7 U 121/09 - 18.05.2010 - Kanzlei Schertz verliert für Giulia Siegel
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
In einer Zeitschrift des Burda Verlages stand etwas über Giulia Siegel und eine angebliche Liebesbeziehung.
Giulia Siegel verlangte eine Unterlassung und Gegendarstellung. Um die Gegendarstellung ging es in diesem Verfahren: ist die Gegendarstellung berechtigt und wurde diese unverzüglich eingereicht?
Vertreten wurde Giulia Siegel von der gefürchteten Promikanzlei Schertz Bergmann, bekannt für rabiates Auftreten ihrer Anwälte und Anwältinnen.
Peinlich, peinlich für Giulia Siegel und die sie vertretende Anwaltskanzlei.
| BUSKEISMUS Bericht |
[bearbeiten] Giulia Siegel vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
04.12.09: 324 O 594/09
Berufung
18.05.10: 7 U 121/09
[bearbeiten] 324 O 594/09 04.12.2009
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Buske
Richterin am Landgericht Gabriele Ritz
Richterin am Landgericht Wiese
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Graals
Beklagtenseite: Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler; RA Dr. Neben
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 594/09
04.12.2009: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Baueranwalt Dr. Neben sieht das neue Möbelstück: … Mobiliar … .
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ist hübsch, gefällt das Ihnen? Baueranwalt Dr. Neben: Passt zu den Tischen. Vorsitzender: Schmuck. Baueranwalt Dr. Neben: Es ist Weihnachten. Harald Schmidt … Vorsitzender: Ist auch in der Schweiz gesendet … Baueranwalt Dr. Neben: Frage mich nach den besseren … Vorsitzender: Welche ist das? Baueranwalt Dr. Neben: 593 Vorsitzender: Ja. Sowohl über die formelle als auch über die materielle Seite. … Wir meinen, man kann auch so ohne Sachverständigengutachten entscheiden, was ist ihr Liebhaber. OLG 48, S. 410 In der Gegendarstellung ist auch ein Fehlschuss erlaubt. Der Fehler muss anerkannt sein. Wir können sagen, wären mit OLG MJW 1990. Der Fall ist nicht sonnenklar, er ist schwierig. Heilung … Es ist Rechtsgeschichte. Wie wollen Sie da vorbeikommen. |
Baueranwalt Dr. Neben: 1990. Ob das nach zehn Jahren …
Vorsitzender: Zwanzig Jahren.
Baueranwalt Dr. Neben: Nach zwanzig Jahren. Wie, Heilung?
Klägeranwalt Graals: … dass Heilung möglich ist …
Baueranwalt Dr. Neben: …
Vorsitzender: Wollen wir plaudern?
Baueranwalt Dr. Neben: Komme nicht mit neuen Argumenten.
Vorsitzender: Der Antragsgegnervertreter sagt, ich mache mein bisheriges schriftliches Vorbringen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Baueranwalt Dr. Neben: Ich habe vier Punkte vorgetragen. Möchte nichts Neues vortragen.
Vorsitzender: Kann vor Spannung nicht mehr aushalten.
Baueranwalt Dr. Neben: …. Am 8. Oktober erhielten wir das Fax mit der Gegendarstellung. Am 15. November erging die einstweilige Verfügung. …. Interessant, ob das der Maßstab der Unverzüglichkeit ist—Wenn ich am 25. weiß, und dann vierzehn Tage später die Gegendarstellung faxe. Ich bin gehalten, den eiligsten Weg zu gehen. Zum Fax: Alle Beteiligten sind sich einig, dass ein Fax nicht abgedruckt werden kann. Die Schriftform mit Originalunterschrift ist vorgeschrieben. Ist die verspätete Zusendung Heilung? Wir brauchen eine vernünftige Heilung. Diese kann nur durch ein schriftliches Original erfolgen. Das ist zweiundzwanzig Tage später gekommen. Sie sagen von München … . Es war Mittwoch, Donnerstag der 8.
Richterin Ritz: Wollen nichts Falsches sagen. Es war Donnerstag.
