27 O 646/09 - 04.08.2009 - Rechtsanwalt Johannes Eisenberg gegen Bild
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Rechtsanwalt Eisenberg vs. Axel Springer AG
04.08.09: LG Berlin 27 O 646/09
Wieder ein Gegendarstellungsverfahren des taz-Rechtsanwalts Johannes Eisenberg, welcher auch Agenten deutscher Geheimdienste vertritt.
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es ein weiteres Mal um Frage der Statthaftigkeit von Filmaufnahmen etc. an verschiedenen Orten in Gerichtsgebäuden und darüber hinaus auch um eine „Kabbelei“ / Handgreiflichkeit, zu der es in diesem Fall in der einen oder anderen Art gekommen sein soll.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, RA Dr. König und der Kläger Eisenberg selbst
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.; RA Prof. Dr. Hegemann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
04.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: … das Team hat den Weg blockiert und das Filmverbot nicht respektiert …Bei einem Gegendarstellungsverfahren geht es nicht um die Wahrheit, aber … angerempelt …
Kläger Eisenberg: Ich wurde gestoßen und geschlagen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Gegendarstellung ist zumindest irreführend.
Kläger Eisenberg: []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Na, ob man das so in der Gegendarstellung formulieren kann?
Klägeranwalt Dr. König: Es wird gesagt, er ging aus eigenem Entschluss gegen das Kamerateam vor. – Das stimmt aber nicht. Er muss sich nicht irgendwo durcharbeiten, um anzugreifen, er hat doch abgewehrt.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ihr Sachvortrag – jetzt und hier und auf den Bildern ist es auch zu sehen – ist falsch. Sie haben den Ellenbogen in die Kamera gehalten. Das hat ein Brillensyndrom [einen blauen Fleck] verursacht. Sie sind schon auf dem Abmarsch, unbedrängt, mit ausgestreckten Armen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das erste sieht man nicht.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Wenn man genau hinschaut doch. Erst Ellenbogen hoch, danach erst kommt Sigmund. Zweimal mit ausgestreckten Armen.
Kläger Eisenberg: Das ich mich im Gerichtsgebäude schlagen lassen muss, das ist zum kotzen. Ich bin gestoßen worden. Sie überfordern mich als Gegendarstellenden, ich habe daran doch keine Erinnerung. Sie überfallen mich mit diesen Aufnahmen. Ich meine nicht, dass ich gehalten bin, mich an derartige Details erinnern können zu müssen. Es war alles ganz eng, Brennweitendistanz. Ich habe doch hinten keine Augen.
Klägeranwalt Dr. König: Mit dem Ellbogen war jedenfalls nichts möglich. Er musste durch den Pulk durch. Sei mal ruhig [zum Kläger Eisenberg]. Im Artikel wird der Eindruck erweckt, er renne frei durch den Saal, um jemanden zu stoßen.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Das, was der Film zeigt, macht klar, dass der Ellebogen oben ist. Als Zweites war dann eine Kabbelei, sie sind beim Weggehen.
Es folgt eine Vorführung der Filmaufnahmen im Gerichtssaal.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es gibt auch Bereiche, in denen es erlaubt ist, Prozessbeteiligte auch gegen ihren Willen zu filmen. [] Die Frage, ob eine Filmgenehmigung dort vorlag, ist nicht Frage der Gegendarstellung.
Kläger Eisenberg: An dieser Stelle herrscht die Auflage „nicht filmen“.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Das ist nicht Inhalt der Gegendarstellung. Sie leben in der Vorstellung, dass es das Recht gibt, nicht gefilmt zu werden.
Kläger Eisenberg: [] Mein Lieber! [] Brillenhämatom! – Wo sie diesen Schwachsinn …
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Wir sollten aufpassen, dass die Sache nicht eskaliert. Beim RBB gibt es den Grundsatz „wir geben nicht gesendetes Material auch nicht raus, es sei denn, ein Gericht ordnet dies an. In einem Unterlassungsverfahren werden wir dieses Material kriegen.
Klägeranwalt Dr. König: Einen erhobenen Ellenbogen sieht man nicht.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es gibt zwei Kameras. Es gibt Situationen, wo sie eine Kamera zudecken. Es gibt zwei verschiedene Aufnahmewinkel.
Klägeranwalt Dr. König: []
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Solchen Angriff haben wir sowieso nicht gesehen.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: []
Klägeranwalt Dr. König: Es ist eine ungeklärte Situation. Journalisten haben das provoziert. Durch die Blockade. Aber er geht nicht auf die zu. Er ist nicht der Angreifer.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Haben sie irgendetwas davon im Film gesehen [was in der Gegendarstellung behauptet wird]?
Kläger Eisenberg: Ich wollte einfach nur zum Anwaltszimmer. [] Aus meiner Sicht bin ich geschlagen worden. Er schlägt mir in den Nacken, mit dem Ellbogen. Ich war nicht erregt, was immer sie über meine Erregungszustände glauben, sagen zu dürfen. An der Stelle durfte nicht gefilmt werden.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir haben noch nicht abschließend beraten.
Klägeranwalt Dr. König: Diese Interpretation vom Hausrecht kann ich nicht teilen. Es gibt Stellen, wo das Hausrecht nicht hineinreicht: Saal und Gefangenenverwahrräume, und ansonsten darf man nur filmen, wenn es erlaubt ist.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: In einer Gegendarstellung darf nicht geschrieben werden, was nicht stimmt.
Kläger Eisenberg: Das BVG hat gesagt einmal, nicht fünfmal sind Aufnahmen zugelassen.
Klägeranwalt Dr. König: []
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Die Gegendarstellung ist in zweifacher Hinsicht nicht akzeptabel.
Der Kläger verfasste zum Ende der Verhandlung seine Gegendarstellung in Kenntnis der Filmaufnahmen, die in dieser Verhandlung gezeigt wurden. Auf Grundlage dieser neuen Gegendarstellung wurde ein Vergleich geschlossen.
[bearbeiten] Kommentar
Erneut eine Verhandlung zwischen RA Eisenberg und RA Hegemann mit viel Emotion und einigem Theaterdonner – vor allem auf Seiten von „Häuptling Eiserner Berg“, der sich aber erfrischenderweise und nicht zum ersten Mal in einer ganz pragmatischen Lösung verflüchtigte.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.