324 O 23/09 - 26.06.2009 - Mosley vs. Zeitverlag
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[bearbeiten] Mosley vs. Zeitverlag Gerd Bucelius
Diese Veranstaltung hat in den Justizkreisen schon einen Namen: das "MM"-Festival.
26.06.09: 324 O 23/09 Mosley vs. Zeitverlag Gerd Bucelius vs. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH
Geklagt wurde in gleicher Sache auch gegen ZEIT Online GmbH,. Allerdings unter einem anderen Aktenzeichen: 324 O 6/09
Mosley klagt natürlich auch gegen andere. Uns als Pseudoöffentlichkeit sind nur die Verfahren bei der Zensurkammer in Hamburg bekannt.
Mosley klagt aber auch in England und anderswo.
Diesem Verfahren ging das Verfügungsverfahen 324 O 557/08 Mosley vs. Zeit Online voraus. Am 31.10.08 erging das Widersruchsurteiel: Die Einstweilige Verfügung vom 22.09.08 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Mosley fordert von der "Zeit" 50.000 Euro, von Zeit Online 25.000 Euro, außerdem Unterlassung, Widerruf und Richtigstellung.
Andere Verfahren:
324 O 830/08 Mosley vs. Deutsche Presseagentur GmbH. Die Verkündung des Urteils fand noch nicht statt.
324 O 623/08 Mosley vs. Nordwest-Zeitung. Ein 24.10.08: Vergleich kam zu Stande: Einstweilige Erfügung vom 01.09.08 wird als endgültige Regelung anerkannt.
Ende September folgen andere Verfahren u.a. gegen Axel Springer und die dpa. Dabei geht es dann um eine millionenschwere Entschädigungsforderung gegen "Bild" und Bild.de. Die dpa soll 250.000 Euro zahlen.
[bearbeiten] Corpus Delicti
Es gibt ein Video, welches im Internet zu finden ist. Dazu gab es allerhand Kommentare in den verschiedensten Medien. Mosley würde Nazi-Sexspiele veranstalten bzw. bestellen.
Stimmt natürlich nicht.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Ritz
Richterinm Landgericht Dr. Goetze
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Irion pp. RA’in Irion
Beklagtenseite: Kanzlei: Senfft Kersten Nabert & Maier; RA Nabert
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
'Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ja, in der 6 – das ist die Online –da meinen wir, dass im Antrag zu a. „Nazi“ unterstrichen sein müsste. Im dritten Satz dort heißt es, Befehle auf Deutsch, nicht Befehle in Deutsch. Nazi wollen wir unterstreichen … Befehle auf Deutsch. Wir haben unsere Auffassung gegenüber dem EV-Verfahren nicht geändert. Wir meinen, es ist eine Berichterstattung aus der Intimsphäre. Nazi, hat er ja nicht ….
Klägeranwältin Frau Irion: Hat er nicht … .
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Nazi … Intimsphäre?.
'Der Vorsitzende: Nazi hat er eben nicht …. Dass er Probleme bekommen hat mit der FIA, auch in England … War kein Nazi-Spiel … Intimsphäre. Wir haben alles verboten, was da bezichtigt wird. … Haben auch ins Urteil geschrieben, auch das, was er dazu nachher geäußert hat. BGH … Das ist der Stand der Dinge.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Gilt auch dann, wenn mehr bezichtigt wird, als … stand .. .War auf der Vereinsliste ...Erzählt Details, wie er die Frauen gewonnen hat.
Klägeranwältin Frau Irion: Nein. Das ist der Druck. Er musste sich rechtfertigen.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Hat nur Stellung genommen zu dem, was offenbar ist. Haben unsere Autoren auch so gemacht. Wenn er sagen wird…. Dass er schon vor dreißig Jahren als Anwalt zu solchen Veranstaltungen gegangen ist. Was er seinen Kindern erzählt hat, seiner Frau … Er kommentiert das. Weshalb dürfen wir nicht kommentieren.
Klägeranwältin Frau Irion: … .
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Geht nicht n ur um die Zeitung, sondern in allen … Gegen Spiegel geht er nicht vor, obwohl gleich …. .
'Der Vorsitzende: Wenn er das jetzt tut, dann dürfen das … .
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Sadomaso-Sex macht er seit dreißig Jahren, sagt er. … Hört man immer … .
Klägeranwältin Frau Irion: … .
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Er schreibt öffentlich. Es ist ein gesellschaftlicher Vorgang. Wenn er öffentlich schreibt, so dürfen wir auch öffentlich dazu Stellung nehmen.
'Der Vorsitzende: … .
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Sie unterstreichen Nazi. Was ist das Verbot? Wenn wir sagen, Nazi, dann geht es nicht. Es ist nicht Sex, es ist Theater, hat seiner Frau nicht erzählt. Er schreibt, es ist nicht … Untersucht auf Läuse .. wie im KZ.