Baueranwalt Dr. Neben: Es ist eine Woche später … .
Klägeranwalt Graals nach der [buskeismus.de/images/Methode%20Schertz_kommentiert.pdf Methode Schertz]: Unterbreche Sie ungern, aber wenn …
Baueranwalt Dr. Neben: … Es ist egal, ob Mandant oder Anwalt …
Klägeranwalt Graals: Kann Post sein …
Baueranwalt Dr. Neben: Das muss … bestreiten. Die eine Woche ist nicht erklärt. Wenn wir allein …. So ist zumindest in dieser Sache Heilung nicht gegeben.
Klägeranwalt Graals: Das OLG hat 1990 eindeutig gesagt, Heilung … . 06.04. … 127.04. … Zuleitung des Originals am einundvierzigsten Tag. Die Heilung war möglich, weil das fax unverzüglich gekommen war.
Baueranwalt Dr. Neben: Verstehe das OLG so, dass Heilung morgen möglich ist, wenn das Fax heute kommt. Mit den einundvierzig Tagen hat das OLG nichts gesagt. Dann die Zweitfassung unterzeichnet. 4. Oktober … zugleich 4. November. D.h., ich wusste, dass ich nicht durchkomme …. Habe das liegen und wenn es dann später … Kann schwer vorher … senden.
Richterin Ritz: Werden wir sehen.
Vorsitzender: …
Richterin Ritz: Ob der, der umsichtig ist, gleich zwei Gegendarstellungen sich einstellt, schlechter gestellt ist. Dann haben wir … .
Baueranwalt Dr. Neben: Bin bei Ihnen, da muss er beide zusenden. Soll beide senden. Wir prüfen dann beide. Bei diese Kanzlei [Schertz Bergmann] ist das so, … .
Klägeranwalt Graals: Gerade, wenn es unsinnig ist. Der Betroffene hat eine, die ihm lieber ist.
Baueranwalt Dr. Neben: Er kann ja sagen, diese ist ihm lieber.
Klägeranwalt Graals: Nein, der …. Soll nicht, möchte …
Baueranwalt Dr. Neben: Das geht ohne schuldhafter Verzögerung .. Habe eine Frage, ob auf allen Etappen mit der notwendigen Sorgfalt gehandelt wurde. Wenn nur … aber an allen Enden und Ecken es aufwendig war. Deswegen war es in diesem konkreten fall nicht unverzüglich. Lieb haben … Liebesbeziehung ist eine Meinungsäußerung. … Wie ist mit nicht schlüssig dargelegt. Wenn ich sage, dass was sie gemacht hat, ist nicht gegedarstellungsfähig …
Richterin Ritz: … wenn Deutasch … alles als Liebhaber …
Baueranwalt Dr. Neben: Liebhaber heißt, man hat eine Liebesbeziehung. Lover bedeutet, dass man jemanden liebt. Das hat die Kammer gerade abgewiesen. Komme zum dritten Punkt. Die Kammer sagt, wenn ihr so gemein sagt, ..,. dann darf man auch … Es bleibt aber, wenn die Erstmitteilung eine Meinungsäußerung ist, dann geht die Gegendarstellung nicht.
Vorsitzender: Bei einer Gegendarstellung muss der Eindruck ein zwingender sein.
Klägeranwalt Graals: Es ist gerade kein Küssen, keine Sexualbeziehung
Baueranwalt Dr. Neben: Es gab eine Nacht.
Klägeranwalt Graals: Es gab eine Nacht.
Baueranwalt Dr. Neben: Das Buch ist voll … Frau Siegel …. Nacht mit praktischen Ratschlägen. Teht alles in dem Buch. Die Gegendarstellung ist irreführend. Diesen Mann kennt sie nicht.
Klägeranwalt Graals: Liebhaber bedeutet, es kommt zu sexuellen Handlungen, Küssen und .. . Nicht platonisch. … Deswegen: er war nicht ihr Liebhaber.
Baueranwalt Dr. Neben: … Liebhaber … . Unverheiratete könne keine Liebhaber haben.
