der Journalist Hubert Denk aus Passau ist Herausgeber des Passauer Lokalmagazins "Bürgerblick". Jetzt wurde er in Hamburg geadelt.
Was war geschehen?
Hubert Denk berichtete im Internet, dass ein Neffe des singenden Volkslieblings mit einem Gemäldeplagiat seinerzeit einen Kunstpreis erhielt. Nachdem herauskam, das es sich um ein Plagiat handelte, gab der Schüler seinen Preis zurück.
Hubert Denk berichtete darüber und erhielt überraschend eine anwaltliche Abmahnung mit der Aufforderung, die namentliche Nennung in Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen zu unterlassen. Denk weigerte sich. Es folgte eine einstweilige Verfügung, gegen die der Journalist Widerspruch einlegte.
Klaus Rehbock, Rechtsanwalt von Hubert Denk. "Es kann nicht sein, dass eine positive Berichterstattung geduldet und die negative angeprangert wird." Silbereisen hätte die Medien stets benutzt, um das "positive Image des Schwiegersohns zu pflegen". Die Klägerseite hielt dagegen: "Es gibt kein berechtigtes Veröffentlichungsinteresse seines Namens, nur weil es sich zufällig um einen seiner Neffen handelt."
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Wölk
Richter am Landgericht Dr. Graf
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Prof. Prinz pp., Rechtsanwalt Philippi
Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Rehbock & Kollegen, Rechtsanwalt Dr. Rehbock
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
26.01.10 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Schulz: Die Parteien streiten, ob die Nennung des Antragstellers im Zusammenhang damit, dass der Neffe des Antragstellers …. Zulässig ist oder nicht. Möchten Sie das näher begründen?
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Wir haben heut den Schriftsatz erhalten, möchte .. .
Silbereisen-Anwalt Philippi: Ich kann vortragen.
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Die Berichterstattung war zulässig. Der Antragsteller ist unstreitig eine Person der Zeitgeschichte. Sein Neffe hat sich als einer von zwei detaschen Bewerbern beim Kunstpreis beworben und er hat den Kunstpreis erhalten. Die Berichterstattung darüber war zulässig, auch im Zusammenhang mit dem Namen des Antragstellers. Es ist auch darüber berichtet worden. … Passau … Der Antragsgegner wohnt im Nachbarhaus. Man weiß, dass die Familie Silbereisen eine große Künstlerfamilie ist. … Der Neffe ist zwar nicht Musiker, aber er tritt in die Fußstapfen des Onkels. Das ist in der Passauer Zeitung genannt worden mit Vor- und Nachnamen. Dann hat sich herausgestellt, dass der Neffe diesen Preis bekommen hat, weil er nicht sein eigenes Werk eingereicht hat. Er hat das Copyright verletzt. Er hat gefaket, hat geschummelt. Darüber ist in den Medien berichtet worden. Da in der Vorberichterstattung … Den gewonnenen Preis hat er zurückgegeben, … dann in New York. … Dabei hat Herr Denk seinen Namen nicht genannt. Es kann nicht sein, dass zunächst positiv berichtet werden darf, dann im negativen Fall nicht mehr. Es muss geduldet werden, wenn der Antragsteller mit seiner Familie das positive Image des Schwiegersohnes … Wir haben erst gestern das Material erhalten. Der Antragsgegner ist ein Einzeljournalist. Der Antragsteller hat keine Kinder, er hat Neffen und Nichten. In der Homestory berichtet er von sich, wo er mit mit den Neffen und Nichten in die Öffentlichkeit gegangen ist.
Silbereisen-Anwalt Philippi: Haben Sie das auch für mich?
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Nein. Reich für Sie nach. Möchte, dass ins Protokoll aufgenommen wird. Es sind alles Veröffentlichungen von 2008 und 2009.
Silbereisen-Anwalt Philippi: Ich möchte rügen.
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Die Yellow-Presse … mit Zustimmung des Antragstellers.