'Richterin Frau Ritz: ReaktIonen … als Privatsphäre.
Klägeranwältin Frau Irion: Er hatte es freiwillig getan. Finde es zynisch.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Zynisch. Wir haben das nicht …. .Wir nehmen Stellung zu einem Vorgang, der gesellschaftlich Bedeutung at.
'Richterin Frau Ritz: … Nazi … Intimsphäre … Kein Nazisex ist bestellt worden.
Klägeranwältin Frau Irion: Es gibt Berichte, die nicht verboten werden.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Wenn er Details .. Erntlausen, peitschen, Uniform tragen … selbst darlegt …. Wenn Sie sagen, er muss sich nicht offenbaren, dann kann er das anders darlegen. … Wenn er das selbst sagt, dann darf ich doch Artikel nicht … referieren … .
'Richterin Frau Ritz: Wenn er von sich aus darlegt, dann …. . Hier war … gewesen.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: … gewesen … Heute ist es anders. Wenn ich verlinke auf seinen Bericht, dann berichte ich gerade das, was mir verboten wird. Das würde eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Pressefreiheit bedeuten.
Klägeranwältin Frau Irion: Wo spricht er von Entlausung?
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Er sagt in einem Interview … Haare wurden auf Unsauberkeit untersucht. Das ist Entlausung. Das Verbot kann nicht sein. Es ist gegen die Meinungsfreiheit. Weil dann ein …. .
Klägeranwalt: Sie beziehen sich auf das Interview vom 09.01.09 in der Süddeutschen Zeitung. Auf den Artikel, auf den Sie Bezug nehmen ... .
Klägeranwältin Frau Irion: … Sie machen Ihren Job, .. mahen diesen gut. Mütgze … ist aus den V. Sie sagen, ist unrichtig.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Ist nicht so …
Klägeranwältin Frau Irion: Habe schon mal gesehen, Mütze … . Gleiche Sache mit der Vergewaltigung.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Ist nicht …. Wenn Mosley sagt, es ist Theater, wenn eine Frau festgebunden ist, und an ihr Sex ausgeführt wird, dann ist das für mich Vergewaltigung.
Klägeranwältin Frau Irion: … .
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Wenn er sagt, es ist Theater, sage ich auch Theater und darf sagen, es ist Vergewaltigung. Zu Nazi. Im Interview sagt er, es ist eine deutsche Luftwaffenuniform.
Klägeranwältin Frau Irion: Aktuelle deutsche Uniform.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Kann ich nicht erkennen.
Klägeranwältin Frau Irion: Sie können auch nicht erkennen, dass es eine alte Uniform ist.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: … .
Klägeranwältin Frau Irion: Aktuelle deutsche Uniform..
Beklagtenanwalt Herr Nabert: … .
Klägeranwältin Frau Irion: Das ist kein öffentliches Theater.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: … Wir sprechen nicht von der Intimsphäre, sondern davon, ob es wahr ist oder nicht.
Richterin Frau Ritz: Wenn sich die Wahrheit und Unwahrheit in der Intimsphäre abspielt, dann darf man darüber nicht sprechen.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Sie sagen Nazi-Sexspiele ist … Es ist eine Interpretation, eine Meinungsäußerung.
Der Vorsitzende: Wir kommen nicht zu einander.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Wartum?.
Richterin Frau Ritz: Wir können nur das unterscheiden.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Es sin zwei Ebenen. Wenn es nicht die Intimsphäre wäre, dann müssen wir differenzieren..
Der Vorsitzende: Ja.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Warum unterstreichen Sie Nazi und nicht das andere?
Der Vorsitzende: Wir machen das Ihnen zu Liebe.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Hier ist nur ein Wort unterstrichen.
Der Vorsitzende: Das können wir ändern. Wir können klammern. Die Bilder zeigen einen Mann, der wie Mosley aussieht. … Der Kläger … nicht teil. Sewspiele ist nicht Intimsphäre, sondern Privatsphäre. … In beiden Sachen erhält der Beklagten-Vertreter Durchschriften des Schriftsatzes vom 25.06.2009.
Klägeranwältin Frau Irion: Haben Sie per Fax bekommen.
Der Vorsitzende: Ja, und weil es eben Bewertungen sind, ist das mit dem Widerrufantrag nicht ganz so gut. … Der letzte Punkt. Der Eindruck, Nazibeziehung könnte unseres Erachtens nach eine Tatsachenbehauptung sein. Es ist unstreitig, dass er das nicht wollte.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Nein.
Der Vorsitzende: Sie schreiben, unbenommen … .
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Hat eingeladen … in Uniformen.
