28 O 464/10 - 03.11.2010 - absurdes Theater in Köln
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Um was es ging, entging der Pseudoöffentlichkeit.
| BUSKEISMUS Bericht |
[bearbeiten] Sky Deutschland Fernsehen mbHJ & Co KG vs. Telekom Deutschland GmbH
Landgericht Köln Az. 28 O 464/10 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vs. Telekom Deutschland GmbH
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Reske
Richter am Landgericht: Büch
Richterin am Landgericht: Dr. Najork
[bearbeiten] Parteien
Klägerseite: Kanzlei Harmsen u.a. Beklagtenseite: Kanzlei Danckelmann u. Kerst
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
03.11.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit H.M. und Rolf Schälike
Richterin Reske: wir haben jetzt hier mit der Rechtslage zu tun ... ich will das gerne erläutern ... Es ist ja ... mitgeteilt ... Spiele der Bundesliga ... werden die ... Klägerin hat ... Gaststättenrecht ... Übertragung in der Gaststätte zu verkaufen ... Verkauf von Lizenzen ... sie haben ein Sonderrecht ... ist denn ... letztendlich ja! Doch ist auch noch der ... Kläger überhaupt keine Rechte ... exklusiv ... das nicht an Gaststätten ... wir meinen das nicht ... an niemand übertragen ... Klägerin ... wenn ... für die der Klägerin keine Rechte ... kann die Klägerin nicht beanspruchen ... andererseits ... darüber jetzt schon entscheiden ... Ansprüche sehen wir nicht aus § 4 Nr. 11 ... § 4 Nr. 10 hat der ... zu begründen ... worüber wir überlegen ... ist der Anspruch wie wir meinen ... nicht die gesamte Zeit ... Verletzungshandlung ... so sind es ... 2-er E-Mails ... es ist also ... so ... wird schon ein bisschen hin und her geschrieben ... das Problem ... reicht das schon aus? Es sei denn Sie würden sagen ... immerhin haben Sie ja Anlage ... eingereicht ... systematische Vorgehen ... wir meinen ... auf Nachfrage am Telefon ... unterlassen ... sehen. So sehen wir die Sache.
Richter Büch: ... möglicherweise Urheberrecht ...
Beklagtenanwalt: ... werden wir den ...
Richterin Reske: ... könnten Sie sich ...
Beklagtenanwalt: Rückwirkung in der Vergangenheit ... für eine Reihe angeblicher Behauptungen ... 2009 der Klägerin bekannt war. Nach dem 1. April ...
Richterin Reske: Ja ...
Beklagtenanwalt: ... erledigt in diesem Sinne ist nicht alles ... Ausreißer denen man nicht ... sollte es zu einer Beurteilung kommen ...
Richter Büch: ... Unerlassungserklärung ... kann man die ... formulieren ...
Richterin Reske: Was sagt der Mitarbeiter ... ja, ja! Ja?
Beklagtenanwalt: ... bislang aufgeklärt haben ...
Richterin Reske: ... wenn es nicht systematisch ... um eine Anzahl von Fällen ...
Beklagtenbeteiligter: ... sicherlich ... wenn es jemand ... gesagt hätte ... noch lange keine ... noch lange keinen Vertrag ... mit etlichen Tausend Euro ... überhaupt in der Lage ... Mitarbeiter fragen, wer hat ... wenn aber nicht ... eidesstattliche Versicherung ... man erkennt den Unterlassungsanspruch ...
Richterin Reske: ... dann lieber ... ganz förmlich einen Termin ...
Beklagtenanwalt: ... wollen wir nicht schreiben ...
Richterin Reske: ...
Beklagtenbeteiligter: ... haben die E-Mail ...
Beklagtenanwalt: ... wenn das die Basis für eine Verurteilung ...
Richterin Reske: ... nein, nicht 100 % ...
Beklagtenanwalt: ... drei Wochen? ... Fälle zu recherchieren ...
Richter Büch: ... wären wir genau an Weihnachten ...
Richterin Reske: ... die Recherche dieser Fälle können Sie selbst machen. Wir machen das so – gut!
Richterin Reske diktiert: ... die Firma teilt mit ... von der DFL vergeben worden sind ... die Klägerin keine Ansprüche stellen ... auf eine Beweisaufnahme ... die Kammer schlägt ... vor ... tatsächliche Schwierigkeit ... zu einigen. ... die Beklagte anerkennt im Gegenzug ... die Prozessbeteiligten Rücksprache halten müssen ... mitgeteilt werden ... Einigung ... nunmehr in die mündliche Verhandlung eingetreten ... Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin ... in folgender Form ... der Beklagte verpflichtet ist ... der Prozessbevollmächtigte beantragt Klageabweisung ... bis zum 24.11.10 mitteilen, ob gütliche Einigung ... bis zum 07.01.2011 zum Spruch ...
Richter Büch: ... Erörterung ... Kosten der Beweisaufnahme ...
Beklagtenanwalt: ... wenn die Parteien den Willen haben ...
[bearbeiten] Kommentar
Inzwischen waren die Verspätungen der Termine des Tages groß geworden. Es liefen Rechtsanwälte rein und raus. Die Übersicht war nur noch schwer für einen Außenstehenden. Aktenzeichen nennt die Richterin nicht. Schwer mitzubekommen, was gerade verhandelt wird.
Trotzdem macht dieses absurde Theater spaß.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.