Vorsitzender Richter Schulz: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter hat Ausführungen zur Rechtslage gemacht und überreicht schwarz/weiß Fotografien als Anlage zum Protokoll. Der Antragsgegner erklärt, es handelt sich um Aufnahmen, die den Antragsteller zeigen. Der Antragsteller hast sich zusammen mit seinen Neffen und Nichten abgelichtet. … Die Aufnahmen sind von einer anerkannten Agentur, welche der gesamten Yellow-Presse mit Zustimmung des Antragstellers Photos zur Verfügung stellt.
Silbereisen-Anwalt Philippi: Dazu würde ich ein kurzes Telefonat mit dem Antragsteller führen wollen.
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Wir sind hier in der mündlichen Verhandlung.
Silbereisen-Anwalt Philippi: Würde gerne wissen, in welchem Rahmen die Einwilligung erfolgte, gegeben wurde.
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Damit er nur ein Telefonat führt noch die folgenden farbigen Photos. Hier ist der Antragsteller mit verschiedenen Familienangehörigen. Bildunterschrift: Beenden ihren Zwist. .. der dann von Amtsgericht Passau verurteilt wurde wegen einer Straftat. .. wo der Antragsteller mit seinem Bruder in der Öffentlichkeit aufgetreten ist.
Aus dem Publikum: Ein Schwadroner.
Vorsitzender Richter Schulz resolut: Würden Sie nicht dazwischenreden. Der Antragsgegner überreicht farbige Abbildungen aus den Illustrierten des jahres 2007.
Silbereisen-Anwalt Philippi: Auch ins Protokoll. Bei den schwarz/weiß Photos handelt es sich um Photos aus den Jahren 2002 / 2003. Das ergibt sich aus dem Copyright-Vermerk. Möchte noch weiter erklären. Das war nicht der Zeitpunkt, an dem Herr Silbereisen mit seiner Karriere als TV-Moderator begann.
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Möchte zu Protokoll geben: Gerade die Anfertigung des Photos … dass es der streitgegenständliche Neffe ist. … dass der Redakteur … Silbereisen Volksmusik-Moderator geworden ist … Haben den Kläger in Passau, wohnt in München, arbeitet … Journalisten … in Passau … Es ist gerade der Journalist, der die Karriere von Silbereisen eingeleitet hat. Weshalb verhandeln wir nicht in Passau?
Silbereisen-Anwalt Philippi: In den Photos gibt es kein ild des neffen.
Silbereisen-Anwalt Philippi verlässt den Saal. Nach Wiedereintritt: Es gibt keine Photos nach 2004. Es gibt keine Photos nach 2004, bei denen eine Einwilligung erteilt wurde. Es gibt keine den Antragsteller zeigende Familienphotos mit Neffen und Nichten, Mit Mutter schon. .. wo er Genehmigungen erteilt hatte. Die Photos der Agentur waren Photos aus dem Jahre 2003. Die Sendung moderiert Silbereisen erst ab 2006. Zu diesem Phote. Das eine ist die Freundin Michaela Strobl. Ees ist ein gestelltes Photo, keine Homestory.
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Aber mit Einverständnis.
Silbereisen-Anwalt Philippi: Das andere Photo zeigt die Mutter, die in der Sendung ist. Kein Neffe, keine Nichte.
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Der Antragsteller hat zu Protokoll gegeben, dass es keine Photos seit 2006 gibt.
Silbereisen-Anwalt Philippi: Paparazzi-Photos gibt es.
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Darf ich dem Gericht dieses Photo zeigen. Es ist ein Photo vom 29.03.2006 in Aktuelle Woche. Es sind Bilder: der stolze Onkel. Es war Rainers (des Bruders) Wunsch. Das heißt, der Antragsteller hat den Neffen … über das Taufbecken gehalten. Am 29.04.2006 ist es veröffentlicht worden mit Einverständnis. Damit sind alle Ausführungen nicht wahr. Wir sind vor einem deutschen Gericht.
Silbereisen-Anwalt Philippi: Das st nicht beweisfähig. Der Neffe Jülians … hält über dem Taufbecken. Der Vortrag ist nicht ordnungsgemäß glaubhaft gemacht worden. Er ist nicht einlassungsfähig.