Klägeranwalt Graals: Blödsinn
Baueranwalt Dr. Neben: Blödsinn ist kein Argument. … Es ist unstrittig, dass sie eine Nacht zusammen verbrachten.
Klägeranwalt Graals: Er hat in einem anderen Zimmer geschlafen.
Baueranwalt Dr. Neben: Gut zu erfahren, in einem anderen Zimmer geschlafen.
Klägeranwalt Graals: … eigentlich … flüchtige sexuelle Beziehung. Jeder weiß, was es bedeutet.
Baueranwalt Dr. Neben: Ist nicht so, habe viel Papier …
Klägeranwalt Graals: Sie haben viel geschrieben, ich nicht.
Richterin Ritz: Dass diese Fälle schwierig sind, sind wir Ihrer Meinung.
Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. … Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung im Tenor erfolgt im Einvernehmen mit den Parteinen am Dienstag, den 08.12.2008, 12:00 im Raum B332. 08.12.2009, Richterin Ritz: Die einstweilige Verfügung vom 10.11.2009 wird bestätigt Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Antragsgegner ging in Berufung. Mehr als fünf Monate später wurde diese eilige Angelegenheit beim OLG verhandelt.
[bearbeiten] 7 U 121/09 - 18.05.2010
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richterin am Oberladesgericht Dr. Raben
Richterin am Oberlandesgandgericht Lemcke
Richter am Oberlandesgericht Dr. Lothar Weyhe
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Graals
Beklagtenseite: Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler; RA Dr. Neben
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit - 7 U 121/09
18.05.2010: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Klägeranwalt Graals ist allein. Die Richter stolzieren erhobenen Hauptes in den Saal.
Vorsitzende Richterin Dr. Raben: So einsam hier. Kommen Sie aus Berlin?
Klägeranwalt Graals: Ja.
Die Vorsitzende: So ist es, wer von Weitem kommt, kommt pünktlich. Sind Sie Herr Graals?
Klägeranwalt Graals: Ja.
11:07, Frau Dr. Raben geht zum Telefon, hebt den Hörer und wählt. Baueranwalt Dr. Neben betritt gleichzeitig der Saal: Entschuldigung. Es geht auf meine Kappe.
Die Vorsitzende belehrt den Anwalt von der Kanzlei Schertz Bergmann : Wir haben uns einstimmig festgelegt. Dagegen habe Sie [RA Graals] heftig protestiert. Haben nichts. Sie müssen was finden zum Telefax. Wenn es eine Formvorschrift gibt, dass die eigenständige Unterschrifnt gefordert wird, dann genügt ein Telefax nicht. Die Gegendarstellung muss von der Person unterschrieben sein und das unverzüglich. Es ist drei Wochen später eingegangen. Es gab keine besonderen Umstände, die eine Verlängerung rechtfertigen könnten. Es lag einfach bei Ihnen. Es ist nicht ohne schuldhafter Verzögerung bei der Beklagten eingegangen. Wir sind im Einklang mit der überwältigenden Rechtsprechung anderer Gerichte. Man kann noch mit dem Fax … aber die Unverzüglichkeit in drei Wochen?
Klägeranwalt Graals: Unverzüglich. Es gibt die Entscheidung des OLG. Wie wollen Sie am OLG vorbei kommen? Die Gegendarstellung muss im Original zugeleitet werden. Aber für dem Zugang … Später im Original. Wir haben umfangreich nach Entscheidungen gesucht, nirgends gibt es etwas zur Zustellung, Zuleitung. Es reiht die Fax-Zuleitung. Das Landgericht Köln hält sich nicht daran und diese Haltung für veraltet. Die Technologie muss beachtet werden. Ich sehe keinen Grund, dass das OLG entgegen seine eigenen früheren Entscheidungen jetzt anders entscheidet.
Die Vorsitzende: Weil es ein anderer Senat war.
Klägeranwalt Graals: Das LG München sagt, Faxzuleitung reicht als Verfahrensregel.
Die Vorsitzende: Das hier ist materielles Recht, die Zuleitung ist nicht Verfahrensrecht.
