27 O 192/11 - 15.11.2011 - Jugendliche werden verdaechtigt Bandenmitglieder zu sein

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildnisveröffentlichung in der B.Z.-Ausgabe vom 15.12.2010 in einem Bericht auf den Seiten zwei und drei, die den Kläger in unzulässiger Weise identifizierbar darstellt. Der bericht thematisiert Auseinandersetzungen im Jugendbandenmilieu Berlins, genauer zwischen Tegel-Süd und Marzahn.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Prymakov vs. B.Z. Ullstein GmbH

15.11.11: LG Berlin 27 O 192/11 Prymakov vs. B.Z. Ullstein GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Zdesenko; RAin Zdesenko
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Stange

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

15.11.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Wir haben hier ein Versäumnisurteil vom 12.08.2011 und einen Einspruch vom 19.08.2011. Die Rechtzeitigkeit des Einspruchs ist festgestellt. Hier wendet sich der Kläger gegen die Veröffentlichung seines Bildes im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über Bandenkrieg zwischen Jugendbanden in Marzahn und Tegel, bei dem jemand ums Leben kam. Er ist identifizierbar für Leute aus seinem Umfeld. Er ist nicht Mitglied einer Jugendgang. Sein Anspruch ist nachvollziehbar. Wie sieht es aus mit der Veröffentlichung im Internet?

Beklagtenanwalt Stange: Im Internet ist die Veröffentlichung nur noch als Clon vorhanden. Die Klägerin ist aber noch als Geschäftsführerin tätig. Für eine Mitfahrzentrale.

Klägeranwältin Zdesenko: Das ist aber nicht meinem Mandanten zuzurechnen.

Beklagtenanwalt Stange: Es ist aber lebensfremd, zu behaupten, dass es diese Gruppierung nicht gibt. Es ist eine sehr sorgfältige Recherche des Redakteurs.

Klägeranwältin Zdesenko: Wo ist die Abgrenzung auf dem Bild zu Nicht-Mitgliedern?

Vorsitzender Richter Mauck: Ist jemand überhaupt verurteilt worden?

Klägeranwältin Zdesenko: Nur wegen Schlägerei untereinander.

Beklagtenanwalt Stange: []

Klägeranwältin Zdesenko: Sie müssen den Nachweis führen, dass er Mitglied einer solchen Gruppe ist. Er war da nach einem Fußballspiel mit Freunden … sie … Adresse Berlin Tegel Süd 27.de

Der Beklagtenanwalt zeigt der Kammer auf einem Laptop die Webseite.

Beklagtenanwalt Stange: Es ist lebensfremd, zu bestreiten, dass es diese Gruppe gibt.

Klägeranwältin Zdesenko: Er wurde freigesprochen, und sie sind nicht Mitglied einer kriminellen Gruppe.

Beklagtenanwalt Stange: Das steht auch nicht im Artikel.

Vorsitzender Richter Mauck: Was hat diese Bande getan?

Beklagtenanwalt Stange: Sie prügeln sich. Die ursprüngliche Webseite enthält sogar einen Internetshop mit Mützen etc.

Vorsitzender Richter Mauck: Gut. Also das streitgegenständliche Foto gibt es noch auf dieser Webseite. Frage, ob das Bildnis transportiert, er sei dort auch Mitglied.

Beklagtenanwalt Stange: Es gibt ja auch die Parallele mit dem Sänger der „Böhsen Onkelz“.

Klägeranwältin Zdesenko: Ja, der ist aber Person des öffentlichen Lebens. Er [der Kläger] ist aber im Umfeld erkennbar.

Beklagtenanwalt Stange: Das haben wir bestritten. Was sagen sie denn zum Antrag?

Vorsitzender Richter Mauck: Der ist zu weit gefasst. Er müsste sich auf das BGH-Urteil beziehen. Die Klägervertreterin beantragt, das Versäumnisurteil aufzuheben. Wir werden´s beraten.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage im Wesentlichen stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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