Antragsgegner-Anwalt Dr. Rehbock: Herr Denk möchte noch etwas sagen über die Reihenfolge der Berichterstattung. Wir haben dem Gericht demonstrieren wollen, dass der Antragsteller in der Vergangenheit und aktuelle mit seinen Familienmitgliedern auftritt,. wenn es positiv ist.
Antragsgegner Denk: Jeder kennt die Familie Silbereisen. Auch das Plagiat. Habe diesen Makel wieder aufgenommen, habe mit der Vorberichterstattung verlinkt. Fand das als juristischer Laie in Ordnung. Wollte den Neffen nicht wieder in die Öffentlichkeit ziehen. … Zwischen den verwandten … nicht …. Er war einer der vielen Zweitplazierten. Das hat mein Anwalt nicht richtig verstanden. Es ist absurd, dass man nicht wieder berichten kann. … Junge war gedopt. Darf nicht wieder geschrieben werden? Ist nicht nachvollziehbar. Ich bin ein juristischer Laie.
Silbereisen-Anwalt Philippi: … in PNT, ist nie gefragt worden, ob er namentlich genannt werden möchte. Dieses Medium hat selbst, als es merkte, dass … Nennung dieses Namens nicht erfragt. Mit Wollen … positives … ist Mitnichten der Fall. Es ist auch jedem Laien bekannt, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt. Er hat den Beitrag nicht gekannt, auch den positiven nicht. Dass er zufällig genehmigt hat … einer der zweiundzwanzig Neffen.
Vorsitzender Richter Schulz: Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung ener Entscheidung im Tenor wird anberaumt auf Mittwoch, den 27.01.10, 12:00 im Raum B 316.
27.01.10: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.
[bearbeiten] Urteil
[bearbeiten] Kommentar
Hubert Denk kam in Konflikt mit der Vermarktung und Verwertung der Persönlichkeitsrechte von Florian Silbereisen. Natürlich benötigt der beliebteste Showmeister der Volksmusik, unser „Flori“ oder auch mal „Nasenbär“ genannt, anwaltliche Hilfe bei der Vermarktung seiner Persönlichkeitsrechte und muss seine Menschenwürde gegen kleine Schreiberlinge verteidigen. Keine geringere Kanzlei als die von Prof. Prinz kommt da in Frage, und das Zugpferd dieser Kanzlei, der pfiffige Rechtsanwalt Philippi demonstrierte heute in dem absurden Theater beim Richter Schulz, wie Persönlichkeitsrechte vermarktet werden. Von den zwei Geschäftsleuten musste natürlich der finanziell schwächere verlieren.
Hubert Denk kannte bestimmt nicht die Zensurregeln und hörte bestimmt noch nichts von Buskeismus. Denn dann hätte er auf die überraschend erhaltene anwaltliche Abmahnung entweder klein beigeben und die gewünschte Unterwerfungserklärung abgegeben sollen. Erhebliche Kosten wären ihm erspart geblieben.
Ist Hubert Denk eine Kämpfernatur für die Pressefreiheit und für sein Recht zu berichten, dann hätte er die einstweilige Verfügung eingestecken müssen und auf das Hauptsacheverfahren bestehen sollen. Denn nur im Hauptsachverfahren gibt es eine gewissen Chance an die materielle Wahrheit heranzukommen und damit eventuell zu obsiegen. Stellt man selbst keinen Antrag auf Eileitung des Hauptsacheverfahrens, wird sogar der Zeitdruck für das Sammeln von Beweisen, Argumenten und positiver Urteilen abgebaut.
Im Verfügungsverfahren, einem Schnellverfahren, ist es in aller Regel aussichtslos das Zensurbegehren zu überwinden, erst Recht beim Zensurrichter Schulz von der Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg.
Hofffentlich kommt Hubert Denk nicht auf die Ideee, Berufung gegen das Widerspruchs-Urteil einzulegen. Die Richter wären für das Hauptsacheverfahren noch mehr festgelegt, der Druck, aufzugeben wächst genauso wie die Bereitschfat, sich mit den nicht nachvollziehbaren Urteilen abzugeben.
Gewinner bleiben immer nur die Anwälte und die Zensur.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.