Klägeranwalt Graals: Seitz neuste Auflage hat die Zuleitung mit Fax und bei Löffler steht nichts drin.
Die Vorsitzende muss es dem Anwalt erklären: Weil es so fern liegend ist. Bei Mietkündigungen kommt kein Schwein auf die Idee, dass die Kündigung per fax gültig ist. Sie meine die Faxregelung und haben dann noch eine Woche gebraucht.
Klägeranwalt Graals: Dazu sage ich noch was. Das materielle Recht einer Verfügungssache muss nach Sinn und Zweck ausgelegt werden. Für die Fristwahrung recht … Wir sind doch nicht doof.
Die Vorsitzende: Andere Kläger machen es so. Dann fehlt hier noch …
Klägeranwalt Graals: 126 BGB. Wir sind nicht beim BGB. Es heißt BGB soll analog angewendet werden. Steht nicht im Mietrecht. Wenn entsprechend ausgelegt wird, dann nach Sinn und Zweck. Gegendarstellungsanspruch ist verfassungsrechtlich … zur Selbstbestimmung … seiner Persönlichkeitsrechte ..
Der Redefluss von Rechtsanwalt Graals nimmt kein Ende.
Klägeranwalt Graals wiederholt sich: Habe keine Entscheidung gefunden, die für Termine … Sie liegen ja … Weshalb? … Geht es wirklich darum, dass die Unverzüglichkeitsregel wegen dem Original … ?
Bemerkung der Pseudoöffentlichkeit: Von wegen es gibt keine Entsheidugnen zum Fax und Original. Siehe z.B. das Urteil des OLG Stuttgart 4 W 26/2000 / 17 O 177/2000 vom 08.06.2000. Im Urteil steht eindeutig:
- Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist der Senat der Auffassung, dass der Antragsteller im vorliegenden Fall innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung vom Inhalt der beanstandeten Sendung zu einer Entscheidung hätte kommen können und reagieren müssen. Da der Antragsteller vom Inhalt der Sendung spätestens am 03.03.2000 Kenntnis hatte, hätte er dem Antragsgegner bis spätestens 17.03.2000 eine formell und inhaltlich ordnungsgemäße Gegendarstellung zuleiten müssen. Das folgert der Senat daraus, dass der Antragsteller nach Beratung mit seinem Anwalt bereits am 13.03.2000 entschieden hatte, den Antragsgegner auf Verbreitung einer Gegendarstellung in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Antragsteller den Sachverhalt soweit ermittelt, dass ihm die Formulierung einer Gegendarstellung möglich war, die er dem Antragsgegner mit Schreiben vom 13.03.2000 im Entwurf und ohne Unterschrift seiner gesetzlichen Vertreter per Telefax übermittelt hat. Bei dieser Sachlage wäre es dem Antragsteller möglich und zumutbar gewesen, die endgültige Fassung der Gegendarstellung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist, also bis spätestens 17.03.2000, dem Antragsgegner zuzuleiten. Eine längere Frist kann dem Antragsteller nicht zugebilligt werden. Denn die beanstandete Sendung "Report" des Antragsgegners wird im dreiwöchigen Turnus ausgestrahlt, so dass die nächste Sendung bereits am 20.03.2000 anstand. Bei einem weiteren Zuwarten wäre die Verbreitung der Gegendarstellung frühestens bei der nächsten Sendung am 10.04.2000 möglich gewesen, wodurch aber nach Auffassung des Senats die Aktualitätsgrenze, die bei einer gesendeten Darstellung enger zu ziehen ist als bei einem Druckwerk, überschritten worden wäre.
Baueranwalt Dr. Neben: Ich glaube, dass …. . Es gibt eine Hilfsfassung, dann eine Hauptfassung. Dass theoretische ein Risiko besteht, räumen alle ein.
Klägeranwalt Graals lebensfremd: So lebensfremd … Glaube nicht, dass Sie keine Sekunde zweifelten.