Klägeranwältin Frau Irion: Woher wissen Sie das, dass er eingeladen hat? Wir wissen es aus dem Verfahren in England, dass er nicht bestellt hat.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Es handelte sich um ein Role Playing, das Herr Mosley so bestellt hatte. Das haben auch die Frauen ausgesagt.
Klägeranwältin Frau Irion: Stimmt nicht. Diese Aussagen sind erfunden. Sie hat das widerrufen. Das hat die Dame in einem TV-Interview gesagt. Können Sie bei YouTube sehen.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Wenn das so ist, müssen wir sie hierher laden.
Der Vorsitzende: Die kann ja Deutsch, wir brauchen keinen Dolmetscher. Aber wir haben keine Lade-Adresse.
Klägeranwältin Frau Irion: Nein, brauchen keinen. Wir können sie ja über YouTube laden...
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Was hat er bestellt?
Klägeranwältin Frau Irion: Müssen Sie beweisen.
Der Vorsitzende: Bei Widerruf?
Klägeranwältin Frau Irion erklärt, was bestellt wurde.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: … .
Klägeranwältin Frau Irion: Woher wissen Sie das alles?
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Musste mich zwangsweise mit diesem Mist beschäftigen.
Klägeranwältin Frau Irion: … .
Richterin Frau Dr. Goetze: Wir müssen sehen, was ist Nazi, was ist nicht Nazi
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Wenn wir uns den Chaplin-Film „Der große Diktator“ ansehen, da gibt es keine Nazisymbole.
Klägeranwältin Frau Irion: … .
Beklagtenanwalt Herr Nabert: … .
Klägeranwältin Frau Irion: Was setzen Sie in Klammerung in dieser … ?
Beklagtenanwalt Herr Nabert: War Theater.
Klägeranwältin Frau Irion: War kein Theater.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Jetzt bin ich ratlos.
Der Vorsitzende: Gütliche Einigung.
Klägeranwältin Frau Irion: … .
Der Vorsitzende: Muss ja nicht in der hässlichen Form, dem Widerruf, Richtigstellung kommen.
Beklagtenanwalt Herr Nabert: Nehme das gerne mit. Kann aber nicht zusagen.
Ein Vergleich wir diskutiert.
Richterin Frau Dr. Goetze: Müsste ein bisschen sicher gemacht werden – Klammer, Unterstreichen.
Der Vorsitzende: Wenn beide ohnehin streiten werden, dann machen wir einen neuen Termin. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Die Kammer unterbreitet einen Vergleichsvorschlag: 1. Die Beklagte verpflichtet sich zur Unterlassung der antragsgegenständlichen Äußerung. 2. Der Kläger verzichtet als Gegenleistung auf Geldentschädigung. 3. Schließlich kommt die Beklagte in redaktioneller Form … dass der Kläger keine „Nazi-Inszenierung“ vornehmen wollte. $. Die Kosten des Rechtsstreits sollen gegeneinander aufgehoben werden.
Klägeranwältin Frau Irion: Abmahnkosten?
Richterin Frau Dr. Goetze: … .
Der Vorsitzende: Beide Parteivertreter bitten mit Rücksicht auf die heute gegebenen Erörterungen um Schriftsatzfrist, der Beklagtenvertreter mit Rücksicht auf den heute übergebeben Schriftsatz. Wann soll der neue Termin sein?
Diskutieren den neuen Termin.
Der Vorsitzende: Beklagtenvertreter … in beiden Sachen. 1. Die Klägervertreterin kann im Sinne der heutigen Erörterungen bis zum 31,07.09 … . Wie lange hätten Sie gern?
Beklagtenanwalt Herr Nabert: bis 20.07.
Klägeranwältin Frau Irion: Dann wäre der 07.08.09 mir lieber.
Der Vorsitzende: 1. bis zum 07.08.09. 2. Beklagtenvertreter kann erwidern bis zum 28.08.09. Bisschen kurz.
Richterin Frau Dr. Goetze: Nein.
Der Vorsitzende: 04.09.09 würde ganz gut gehen. Da haben wir noch das Festival.
Klägeranwältin Frau Irion: MM.
Der Vorsitzende: 3. Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wird angesetzt auf den 04.09.09, 12:30 in diesem Saal. Schönen dank.
Beklagtenanwalt Herr Nabert und Klägeranwältin Frau Irion im Chor: Schönen dank. Schönes Wochenende.
Klägeranwältin Frau Irion: Bestrafungsantrag?
Der Vorsitzende: Wollen wir heute den Vergleich. Haben wir nicht geschafft
Klägeranwältin Frau Irion: So, dass wir den auch in der Sicht behalten.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Links
- SZ - angeblich wollen Engländer gedemütigt werden ... .
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.