27 O 7/09 - 14.07.2009 - Vergleich mit Widerruf wegen fehlendem Prospekt
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Foeckler vs. Juragent AG
14.07.09: LG Berlin 27 O 7/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um Prospektwerbung im Kapitalanlagebereich.
[bearbeiten] Richter
Richterin am Landgericht als Vorsitzende: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
Richter am Landgericht: Herr Schmidt-Diekmann
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Leipold & Coll.; RA Leipold und Kläger
Beklagtenseite: Kanzlei Degenhardt & Michael; RA Michael
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
14.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Der Kläger wollte eine Anlage, die der Altersvorsorge dient. Das ist unstreitig.
Beklagtenanwalt Michael: Doch. Ich bestreite das mit Nichtwissen. Es wurde weder eine Altersvorsorge, noch ein Steuersparmodell vereinbart.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Die Beklagte ist Geschäftsbesorgerin von Juragent. Unseres Erachtens ist der Fonds als Altersvorsorge ungeeignet. 2008 ist er schon fast untergegangen, so dass wir Schaden bejahen müssen. 2008 wurde eine immense Steuernachzahlung herangetragen. Es ist bestritten worden, dass ein Prospekt jemals übergeben worden sei. Hat Herr Eichelberg die Anlage K 3 übergeben?
Beklagtenanwalt Michael: Da muss ich nachfragen.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Was hat Herr Eichelberg dem Kläger im Gespräch gesagt? Es ist nichts belegt.
Kläger Foeckler: Er hat mich nicht belehrt und hat auch keinen Prospekt überreicht.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: 2004 haben Steuerprüfer … 85% der Einlage als Verlust angekündigt worden … da war ja schon spürbar … warum sind sie da nicht schon tätig geworden?
Kläger Foeckler: Jetzt, im September, Oktober 2009 hätte es ja erst ausgezahlt werden sollen.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wie sieht es denn jetzt aus?
Kläger Foeckler: Im Internet habe ich mir alles angeschaut. Es ist Insolvenz angemeldet.
Klägeranwalt Leipold: Anfangs kam ja die Ausschüttung. Der Verlust bestand ja nur auf dem Papier, die Ausschüttung lief bis 2005.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Können sie sich einen Vergleich vorstellen?
Beklagtenanwalt Michael: In einem ähnlichen Fall waren das 25%
Es wurde eine Beratungspause eingelegt.
Klägeranwalt Leipold: Zu 25% sagen wir nein. € 7.495 sind schon von meinem Mandanten ans Finanzamt gezahlt worden. Unser Vorschlag sind 50%.
Beklagtenanwalt Michael: Das werde ich nicht durchkriegen.
Kläger Foeckler: Ich muss ja mehr zurückgeben. Die 7,5 ans Finanzamt …
Beklagtenanwalt Michael: Das kann man probieren.
Kläger Foeckler: Das verstehe ich nicht. Sie vertreten doch die Firma.
Es wird ein Vergleich auf Widerruf für die Beklagtenseite geschlossen, worin der Beklagtenanwalt dem Kläger zusagt, einen Prospekt zukommen zu lassen. Die Beklagte zahlt an den Kläger € 8.000,- gegen Übertragung aller Rechte an und aus der Beteiligung der Juragent GmbH & Co. Prozesskosten KG. Der Kläger verpflichtet sich, über den hiesigen Vergleich Stillschweigen zu bewahren. Damit sind sämtliche Ansprüche abgegolten. Die Kosten einschließlich des Vergleichs werden zu 3/5 dem Kläger und zu 2/5 der Beklagten auferlegt.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.