Die Vorsitzende: Nehmen wir für an, wir folgen für den Verlauf Ihrer Meinung, dann an, dann … eine Woche. Hat weitere sieben Tage gebraucht. Wir haben eine eidesstattliche Versicherung. Sie sehen wahrscheinlich, dass allein eine Faxübrmittlung nicht ausreicht. Nur unter Zeitdruck ein Fax.
Klägeranwalt Graals: Ja.
Die Vorsitzende: Da brauchen Sie auf die weiteren Fragen nicht zu antworten, da spielt die eine Woche keine Rolle.
Klägeranwalt Graals: Habe die eidesstattliche Versicherung. Mehr kann ich nicht tun. Es war keine schuldhafte Verzögerung.
Die Vorsitzende zu Dr. Neben: Wollen Sie was sagen?
Baueranwalt Dr. Neben: Am 25.09.2009 gab es die unterschriebene Vollmacht. Am 29.09.12009 die Unterlassung. Zur Postlaufzeit. Wenn ich nicht weiß, Post oder Fax, da warte ich nicht 14 Tage. Nehme zumindest die minimale Variante. … Bis zum Zugang muss der Antragstellerin vorlegen, dass sie es eilig hat. Die alleinige Zusendung mit Fax … . Wenn man Heilung sieht, dann … In diesem Fall ist es rechtlich nicht richtig gewesen. Wenn mit der Post, was presserechtlich … . Am 08.10.2009 kam mit dem Telefax die Aufforderung bis zum 09.10.2009 Bescheid zu sagen, ob Abdruck erfolgt, sonst gehen wir zum Gericht. Was soll man tun? Warten? Dann vielleicht verzichten auf die Gegendarstellung? Etwas aus unseren Kosten aus der Verfügung übernehmen. Ab wann soll der Verlag … ?
Die Vorsitzende: Ist alle dubiös. Das will das Presserecht vermeiden, dass nicht mir mechanischen Mitteln … .
Baueranwalt Dr. Neben: Verfassung …
Die Vorsitzende: Zusätzlich. Wie soll der Verlag verfahren? Am 15.10.09 wurde geschrieben, wir wollen vielleicht doch nicht. Das war vor dem Zugang des Originals. Wenn der Eingang Montag wäre, dann könnte man noch darüber nachdenken. O.k. Sie können noch Ausführungen machen. Wir überlegen uns das noch. Haben aber schon alles diskutiert.
Klägeranwalt Graals: Ich habe viel Entscheidungen ...
Baueranwalt Dr. Neben: Die Entscheidungen belegen nichts. Der Ansatz ist, was Sie vorgetragen haben, ist fünfundzwanzig Jahre alt [Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.02.1983 (AfP 1983, 334)]. Alle Themen, die wir diskutieren, sind Spekulationen. Führt dazu, dass unheimlich viel Geld verbrannt wird.
Die Vorsitzende: Wir haben das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Man muss die Unterschriften zuverlässig prüfen können. {http://www.google.de/search?hl=de&q=%227+ABR+39%2F08%22&btnG=Suche&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= 7 ABR 39/08].
- Pressemitteilung Nr. 5/10
- Wahlvorschläge und Stützunterschriften
- Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Die Einreichung von Telekopien genügt nicht. Der Wahlvorstand muss das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können. Dies kann er nur, wenn ihm die Originalunterschriften vorliegen. Allerdings müssen sich nicht sämtliche Stützunterschriften auf demselben Blatt befinden. Es muss aber gewährleistet sein, dass sich die Unterschriften auf den Wahlvorschlag und nicht auf eine andere Erklärung beziehen. Dies kann beispielsweise durch die körperliche Verbindung mehrerer Blätter oder durch die Angabe eines gemeinsamen Kennworts auf sämtlichen Blättern geschehen.
- Ohne Erfolg haben daher die Antragsteller eines vom Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts entschiedenen Wahlanfechtungsverfahrens geltend gemacht, der Wahlvorstand habe einen für die Wahl der Bezirksschwerbehindertenvertretung per Telefax eingereichten Wahlvorschlag zu Unrecht zurückgewiesen. Die Wahlanfechtung war dennoch erfolgreich, da der Wahlvorstand in seinem Wahlausschreiben die Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht ausreichend beschrieben hatte. Das Bundesarbeitsgericht erklärte deshalb, wie bereits das Landesarbeitsgericht, die Wahl für ungültig.
