27 O 332/11 - 11.10.2011 - Betriebsinterna ausplaudern ist gefaehrlich
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um Veröffentlichungen in einer Bücherkleinauflage von 500 Stück. Das Nicht jeder Stern hält was er verspricht: Geschäftspraktiken Buch von Klaus Meierotto heißt „Nicht jeder Stern hält was er verspricht: Geschäftspraktiken – Betriebskultur“. Beschrieben wird das Klima in einer Abteilung von Mercedes Benz.
Der Kläger fühlte sich identifiziert und zu Unrecht beschrieben.
Das Buch war ein Zeit lang nicht mehr erhältlich.
Aus den Rezensionen:
- Kurzweiliges Buch welches mal wenigstens einen kleinen Teil Wahrheit an den Tag bringt und Ross und Reiter beim Namen nennt.
- Kein Wunder, dass die Veröffentlichung dieses Buches verhindert werden sollte!
Kritiker dieses Buches können allenfalls selbst Leute sein, welche ähnlich schlecht unterwegs sind wie die beim Namen genannten Akteure. Bitte mehr solcher Bücher!!!!
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[bearbeiten] Elsasser vs. Klaus Meierotto
11.10.11: LG Berlin 27 O 332/11 Elsasser vs. Klaus Meierotto
Es gab schon eine Parallelsache 27 O 306/11.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei JBB; RA Jaschinski
Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Weberling; RA Prof. Dr. Weberling
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
11.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Mauck: Schon vor ein paar Wochen gab es die Parallelsache [27 O 306/11]. Genannte Zeiten bei Daimler-Benz. Der Kläger wehrt sich gegen die Identifizierbarkeit im Buch. Er hat sich nicht so in die Öffentlichkeit gedrängt.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Herr Elsasser ist nach wie vor in der Öffentlichkeit vorhanden. Das andere Verfahren ist doch ganz anders gelagert. Wenn man sich jetzt öffentlich macht, dann muss man das andere auch aushalten. Das alles ist aus der Sozialsphäre.
Klägeranwalt Jaschinski: Herr Elsasser ist kein Medienstar. [] Er ist austauschbar.
[]
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.
[bearbeiten] Kommentar
Ende Januar 2011 ist das Buch von Klaus Meierotto „Nicht jeder Stern hält was er verspricht: Geschäftspraktiken – Betriebskultur“ erscheinen. Zwei Klagen konnten wir in der Zensurkammer Berlin beobachten.
Um welche Passagen es konkret ging, wissen wir nicht.
Jedenfalls eignen sich die beiden Fälle als Warnung an alle, die den Wunsch verspüren, ihre eigenen Erlebnisse zu beschreiben.
Es dürfte sich lohnen, zu hinterfragen, was verboten wurde und wie die beteiligten Anwälte agierten.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.