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. April 2008 - 3 TaBV 1/08 -
Klägeranwalt Graals: Ich möchte noch auf ein Aspekt hinweisen. Klarheit herrscht auch beim Fax. Wo ist der Mehrgewinn?
Die Vorsitzende argumentiert mit einem verdeckten Vorwurf: Man kann Unterschriften fälschen.
Baueranwalt Dr. Neben greift den Vorwurf möglicher Fälschung auf: Wir vergleichen schon sehr genau.
Klägeranwalt Graals: ….
Baueranwalt Dr. Neben: Herr Graals, wenn dass alle so wäre, dann würden alle Gerichte …. Weshalb haben Sie denn die Originale zugesandt?
Klägeranwalt Graals: Weil ich mich auch auf das OLG verlassen wollte. OLG sagt, man muss heilen.
Baueranwalt Dr. Neben: ..Im Urteil strand, einen Tag nach dem Fax zuleiten. Es stand nicth, eine Tag nach Eingang des Schrift… .Man kann das Gerichtsverfahren sich sparen. Es wurde nichts dazu gesagt. Es ist einfach ein Brief eingetrudelt.
Klägeranwalt Graals: … Diese individuelle … mach das noch … Habe gerade eine Mann, der ist heute hier, möchte nach NewYork. Das Risiko für dien Mann … . Wenn diese Menschen außerhalb dieser Regel liegen … .
Die Vorsitzende: Sie wollen jetzt Fax statt Original? Nicht nur im Vorwege?
Baueranwalt Dr. Neben: ….. .
Klägeranwalt Graals: Man bracht etwas Phantasie. Wenn für die Unverzüglichkeit Fax reichen würde, dann werden … .
Baueranwalt Dr. Neben: Wann muss der Verlag abdrucken?
Klägeranwalt Graals: Nächsten Tag.
Die Vorsitzende: Ohne dass das Original eingeht? Wir haben viel zur Gesetzgebung gesagt. Hier persönlich der Betroffenen … Muss von den anderen überprüfbar sein. … Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
[bearbeiten] Urteil 7 U 121/09
Urteil 7 U 121/09 vom 18.05.2010
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Dezember 2009, Az. 324 O 593/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
- Die einstweilige Verfügung vom 10. November 2009 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird insgesamt abgewiesen.
- Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Schöne Urteile
Ein schönes Urteil gegen die Arbeitsweise der Kanzlei Schertz Bergmann. Passt zu dem ebenfalls schönen Urteil 27 O 66/10, mit dem ein anderer Prominenter – ein Comedian - von dieser Kanzlei nicht erfolgreich vertreten wurde.
[bearbeiten] Die Schönen versuchen die Rechtsprechung mit fragwürdiger Unterstützung der Kanzlei Schertz Bergmann zu bestimmen
Eine Schöne, die Yvonne Schönherr habe ich als Klägerin kennen gelernt. Drei einstweilige Verfügungen, erreicht von der Kanzlei Schertz Bergmann, warten nun schon seit mehr als einem Jahr auf das Hauptsacheverfahren, welches noch nicht angestrebt wird.
Ivonne Schönherr nackt im Playboy, die Fotos im Original:
Die schöne Klägerin dieses Verfahrens versucht über die Kanzlei Scherzt Bergmann zu bestimmen, was Recht und was Unrecht ist.
- Giulia Siegel im Playboy:
- Giulia Siegel als Schauspielerin:
Genügt es nicht, dass schöne weibliche Körper nicht nur auf den Titelseiten unserer Zeitschriften erscheinen, um die Hirne der lesenden Männer mit hohlen Texten und schönen Bildern auszurichten?
Müssen diese Damen auch wirklich die Rechtsprechung bestimmen, unterstützt von einer der schlimmsten Zensurkanzleien in Deutschland mit den rabiatesten Anwälten?
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.